Wie wird eine Steuerungsanlage für Feuerschutzabschlüsse korrekt ausgelegt?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Eine Steuerungsanlage für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen wird korrekt ausgelegt, indem alle relevanten Systemkomponenten, der jeweilige Förderanlagentyp, die geltenden Zulassungsgrundlagen sowie die Anforderungen an Notstromversorgung und Schließbereichsüberwachung aufeinander abgestimmt werden. Die Auslegung ist kein Standardvorgang, sondern erfordert eine projektspezifische Planung, die sowohl bauliche als auch betriebliche Gegebenheiten berücksichtigt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Planer, Betreiber und Fachbetriebe bei der Auslegung einer solchen Steuerungsanlage stellen.

Welche Komponenten umfasst eine Steuerungsanlage für Feuerschutzabschlüsse?

Eine Steuerungsanlage für einen Förderanlagenabschluss besteht aus mehreren aufeinander abgestimmten Modulen: der Feststellanlage, dem automatischen Freifahrmodul (AFM), der Schließbereichsüberwachung, der Notstromversorgung, dem Haftmagneten sowie der Antriebselektronik am Förderanlagenabschluss selbst. Diese Komponenten werden dezentral und in unmittelbarer Nähe des jeweiligen Förderanlagenabschlusses montiert.

Das Prinzip der Dezentralisierung ist dabei entscheidend: Anstatt alle Steuerungsfunktionen in einem zentralen Schaltschrank zu bündeln, werden die einzelnen Module direkt vor Ort installiert. Das reduziert den Verkabelungsaufwand, vereinfacht die Fehlersuche und erhöht die Zuverlässigkeit im Brandfall. Jedes Modul übernimmt eine klar definierte Aufgabe innerhalb des Gesamtsystems.

Feststellanlage und Freifahrmodul

Die Feststellanlage hält den Förderanlagenabschluss im Normalbetrieb in der geöffneten Stellung. Löst ein Brandmeldersignal aus, gibt sie den Abschluss frei, der dann selbsttätig in die Schließstellung fährt. Das automatische Freifahrmodul (AFM) sorgt dafür, dass Fördergut, das sich im Schließbereich befindet, vor dem Schließvorgang aus der Gefahrenzone herausbewegt wird. Diese Funktion ist besonders bei ungetrennten Fördersystemen unverzichtbar, bei denen das Fördergut die Brandschutzebene durchquert.

Schließbereichsüberwachung und Antriebselektronik

Die Schließbereichsüberwachung erkennt, ob sich Personen oder Objekte im Schließbereich befinden, und verhindert ein unbeabsichtigtes Schließen unter Last. Die Antriebselektronik steuert den Antrieb des Förderanlagenabschlusses und kommuniziert mit den übrigen Modulen. Haftmagnete halten den Abschluss in der Offenstellung und lösen bei Spannungsausfall oder Brandmeldung automatisch aus, sodass der Abschluss in die Schließstellung fällt.

Welche normativen Anforderungen gelten für die Auslegung?

Für die Auslegung einer Steuerungsanlage für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen gelten die jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen sowie europäische technische Bewertungen als verbindliche Grundlage. In Deutschland sind dies insbesondere allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ), in der Schweiz die Brandschutzanwendungen der VKF, und europaweit gelten Europäische Technische Bewertungen (ETA).

Konkret bedeutet das: Ein Förderanlagenabschluss der Feuerwiderstandsklasse T90 oder EI2 90 muss mit einer Feststellanlage betrieben werden, die ihrerseits über eine eigene bauaufsichtliche Zulassung verfügt. Die Zulassung der Feststellanlage und die Zulassung des Förderanlagenabschlusses müssen aufeinander abgestimmt sein. Eine Feststellanlage, die nicht für den eingesetzten Förderanlagenabschluss zugelassen ist, erfüllt die normativen Anforderungen nicht, selbst wenn sie technisch funktioniert.

Die Steuerungskomponenten müssen zudem den Anforderungen der Landesbauordnungen und der zugehörigen Prüfgrundlagen entsprechen. Die Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfstellen, etwa VdS Schadenverhütung für Feststellanlagen, ist dabei ein wichtiger Nachweis für die dauerhafte Konformität. Bei Projekten mit Bezug zur Schweiz gelten die VKF-Brandschutzanwendungen als zusätzliche normative Referenz.

Wie beeinflusst der Förderanlagentyp die Steuerungsauslegung?

Der Typ der Förderanlage bestimmt maßgeblich, welche Steuerungsfunktionen erforderlich sind und wie komplex die Auslegung ausfällt. Bei getrennten Fördersystemen, bei denen die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke geführt oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung getrennt werden kann, ist die Steuerung vergleichsweise einfach. Bei ungetrennten Systemen steigen die Anforderungen erheblich.

Zu den ungetrennten Fördersystemen, die besondere steuerungstechnische Maßnahmen erfordern, zählen unter anderem:

  • Rollen-, Tragketten- und Gurtfördersysteme
  • Elektromonorail-Hängebahnen (EHB)
  • Power-and-Free-Anlagen
  • Kreiskettenförderer und Kratzkettenförderer
  • Schienengebundene Fördersysteme
  • Behälterfördersysteme

Bei diesen Systemen muss das automatische Freifahrmodul sicherstellen, dass kein Fördergut den Schließvorgang blockiert. Die Steuerung muss dabei mit der übergeordneten Fördersteuerung kommunizieren, Antriebe umschalten und den Schließvorgang koordinieren. Pneumatische Förderanlagen stellen einen Sonderfall dar: Hier wird der Förderanlagenabschluss nach dem Prinzip der Lochverschiebung betrieben, was eine angepasste Steuerungslogik und eine spezifische Abstimmung mit dem Leitungssystem erfordert.

Was muss bei der Notstromversorgung einer Steuerungsanlage beachtet werden?

Die Notstromversorgung einer Steuerungsanlage für Förderanlagenabschlüsse muss sicherstellen, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen auch bei Netzausfall zuverlässig ausgeführt werden können. Das betrifft insbesondere das Auslösen der Feststellanlage, das Schließen des Förderanlagenabschlusses und, sofern vorgesehen, das Freifahren des Förderguts vor dem Schließvorgang.

Notstromversorgungsanlagen für Förderanlagen werden in einem breiten Spannungsbereich ausgelegt, typischerweise von 24 V bis 500 V, je nach den Anforderungen der angeschlossenen Antriebe und Steuerungskomponenten. Bei der Auslegung sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Kapazität der Notstromversorgung muss für die geforderte Überbrückungszeit ausreichen.
  • Die Notstromversorgung muss die Anforderungen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung erfüllen.
  • Batterien und Akkumulatoren unterliegen einer regelmäßigen Prüf- und Wartungspflicht.
  • Bei mehreren Förderanlagenabschlüssen in einer Anlage ist zu prüfen, ob eine zentrale oder dezentrale Notstromversorgung sinnvoller ist.

Ein häufiger Planungsfehler besteht darin, die Notstromversorgung zu knapp zu dimensionieren oder die Kapazitätsreserven für Alterungseffekte der Batterien nicht einzurechnen. Im Brandfall muss die Steuerungsanlage auch dann funktionieren, wenn das Stromnetz bereits ausgefallen ist.

Wann ist eine Sonderlösung bei der Steuerungsauslegung erforderlich?

Eine Sonderlösung bei der Steuerungsauslegung ist erforderlich, wenn die baulichen oder betrieblichen Gegebenheiten nicht durch standardisierte, zugelassene Systemkonfigurationen abgedeckt werden können. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ungewöhnliche Förderanlagengeometrien, besondere Schließbedingungen oder spezifische Anforderungen der Betriebsstätte vorliegen, für die keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung existiert.

Typische Situationen, in denen eine Sonderlösung notwendig wird, sind:

  • Förderanlagen mit außergewöhnlichen Querschnitten oder Öffnungsmaßen, die nicht durch zugelassene lichte Wandöffnungen abgedeckt sind
  • Kombinationen aus mehreren Fördersystemen in einem Schließbereich
  • Besondere Anforderungen an die Schließgeschwindigkeit oder die Schließkraft
  • Nachrüstprojekte in Bestandsanlagen, bei denen bauliche Randbedingungen die Standardmontage ausschließen
  • Projekte, bei denen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) durch die zuständige Baubehörde erforderlich ist

In solchen Fällen beginnt der Prozess mit einer detaillierten Anforderungsrecherche, gefolgt von der Entwicklung einer technischen Lösung, der Begleitung von Prüfungen durch anerkannte Prüfstellen und schließlich der Beantragung der erforderlichen bauaufsichtlichen Genehmigungen. Sonderlösungen erfordern eine enge Abstimmung zwischen Hersteller, Planer und Behörde und sollten frühzeitig in der Projektplanung identifiziert werden.

Wie läuft die Wartung und Prüfung einer Steuerungsanlage ab?

Die Wartung und Prüfung einer Steuerungsanlage für Förderanlagenabschlüsse erfolgt nach den Vorgaben der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung sowie den einschlägigen Landesbauordnungen und umfasst regelmäßige Funktionsprüfungen, die Inspektion aller mechanischen und elektrischen Komponenten sowie die Dokumentation der Prüfergebnisse.

Im Rahmen einer regulären Wartung werden typischerweise folgende Punkte überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt:

  • Funktion der Feststellanlage und des Auslösemechanismus
  • Zustand und Kapazität der Notstromversorgung
  • Funktion des automatischen Freifahrmoduls und der Antriebsumschaltungen
  • Schließverhalten des Förderanlagenabschlusses, einschließlich Schließzeit und Schließkraft
  • Zustand der mechanischen Komponenten, insbesondere Führungen, Dichtungen und Antriebselemente
  • Funktionsfähigkeit der Schließbereichsüberwachung

Die Wartungsintervalle sind in der Regel mindestens jährlich vorgeschrieben, können aber je nach Zulassung und betrieblichen Anforderungen kürzer sein. Wichtig ist, dass die Wartung durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt und lückenlos dokumentiert wird, da die Nachweispflicht gegenüber Behörden und Versicherungen besteht. Werden Mängel festgestellt, darf der Betrieb des Förderanlagenabschlusses bis zur Behebung eingeschränkt oder eingestellt werden.

Wie abs Sicherheitstechnik bei der Auslegung von Steuerungsanlagen für Förderanlagen unterstützt

Als Hersteller von Förderanlagenabschlüssen und deren Steuerungskomponenten seit 1978 begleitet abs Sicherheitstechnik Projekte von der ersten technischen Beratung bis zur abgeschlossenen Wartung. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und montiert alle Komponenten einer Steuerungsanlage aus einer Hand und ist auf genau dieses Spezialgebiet fokussiert.

Was abs Sicherheitstechnik bei der Steuerungsauslegung konkret leistet:

  • Projektspezifische Auslegung der Steuerungsanlage auf Basis des Förderanlagentyps und der baulichen Gegebenheiten
  • Lieferung zugelassener Systemkomponenten, darunter die Feststellanlage abs-1810 mit allgemeiner Bauartgenehmigung und VdS-Überwachung
  • Entwicklung und Umsetzung von Sonderlösungen einschließlich Beantragung von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
  • Montage durch eigene, erfahrene Monteure direkt auf der Baustelle
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung aller mechanischen und elektrischen Komponenten
  • Beratung durch technische Spezialisten im Vertrieb für Planungsbüros, Generalunternehmer und Betreiber

Wenn Sie eine Steuerungsanlage für einen Förderanlagenabschluss planen, nachrüsten oder prüfen lassen möchten, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Über das Kontaktformular erreichen Sie das Fachteam für eine unverbindliche Erstberatung zu Ihrem Projekt.

Häufig gestellte Fragen

Wie früh im Planungsprozess sollte die Steuerungsauslegung für einen Förderanlagenabschluss beginnen?

Die Steuerungsauslegung sollte idealerweise bereits in der Entwurfsphase des Bauprojekts beginnen, nicht erst nach der Auswahl des Förderanlagenabschlusses. Frühzeitige Planung ermöglicht es, bauliche Anforderungen wie Kabelwege, Montagepositionen der dezentralen Module und Anforderungen an die Notstromversorgung von Anfang an zu berücksichtigen. Wer erst in der Ausführungsphase mit der Steuerungsplanung beginnt, riskiert kostspielige Nacharbeiten oder muss auf Sonderlösungen zurückgreifen, die mehr Zeit und Genehmigungsaufwand erfordern.

Was passiert, wenn Feststellanlage und Förderanlagenabschluss unterschiedliche Zulassungen haben und nicht aufeinander abgestimmt sind?

Wenn Feststellanlage und Förderanlagenabschluss nicht zulassungskonform miteinander kombiniert werden, ist die gesamte Brandschutzanlage formal nicht regelkonform – selbst wenn sie technisch einwandfrei funktioniert. Im Schadensfall kann das zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen für Planer, Errichter und Betreiber führen, da Versicherungen und Behörden die Konformität der verbauten Komponenten prüfen. Vor der Komponentenauswahl muss daher immer geprüft werden, ob die Zulassung der Feststellanlage den eingesetzten Förderanlagenabschluss ausdrücklich einschließt.

Kann eine bestehende Steuerungsanlage nachgerüstet werden, wenn sich der Förderanlagentyp oder die Betriebsbedingungen ändern?

Eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine vollständige Neubewertung der Steuerungsauslegung, da veränderte Förderanlagentypen oder neue Betriebsbedingungen andere Steuerungsfunktionen, Schnittstellen und ggf. andere Zulassungsgrundlagen erfordern können. Besonders bei einem Wechsel von einem getrennten zu einem ungetrennten Fördersystem sind erhebliche Anpassungen an der Steuerungslogik und ggf. die Integration eines automatischen Freifahrmoduls notwendig. In Bestandsanlagen können bauliche Einschränkungen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich machen, weshalb die Nachrüstplanung frühzeitig mit dem Hersteller und der zuständigen Baubehörde abgestimmt werden sollte.

Wie kommuniziert die Steuerungsanlage des Förderanlagenabschlusses mit der übergeordneten Gebäudeautomation oder Brandmeldeanlage?

Die Steuerungsanlage des Förderanlagenabschlusses wird in der Regel über potenzialfreie Kontakte oder standardisierte Schnittstellen an die Brandmeldeanlage angebunden, sodass ein Brandmeldersignal direkt die Feststellanlage auslöst und den Schließvorgang einleitet. Die Kommunikation mit der übergeordneten Fördersteuerung – etwa zur Koordination des automatischen Freifahrmoduls – erfolgt typischerweise über separate Steuerleitungen oder Bussysteme, die projektspezifisch definiert werden. Eine sorgfältige Abstimmung der Schnittstellen zwischen Brandmeldeanlage, Fördersteuerung und Steuerungsanlage des Abschlusses ist zwingend erforderlich und sollte bereits im Planungsstadium zwischen allen beteiligten Gewerken festgelegt werden.

Welche typischen Fehler werden bei der Dimensionierung der Notstromversorgung gemacht und wie lassen sie sich vermeiden?

Der häufigste Fehler ist die Unterdimensionierung der Batteriekapazität, bei der weder Alterungseffekte der Batterien noch der gleichzeitige Betrieb mehrerer Verbraucher im Notfall berücksichtigt werden. Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Vernachlässigung der Wartungsintervalle für die Notstromversorgung, sodass im Ernstfall die tatsächlich verfügbare Kapazität weit unter der geplanten liegt. Diese Fehler lassen sich durch eine konservative Auslegung mit ausreichenden Kapazitätsreserven, die Einhaltung der vorgeschriebenen Prüfintervalle sowie den Einsatz von Notstromkomponenten vermeiden, die ausdrücklich in der bauaufsichtlichen Zulassung des Systems aufgeführt sind.

Wer ist für die Dokumentation und den Nachweis der ordnungsgemäßen Wartung einer Steuerungsanlage verantwortlich?

Die Verantwortung für die lückenlose Dokumentation der Wartung liegt beim Betreiber der Anlage, der sicherstellen muss, dass alle Prüfungen durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt und schriftlich festgehalten werden. Im Rahmen von Behördenprüfungen oder Versicherungsbegehungen muss der Betreiber nachweisen können, dass die Wartungsintervalle gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung eingehalten wurden. Es empfiehlt sich, einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einem zertifizierten Fachbetrieb abzuschließen, der nicht nur die Durchführung, sondern auch die revisionssichere Dokumentation aller Prüf- und Wartungsmaßnahmen übernimmt.

Gibt es Unterschiede bei der Steuerungsauslegung für Projekte in Deutschland gegenüber Projekten in der Schweiz oder anderen europäischen Ländern?

Ja, die normativen Grundlagen unterscheiden sich je nach Land erheblich: In Deutschland sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) maßgeblich, in der Schweiz gelten die Brandschutzanwendungen der VKF als verbindliche Referenz, während europaweit Europäische Technische Bewertungen (ETA) als harmonisierter Rahmen dienen. In der Praxis bedeutet das, dass eine Steuerungsanlage, die in Deutschland zugelassen ist, nicht automatisch den Schweizer VKF-Anforderungen entspricht und umgekehrt. Bei grenzüberschreitenden Projekten oder Projekten in Ländern mit abweichenden nationalen Vorschriften sollte frühzeitig geprüft werden, welche Zulassungen und Nachweise die zuständige Behörde des jeweiligen Landes fordert.

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