Aufgrund baurechtlicher Vorschriften werden für Wände oder Decken, die der brandschutztechnischen Abtrennung in Gebäuden („Brandwand“) dienen feuerbeständige, selbstschließende Abschlüssen gefordert. Diese Situation ist gegeben, wenn bahngebundene oder pneumatische Fördersysteme Brandwände durchdringen. Die dann nach Baurecht erforderlich werdenden selbstschließenden Abschlüsse und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Feststellanlagen müssen ihre Eignung über eine Europäisch technische Bewertung (ETA) oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) nachweisen. Bei wesentlichen Abweichungen von den Verwendbarkeitsnachweisen oder für Sonderkonstruktionen kann in Deutschland eine „Zustimmung im Einzelfall“ der Obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erforderlich werden. Außerhalb von Deutschland muss dies länderspezifisch betrachtet werden