Fachbegriffe

Auslösevorrichtung

Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.

Brandmelder

Brandmelder sind die Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen messen und an die Auslösevorrichtung melden.

Energieversorgung

Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und ggf. Zusatzeinrichtungen.

Feststellvorrichtung

Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.

Feststellanlagen (FSA)

Kombination von miteinander vereinbarer Komponenten, die die Funktion hat, selbstschließende Feuer-/Rauchschutztüren offen zu halten und im Brandfall zum frühest möglichen Zeitpunkt zum Selbstschließen auszulösen.

Freiräumeinrichtung

Einrichtung, die dem Freihalten bzw. Freiräumen der Schließbereiche der Förderanlagenabschlüsse dient.

Fördergüter

Waren, Materialien, Stoffe, die mit Förderanlagen in speziellen Behältern oder direkt transportiert, befördert bzw. bewegt werden.

Anmerkung: Während z. B. Waren Gegenstände mit größeren Abmessungen sind, können Materialien oder Stoffe von großvolumigen Gegenständen bis zu kleinsten Partikeln wie Spänen oder Schwebstoffen reichen.

Förderanlage

Ortsfeste oder bewegliche Förderbahnen einschließlich pneumatischer sowie hydraulischer Förderanlagen zur Verrichtung von Transportarbeiten auf festgelegten Förderwegen.

Förderanlagenabschluss (FAA)

Gesteuerte Abschlüsse mit definierter Grundstellung, die im Brandfall Öffnungen von feuerwiderstandsfähigen, raumabschließenden Bauteilen wie Wände und Decken verschließen, durch die Förderanlagen und bahngebundene Transportsysteme hindurch geführt werden.

Anmerkung: Förderanlagenabschlüsse bestehen u. a. aus mit den Bauteilen (Wänden oder Decken) fest verbundenen Teilen (z. B. Rahmen, Führungsschienen, Laufschienen), einem oder mehreren beweglichen Teilen (z. B. Schieber, Klappen, Flügel) sowie die zum Befestigen, Führen, Handhaben, Öffnen, Schließen und Freiräumen notwendigen Einrichtungen, Beschlägen und Verriegelungen.

Förderbahn

Einrichtung die die Fördergüter führt und ggf. auch fortbewegt.

Funktionsgerechtes Schließen

Das automatische und sichere Verschließen der Öffnung im Brandfall, unter Berücksichtigung aller möglicher Störeinflüsse.

Meldergruppe (früher: Melderlinie)

Meldergruppe ist die Zusammenfassung von Brandmeldern für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vorgesehen ist. Die Meldergruppe kann auch nur aus einem Melder bestehen.

Schließrichtung

Bewegungsrichtung von beweglichen Teilen der Förderanlagenabschlüsse in die „geschlossenen Stellungen”.

Schließbereich

Bereich, der zum Schließen der Förderanlagenabschlüsse freizuräumen bzw. freizuhalten ist.

Schließmittel

Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind bewegliche Abschlüsse gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen. Gebräuchliche Geräte sind:

  • Eigengewicht
  • Kontergewichtsanlagen (Schließgewichte)
  • Schließfedern
  • Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie)
  • Türschließer mit hydraulischer Dämpfung (TS) nach DIN 18263 Teil 1 bis 3
  • Automatik-Türschließer (ATS)

Verankerung

Befestigungsmittel der Förderanlagenabschlüsse, mit denen diese Systeme an den Bauteilen der Bauwerke funktionsgerecht befestigt sind.