Durchlaufende Fördertechnik wird im Brandfall durch spezialisierte Feuerschutzabschlüsse gesichert, die als Förderanlagenabschlüsse (FAA) bezeichnet werden. Diese Abschlüsse verschließen die Wandöffnung, durch die die Förderanlage einen Brandabschnitt durchquert, automatisch und selbsttätig, sobald eine Brandmeldeanlage oder ein Rauchmelder anspricht. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Planung, Zulassung, Funktion und Wartung dieser Systeme.
Welche Brandschutzmaßnahmen sind bei durchlaufender Fördertechnik gesetzlich vorgeschrieben?
Immer dann, wenn eine Förderanlage eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke durchquert, ist ein zugelassener Feuerschutzabschluss gesetzlich vorgeschrieben. Die Landesbauordnungen sowie die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) verlangen, dass Öffnungen in Brandwänden und Brandabschnittswänden durch Abschlüsse gesichert werden, die dieselbe Feuerwiderstandsdauer wie die Wand selbst aufweisen. Für Förderanlagen gilt dabei die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 oder T90, also ein Schutz von mindestens 90 Minuten.
Ohne einen solchen Abschluss ist der Betrieb einer durchlaufenden Förderanlage in einem Industriegebäude mit Brandabschnitten in der Regel nicht genehmigungsfähig. Betreiber und Bauherren tragen die Verantwortung dafür, dass die eingesetzten Systeme über eine gültige bauaufsichtliche Zulassung verfügen, zum Beispiel eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Wer eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchte, muss diesen Nachweis bereits in der Planungsphase erbringen.
Auch im Bestand gilt: Wird eine vorhandene Förderanlage verändert oder eine neue Linie nachgerüstet, sind die aktuellen Brandschutzvorschriften einzuhalten. Eine nachträgliche Zulassung eines nicht geprüften Systems ist in der Regel nicht möglich.
Was ist ein Förderanlagenabschluss (FAA) und wie funktioniert er?
Ein Förderanlagenabschluss ist ein Feuer-Schutz-Abschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen. Er verschließt die Wandöffnung, durch die eine Förderanlage einen Brandabschnitt durchquert, im Brandfall automatisch und feuerwiderstandsfähig. Im Normalbetrieb bleibt der Abschluss geöffnet, damit die Fördertechnik ungehindert durchlaufen kann.
Die Auslösung erfolgt über die Brandmeldeanlage des Gebäudes oder über einen eigenen Rauchmelder im Bereich der Wandöffnung. Sobald ein Brandsignal vorliegt, löst die Steuerungsanlage des FAA den Schließvorgang aus. Gleichzeitig wird die Förderanlage in der Regel abgeschaltet oder das Fördergut aus dem Schließbereich herausgefahren, um ein Blockieren des Abschlusses zu verhindern. Dieser Vorgang wird als Freifahrsteuerung bezeichnet.
Nach dem Schließen bildet der Förderanlagenabschluss gemeinsam mit der Wand eine durchgehende feuerwiderstandsfähige Barriere, die Feuer und Rauch für die zugelassene Dauer von mindestens 90 Minuten zurückhält. Dies gibt Personen Zeit zur Evakuierung und schützt angrenzende Brandabschnitte vor der Ausbreitung des Brandes.
Welche Arten von Förderanlagenabschlüssen gibt es?
Förderanlagenabschlüsse werden grundsätzlich nach dem Schließprinzip und nach dem Typ des Fördersystems unterschieden. Die gängigsten Bauformen sind Schiebe- und Schwenksysteme sowie Abschlüsse für pneumatische Förderleitungen. Welches System zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Förderanlage, der Wandöffnung und den örtlichen Platzverhältnissen ab.
Abschlüsse für getrennte Fördersysteme
Bei getrennten Fördersystemen wird die Fördertechnik im Schließbereich konstruktiv unterbrochen. Die Norm fordert hier einen Mindestspalt von 85 mm oder den Einsatz einer Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise eines Klappstücks, das beim Schließvorgang aktiv getrennt wird. Diese Lösung ist technisch vergleichsweise einfach und kommt bei Rollenförderern, Gurtförderern und ähnlichen Systemen häufig zum Einsatz.
Abschlüsse für ungetrennte Fördersysteme
Bei ungetrennten Systemen durchläuft die Fördertechnik die Wandöffnung ohne konstruktive Unterbrechung. Typische Anwendungsfälle sind Elektro-Hängebahnen, Kreiskettenförderer, Power-and-Free-Anlagen, schienengebundene Fördersysteme sowie Kratzkettenförderer. Hier kommen Abschlüsse zum Einsatz, die speziell auf das jeweilige Fördersystem abgestimmt sind und im Schließbereich die notwendige Dichtheit herstellen, ohne die Fördertechnik dauerhaft zu unterbrechen.
Abschlüsse für pneumatische Fördersysteme
Pneumatische Förderleitungen erfordern eine eigene Bauform. Der Abschluss arbeitet nach dem Prinzip der Lochverschiebung: Ein Absperrelement mit fest verbundenem Dichtsystem verschiebt sich so, dass die Leitung vollständig verschlossen wird. Das ankommende und abgehende Leitungssystem wird beidseitig über Flansche oder Rohrstutzen an den Abschluss angebunden. Für den Einbau muss das Leitungssystem einmalig getrennt werden.
Alle genannten Bauformen sind als Förderanlagenabschlüsse in den Feuerwiderstandsklassen EI2 90 und T90 erhältlich und müssen über entsprechende Verwendbarkeitsnachweise verfügen.
Wie läuft die Planung und Zulassung eines FAA-Projekts ab?
Die Planung eines Förderanlagenabschlusses beginnt mit der Erfassung aller relevanten Projektdaten: Art und Abmessungen der Förderanlage, Wandstärke und Wandaufbau, lichte Wandöffnung sowie die geforderte Feuerwiderstandsklasse. Auf dieser Grundlage wird geprüft, welches zugelassene System die Anforderungen erfüllt.
Der entscheidende Schritt ist der Nachweis der Verwendbarkeit. Für Standardsituationen stehen Allgemeine Bauartgenehmigungen (ABG) und Europäische Technische Bewertungen (ETA) zur Verfügung, die definierte Wandöffnungsgrößen und Fördertechniken abdecken. Liegt eine Situation vor, die außerhalb des Geltungsbereichs einer vorhandenen Zulassung liegt, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Dieser Prozess erfordert eine enge Abstimmung zwischen Hersteller, Prüfstelle und Behörde.
Für Projekte mit besonderen Anforderungen, etwa ungewöhnliche Wandöffnungsgeometrien oder neuartige Fördertechniken, sind Sonderlösungen erforderlich, die eigens entwickelt, geprüft und zugelassen werden müssen. Die Begleitung dieses Prozesses, von der Anforderungsrecherche über die Prüfung bis zur Antragstellung, ist ein wesentlicher Teil der Projektleistung eines spezialisierten Herstellers.
Was passiert mit der Förderanlage, wenn der FAA im Brandfall auslöst?
Wenn ein Förderanlagenabschluss im Brandfall auslöst, wird die Förderanlage im Schließbereich vor dem eigentlichen Schließvorgang automatisch freigefahren. Das bedeutet: Die Steuerungsanlage erkennt das Brandsignal, stoppt oder verlangsamt die Förderanlage und transportiert das Fördergut aus dem Gefahrenbereich heraus, bevor der Abschluss schließt. Erst danach erfolgt der vollständige Schließvorgang.
Diese Freifahrsteuerung ist ein zentrales Sicherheitselement, denn ein Förderanlagenabschluss, der durch Fördergut blockiert wird, kann seine Schutzfunktion nicht erfüllen. Die Steuerungsanlage überwacht den Schließbereich kontinuierlich und stellt sicher, dass sich keine Objekte im Bewegungsbereich des Abschlusses befinden.
Nach dem vollständigen Schließen ist die Förderanlage im betroffenen Abschnitt außer Betrieb. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach Freigabe durch den Brandschutzbeauftragten oder die zuständige Fachkraft zulässig, nachdem der Abschluss auf Beschädigungen geprüft und gegebenenfalls zurückgesetzt wurde. Moderne Steuerungsanlagen dokumentieren den Auslösevorgang und erleichtern so die Nachverfolgung im Schadensfall.
Wie oft muss ein Förderanlagenabschluss gewartet und geprüft werden?
Ein Förderanlagenabschluss muss mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Fachkraft gewartet und geprüft werden. Diese Pflicht ergibt sich aus den Anforderungen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung sowie aus den allgemeinen Betreiberpflichten nach den Landesbauordnungen. Zusätzlich sind regelmäßige Funktionsprüfungen durch das Betriebspersonal empfohlen.
Die jährliche Inspektion umfasst die Prüfung aller mechanischen Komponenten des Abschlusses, die Überprüfung der Steuerungsanlage und der Freifahrsteuerung, den Test der Auslösefunktion sowie die Kontrolle der Notstromversorgung. Mängel, die bei der Prüfung festgestellt werden, sind unverzüglich zu beheben, da ein nicht funktionsfähiger Förderanlagenabschluss die Betriebsgenehmigung gefährden kann.
Neben der jährlichen Wartung empfehlen erfahrene Hersteller eine monatliche Sichtprüfung durch das Betriebspersonal, bei der offensichtliche Beschädigungen, Verschmutzungen im Schließbereich oder Auffälligkeiten an der Steuerungsanlage dokumentiert werden. Eine lückenlose Wartungsdokumentation ist im Schadensfall ein wichtiger Nachweis gegenüber Versicherungen und Behörden.
Wie abs Sicherheitstechnik Ihr Projekt mit durchlaufender Fördertechnik absichert
Als spezialisierter Hersteller von Feuer-Schutz-Abschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen begleitet abs Sicherheitstechnik Ihr Projekt von der ersten Anfrage bis zur regelmäßigen Wartung. Seit 1978 entwickelt und fertigt abs Förderanlagenabschlüsse ausschließlich für diesen Anwendungsbereich, was eine Tiefe an Erfahrung und Zulassungskompetenz ermöglicht, die Generalanbieter nicht erreichen.
Das Leistungsangebot umfasst konkret:
- Beratung und Projektierung auf Basis Ihrer spezifischen Förderanlage und der baulichen Gegebenheiten
- Zugelassene Systeme der Baureihen abs EI SLIDE, abs EI SWING und T90 für nahezu alle gängigen Fördertechniken, einschließlich ungetrennter und pneumatischer Systeme
- Verwendbarkeitsnachweise nach ABG und ETA sowie Begleitung von ZiE-Verfahren bei Sondersituationen
- Entwicklung und Fertigung von Sonderlösungen für besondere Wandöffnungsgeometrien oder neuartige Fördertechniken
- Montage durch eigene erfahrene Monteure sowie jährliche Wartung und Prüfung aus einer Hand
- Lieferung und Service in Deutschland, Österreich und europaweit
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchten oder einen bestehenden Abschluss nachrüsten oder ersetzen müssen, sprechen Sie uns an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie Ihr Projekt, damit wir Ihnen schnell und konkret weiterhelfen können.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein Förderanlagenabschluss nachträglich in eine bestehende Brandwand eingebaut werden?
Ja, ein nachträglicher Einbau ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung. Die Wandöffnung muss so angepasst werden, dass sie den Einbaumaßen des zugelassenen Systems entspricht, und der Wandaufbau darf durch den Eingriff nicht in seiner Feuerwiderstandsdauer beeinträchtigt werden. Entscheidend ist, dass für die konkrete Einbausituation ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis vorliegt – ist dies nicht der Fall, muss vor dem Einbau eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) eingeholt werden.
Was passiert, wenn die Freifahrsteuerung versagt und sich Fördergut im Schließbereich befindet?
Moderne Förderanlagenabschlüsse verfügen über Sicherheitsmechanismen, die ein vollständiges Schließen auch bei einem Steuerungsausfall so weit wie möglich gewährleisten. Dennoch ist eine funktionsfähige Freifahrsteuerung eine zwingende Anforderung an das Gesamtsystem – ein blockierter Abschluss kann seine Schutzfunktion nicht erfüllen. Um dieses Risiko zu minimieren, sollte die Freifahrsteuerung bei jeder jährlichen Wartung und bei monatlichen Sichtprüfungen auf einwandfreie Funktion getestet werden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Baugenehmigung, wenn ich eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchte?
Für die Baugenehmigung müssen Sie den Verwendbarkeitsnachweis des eingesetzten Systems vorlegen – in der Regel eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Darüber hinaus sind Einbaupläne erforderlich, aus denen Wandaufbau, Öffnungsmaße, Einbauposition und die Anbindung an die Brandmeldeanlage hervorgehen. Bei Sondersituationen außerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden Zulassung ist zusätzlich der Bescheid über die Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beizufügen.
Gibt es Fördertechniken, für die kein zugelassener Förderanlagenabschluss verfügbar ist?
Für die meisten gängigen Fördertechniken – darunter Rollenförderer, Gurtförderer, Elektro-Hängebahnen, Kreiskettenförderer und pneumatische Systeme – existieren bereits zugelassene Standardlösungen. Bei neuartigen oder sehr spezifischen Fördertechniken kann es vorkommen, dass keine passende Zulassung vorliegt; in diesen Fällen ist die Entwicklung einer Sonderlösung notwendig, die eigens geprüft und zugelassen werden muss. Spezialisierte Hersteller wie abs Sicherheitstechnik begleiten diesen Prozess und übernehmen die Koordination mit Prüfstellen und Behörden.
Wie lange dauert es von der Anfrage bis zur betriebsbereiten Installation eines Förderanlagenabschlusses?
Bei Standardsituationen mit vorhandener Zulassung beträgt die Projektlaufzeit von der ersten Anfrage bis zur montierten und geprüften Anlage typischerweise mehrere Wochen bis wenige Monate, abhängig von Lieferzeiten, Baustellenverfügbarkeit und der Komplexität der Steuerungsintegration. Projekte, die eine Zustimmung im Einzelfall oder die Entwicklung einer Sonderlösung erfordern, benötigen deutlich mehr Zeit, da behördliche Abstimmungen und Prüfverfahren einzuplanen sind. Eine frühzeitige Einbindung des FAA-Herstellers bereits in der Planungsphase ist daher dringend empfohlen.
Wer ist für die Wartung und Prüfung des Förderanlagenabschlusses verantwortlich – der Anlagenbetreiber oder der Hersteller?
Die rechtliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Wartung und Prüfung liegt beim Betreiber des Gebäudes beziehungsweise der Anlage. Die Wartung selbst muss jedoch durch eine sachkundige Fachkraft durchgeführt werden, was in der Praxis häufig bedeutet, dass ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller oder einem zertifizierten Servicedienstleister abgeschlossen wird. Betreiber sollten darauf achten, dass alle Prüfungen lückenlos dokumentiert werden, da fehlende Wartungsnachweise im Schadensfall zu Problemen mit Versicherungen und Behörden führen können.
Muss die gesamte Förderanlage abgeschaltet werden, wenn ein FAA ausgelöst hat, oder kann der Rest der Linie weiterlaufen?
In der Regel wird nur der Abschnitt der Förderanlage abgeschaltet, der unmittelbar vom ausgelösten Abschluss betroffen ist – also der Bereich im und um den Schließbereich der Wandöffnung. Ob und in welchem Umfang weitere Abschnitte der Förderlinie weiterbetrieben werden können, hängt von der Steuerungskonzeption und den betrieblichen Sicherheitsanforderungen ab. Diese Frage sollte bereits in der Planungsphase gemeinsam mit dem FAA-Hersteller und dem Planer der Förderanlage geklärt und in der Steuerungslogik entsprechend abgebildet werden.
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