Für Förderanlagen, die durch brandabschnittsbildende Wände oder Decken führen, gelten in Deutschland klare gesetzliche Anforderungen: Die Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Bauteilen müssen durch zugelassene Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen gesichert werden. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht der Länder, den einschlägigen Industriebaunormen sowie brandschutztechnischen Konzepten, die für jeden Betrieb individuell erstellt werden müssen. Der folgende Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Brandschutzvorschriften für automatisierte Lagersysteme und Fördertechnik.
Welche Normen und Gesetze regeln den Brandschutz in Lagersystemen mit Fördertechnik?
Den Brandschutz in Lagersystemen mit Fördertechnik regeln in Deutschland primär die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer, ergänzt durch die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie die Muster-Hochhausrichtlinie bei entsprechender Gebäudehöhe. Für Durchbrüche in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken, durch die Förderanlagen verlaufen, sind zugelassene Feuerschutzabschlüsse gesetzlich vorgeschrieben.
Das Bauordnungsrecht verpflichtet Betreiber und Bauherren dazu, Brandabschnitte so zu bilden, dass sich ein Feuer nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Sobald eine Förderanlage einen solchen Brandabschnitt durchquert, entsteht eine Schwachstelle im baulichen Brandschutz, die durch technische Maßnahmen geschlossen werden muss. Konkret bedeutet das: Jede Öffnung in einer F90- oder EI90-Wand, durch die ein Förderband, eine Hängebahn oder ein anderes bahngebundenes System führt, muss mit einem geprüften und zugelassenen Förderanlagenabschluss ausgestattet sein.
Ergänzend greifen technische Regelwerke wie die DIN 18230 für den baulichen Brandschutz im Industriebau sowie betriebsspezifische Brandschutzkonzepte, die von zugelassenen Brandschutzplanern erstellt werden. In der Schweiz gilt zusätzlich das Regelwerk der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF), das eigene Anforderungen an Förderanlagenabschlüsse stellt. Für europaweit agierende Unternehmen sind darüber hinaus Europäische Technische Bewertungen (ETA) nach der Bauproduktenverordnung relevant, da sie die grenzüberschreitende Verwendbarkeit von Brandschutzprodukten belegen.
Was ist ein Förderanlagenabschluss (FAA) und wann ist er vorgeschrieben?
Ein Förderanlagenabschluss (FAA) ist ein spezialisierter Feuerschutzabschluss, der Wandöffnungen oder Deckenöffnungen sichert, durch die bahngebundene Förderanlagen Brandabschnitte durchqueren. Im Brandfall schließt er die Öffnung selbsttätig und verhindert so die Ausbreitung von Feuer und Rauch. Er ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Förderanlage eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke durchdringt.
Der offizielle Begriff lautet Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen. Diese Abschlüsse unterscheiden sich grundlegend von herkömmlichen Brandschutztüren, weil sie so konstruiert sind, dass die laufende Fördertechnik im Normalbetrieb ungehindert durch die Öffnung passieren kann. Erst wenn ein Brandmeldesignal ausgelöst wird, schließt der Förderanlagenabschluss automatisch und dichtet die Öffnung feuerwiderstandsfähig ab.
Die Pflicht zum Einbau eines Förderanlagenabschlusses entsteht immer dann, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig zutreffen:
- Eine Förderanlage durchquert eine brandabschnittsbildende Wand oder Decke.
- Das betreffende Bauteil ist als feuerwiderstandsfähig klassifiziert, zum Beispiel als F90, EI90 oder REI90.
- Das Brandschutzkonzept oder die Baugenehmigung schreibt den Erhalt dieser Schutzfunktion vor.
Typische Einsatzbereiche sind Hochregallager, vollautomatisierte Kommissionieranlagen, Produktionsstätten der Automobil- und Lebensmittelindustrie sowie Logistikzentren, in denen Förderbänder, Elektro-Hängebahnen, Kreiskettenförderer oder schienengebundene Systeme mehrere Brandabschnitte verbinden. Auch für pneumatische Förderanlagen existieren speziell konstruierte Abschlüsse, bei denen das Leitungssystem beidseitig am FAA befestigt wird und ein integriertes Dichtsystem die Öffnung im Brandfall verschließt.
Welche Anforderungen gelten speziell für Hochregallager und vollautomatisierte Systeme?
Hochregallager und vollautomatisierte Lagersysteme unterliegen besonders strengen Brandschutzanforderungen, weil sie durch ihre Höhe, die hohe Brandlast und die eingeschränkte Zugänglichkeit für die Feuerwehr ein erhöhtes Risikopotenzial aufweisen. Die Muster-Industriebaurichtlinie sowie länderspezifische Sonderregelungen schreiben hier häufig kleinere Brandabschnitte und kürzere Feuerwiderstandsdauern vor.
In vollautomatisierten Systemen laufen Förderanlagen rund um die Uhr ohne permanente menschliche Aufsicht. Das stellt besondere Anforderungen an die Steuerungstechnik der Förderanlagenabschlüsse: Die Abschlüsse müssen mit der übergeordneten Anlagensteuerung kommunizieren, im Brandfall die Fördertechnik sicher zum Stillstand bringen und sich anschließend selbsttätig schließen. Für getrennte Fördersysteme gilt dabei, dass die Fördertechnik im Schließbereich auf eine Lücke von mindestens 85 mm getrennt sein muss oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden kann.
Für ungetrennte Fördersysteme, also solche, bei denen die Fördertechnik nicht physisch unterbrochen wird, sind spezielle Zulassungen erforderlich. Zu den typischen Systemen gehören Rollenförderer, Tragkettenförderer, Rundriemenförderer, Elektro-Hängebahnen, Kreiskettenförderer, Power-and-Free-Anlagen sowie schienengebundene Fördersysteme. Jedes dieser Systeme erfordert einen Förderanlagenabschluss, der exakt auf die jeweilige Fördertechnik und die lichte Wandöffnung abgestimmt ist.
Darüber hinaus schreiben viele Brandschutzkonzepte für Hochregallager den Einsatz von Notstromversorgungen vor, damit Förderanlagenabschlüsse auch bei einem Stromausfall zuverlässig schließen. Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V sind dabei je nach Anlage und Anforderung zu berücksichtigen.
Wie werden Förderanlagenabschlüsse geprüft und zugelassen?
Förderanlagenabschlüsse werden durch anerkannte Prüfanstalten nach europäischen Brandschutzprüfnormen getestet und anschließend durch eine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) für den Markt freigegeben. Ohne einen solchen Verwendbarkeitsnachweis dürfen FAA nicht eingebaut werden.
Die Prüfung erfolgt bei akkreditierten Materialprüfanstalten, in Deutschland zum Beispiel an der Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, dem DMT Lathen oder dem ift Rosenheim. Diese Prüfinstitute unterziehen die Abschlüsse Brandversuchen nach europäischen Normen und bestätigen die Feuerwiderstandsklasse, in der Regel EI2 90, was einem 90-minütigen Feuerwiderstand entspricht.
Nationale Zulassungen
In Deutschland erfolgte die Zulassung traditionell über allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Diese werden schrittweise durch Europäische Technische Bewertungen abgelöst, behalten aber für bestehende Zulassungen weiterhin ihre Gültigkeit. Für die Feststellanlagen, die den Schließvorgang der FAA steuern, sind eigene Zulassungen erforderlich, zum Beispiel in Form einer allgemeinen Bauartgenehmigung.
Europäische Technische Bewertungen (ETA)
ETAs gelten EU-weit und ermöglichen den grenzüberschreitenden Einsatz von Förderanlagenabschlüssen. Sie werden von zugelassenen Technischen Bewertungsstellen ausgestellt und belegen die Konformität mit der europäischen Bauproduktenverordnung. Für den Schweizer Markt ist zusätzlich eine Brandschutzanwendungsnummer der VKF erforderlich, die auf Basis der europäischen Prüfergebnisse vergeben wird.
Wer ist verantwortlich für die Wartung und Prüfung von Brandschutzabschlüssen in Förderanlagen?
Die Verantwortung für die regelmäßige Wartung und Prüfung von Förderanlagenabschlüssen liegt beim Betreiber der Anlage. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den Anforderungen der jeweiligen Zulassung. Eine nicht gewartete oder defekte Brandschutzanlage kann im Schadensfall zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
Die Wartungsintervalle und Prüfanforderungen sind in den Zulassungsdokumenten der jeweiligen Förderanlagenabschlüsse festgelegt. In der Regel sehen diese eine jährliche Inspektion durch einen Fachbetrieb vor, der die mechanische und elektrische Funktionsfähigkeit aller Komponenten überprüft. Dazu gehören:
- Die Schließfunktion des Abschlusses im Brandfall
- Die Funktion der Feststellanlage und der Freifahrsteuerung
- Die Notstromversorgung und deren Kapazität
- Der einwandfreie Zustand aller mechanischen Bauteile wie Führungen, Antriebe und Dichtungen
- Die korrekte Anbindung an die Brandmeldeanlage
Facility-Manager und Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sollten sicherstellen, dass Wartungsverträge mit qualifizierten Fachbetrieben abgeschlossen werden, die mit den eingesetzten Systemen vertraut sind. Nur wer die spezifischen Zulassungsanforderungen des jeweiligen Förderanlagenabschlusses kennt, kann eine normgerechte Prüfung durchführen und dokumentieren.
Was passiert bei Nichteinhaltung der Brandschutzvorschriften für Fördertechnik?
Wer die Brandschutzvorschriften für Förderanlagen nicht einhält, riskiert behördliche Auflagen bis hin zur Betriebsuntersagung, erhebliche Haftungsrisiken im Schadensfall sowie den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Konsequenzen betreffen Betreiber, Bauherren und in bestimmten Fällen auch Planungsbüros und ausführende Unternehmen.
Aus baurechtlicher Sicht können Bauaufsichtsbehörden bei festgestellten Mängeln Nutzungsverbote für betroffene Gebäudebereiche aussprechen oder kostspielige Nachrüstungen anordnen. Gerade in vollautomatisierten Lagersystemen, die rund um die Uhr in Betrieb sind, kann eine erzwungene Betriebsunterbrechung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.
Im Brandfall wiegen die Konsequenzen noch schwerer: Wenn nachgewiesen wird, dass ein Förderanlagenabschluss gefehlt hat, nicht zugelassen war oder nicht gewartet wurde, kann die Betriebshaftpflichtversicherung die Leistung verweigern. Darüber hinaus drohen strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen, wenn durch den Mangel Personenschäden entstanden sind.
Ein häufig unterschätztes Risiko ist die Nachrüstpflicht bei Bestandsanlagen: Wer eine bestehende Förderanlage erweitert, modernisiert oder die Nutzung eines Gebäudes ändert, muss prüfen, ob die vorhandenen Brandschutzmaßnahmen noch den aktuellen Anforderungen entsprechen. Fehlende oder veraltete Förderanlagenabschlüsse müssen dann nachgerüstet werden, bevor die Anlage wieder in Betrieb genommen werden darf.
Wie abs Sicherheitstechnik bei Brandschutzvorschriften für Förderanlagen unterstützt
Als Spezialist für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit über 45 Jahren Erfahrung begleitet abs Sicherheitstechnik Industrieunternehmen, Planungsbüros und Betreiber von der ersten Beratung bis zur laufenden Wartung. Das Leistungsspektrum umfasst konkret:
- Produktsysteme mit breiter Zulassungsbasis: Die Systeme abs EI SLIDE (Schiebeprinzip, zugelassen nach ETA-16/0938 und ETA-25/0423), abs EI SWING sowie das bewährte T90-System decken eine Vielzahl von Fördertechniken und lichten Wandöffnungen ab, darunter Rollenförderer, Elektro-Hängebahnen, schienengebundene Systeme und pneumatische Förderanlagen.
- Individuelle Sonderlösungen: Für Projekte mit besonderen Anforderungen entwickelt abs maßgeschneiderte Lösungen inklusive Begleitung von Prüfungen und Beantragung bauaufsichtlicher Zulassungen oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
- Steuerungstechnik aus einer Hand: Dezentrale Steuerungsmodule, Feststellanlagen, Freifahrsteuerungen und Notstromversorgungen werden passend zum jeweiligen Förderanlagenabschluss geliefert und installiert.
- Wartung und Service: Eigene erfahrene Monteure übernehmen die regelmäßige Inspektion und Instandhaltung aller mechanischen und elektrischen Komponenten normgerecht und dokumentiert.
- ISO 9001:2015-zertifiziertes Qualitätsmanagement: Alle Produkte und Dienstleistungen unterliegen einer strengen Eigen- und Fremdüberwachung durch die DEKRA.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Förderanlagenabschluss für Ihre spezifische Anlage und Wandsituation der richtige ist, oder wenn Sie eine Nachrüstung planen, nehmen Sie jetzt Kontakt mit den Spezialisten von abs Sicherheitstechnik auf und erhalten Sie eine fundierte, herstellerunabhängige Beratung durch erfahrene Fachleute.
Häufig gestellte Fragen
Kann ein herkömmlicher Brandschutzabschluss (z. B. eine Brandschutztür) einen Förderanlagenabschluss ersetzen?
Nein, eine herkömmliche Brandschutztür ist kein gleichwertiger Ersatz für einen Förderanlagenabschluss. Standard-Brandschutztüren sind nicht dafür ausgelegt, den laufenden Betrieb einer Förderanlage zu ermöglichen und gleichzeitig im Brandfall zuverlässig abzudichten. Ein zugelassener FAA ist speziell konstruiert, um die Fördertechnik im Normalbetrieb ungehindert passieren zu lassen und erst bei einem Brandmeldesignal automatisch und feuerwiderstandsfähig zu schließen – diese Kombination ist baurechtlich zwingend erforderlich.
Wie lange dauert die Planung und Umsetzung einer FAA-Nachrüstung in einer bestehenden Anlage?
Der Zeitrahmen für eine Nachrüstung hängt stark von der Komplexität der Förderanlage, der Wandsituation und der erforderlichen Zulassungsart ab. In der Regel sollte man für die Planung, Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde, Fertigung und Montage einen Vorlauf von mehreren Wochen bis zu einigen Monaten einplanen. Bei Sonderlösungen, die eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erfordern, kann sich der Prozess verlängern – daher empfiehlt es sich, Spezialisten frühzeitig in die Planung einzubeziehen.
Was muss ich tun, wenn meine bestehende Förderanlage erweitert oder umgebaut wird – gelten dann neue Brandschutzanforderungen?
Ja, jede wesentliche Änderung oder Erweiterung einer Förderanlage kann eine Überprüfung der bestehenden Brandschutzmaßnahmen auslösen. Bauaufsichtsbehörden können bei Umbaumaßnahmen verlangen, dass die gesamte Brandschutzkonzeption auf den aktuellen Stand der Technik gebracht wird – einschließlich der Förderanlagenabschlüsse. Es empfiehlt sich daher, bereits in der Planungsphase eines Umbaus einen zugelassenen Brandschutzplaner hinzuzuziehen und die zuständige Behörde frühzeitig zu konsultieren.
Welche Unterlagen muss ich als Betreiber für Behörden und Versicherungen bereithalten?
Als Betreiber sollten Sie jederzeit die bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder die Europäische Technische Bewertung (ETA) des eingebauten Förderanlagenabschlusses, den Einbaunachweis durch einen qualifizierten Fachbetrieb sowie lückenlose Wartungs- und Prüfprotokolle vorhalten. Versicherungen und Bauaufsichtsbehörden können diese Dokumente im Schadens- oder Prüffall anfordern – fehlende Nachweise können den Versicherungsschutz gefährden oder behördliche Auflagen nach sich ziehen.
Funktionieren Förderanlagenabschlüsse auch bei einem Stromausfall zuverlässig?
Zugelassene Förderanlagenabschlüsse müssen auch bei einem Stromausfall sicher schließen können – dies ist eine zentrale Anforderung insbesondere in vollautomatisierten Lagersystemen. In der Praxis wird dies durch integrierte Notstromversorgungen sichergestellt, die im Wartungsplan regelmäßig auf ihre Kapazität geprüft werden müssen. Bei der Planung einer Anlage sollten die erforderlichen Spannungsbereiche (24 V bis 500 V je nach System) und die Auslegung der Notstromversorgung von Anfang an berücksichtigt werden.
Gilt eine deutsche bauaufsichtliche Zulassung (abZ) auch für Anlagen in der Schweiz oder anderen EU-Ländern?
Eine deutsche abZ gilt grundsätzlich nur im deutschen Rechtsraum und wird in der Schweiz oder anderen EU-Ländern nicht automatisch anerkannt. Für den Einsatz in der Schweiz ist eine Brandschutzanwendungsnummer der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erforderlich. Für den EU-weiten Einsatz bieten Europäische Technische Bewertungen (ETA) die rechtssichere Grundlage, da sie die Konformität mit der europäischen Bauproduktenverordnung belegen und grenzüberschreitend anerkannt werden.
Wie finde ich heraus, welcher Förderanlagenabschluss für meine spezifische Fördertechnik und Wandöffnung geeignet ist?
Die Auswahl des richtigen FAA hängt von mehreren Faktoren ab: der Art der Fördertechnik (z. B. Rollenförderer, Elektro-Hängebahn, pneumatisches System), der lichten Weite und Höhe der Wandöffnung, der geforderten Feuerwiderstandsklasse sowie der vorhandenen Steuerungsinfrastruktur. Eine normgerechte Auswahl erfordert die Abstimmung zwischen Fördertechnikplaner, Brandschutzplaner und dem FAA-Hersteller – nur so lässt sich sicherstellen, dass das gewählte System über eine passende Zulassung verfügt und im Brandfall zuverlässig funktioniert.
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