Ja, Förderanlagenabschlüsse gibt es auch für durchlaufende Förderanlagen. Entscheidend ist dabei, ob das Fördersystem im Schließbereich getrennt werden kann oder nicht, denn daraus ergibt sich, welche Bauart eines Förderanlagenabschlusses zum Einsatz kommt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Technik, Zulassung, Bauarten und Wartung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen.
Wie funktionieren Feuerschutzabschlüsse bei laufendem Förderbetrieb?
Ein Förderanlagenabschluss (FAA) bleibt im Normalbetrieb dauerhaft geöffnet, damit die Fördertechnik ungehindert durch die Brandabschnittsgrenze laufen kann. Im Brandfall löst ein Signal der Brandmeldeanlage oder der integrierten Steuerung den Schließvorgang aus. Das Fördergut und die Fördertechnik müssen zu diesem Zeitpunkt aus dem Schließbereich entfernt oder getrennt worden sein, bevor der Abschluss die Wandöffnung feuerwiderstandsfähig verschließt.
Konkret läuft dieser Vorgang in mehreren Schritten ab. Zunächst empfängt die Steuerungsanlage das Auslösesignal. Anschließend stoppt die Freifahrsteuerung den Förderbetrieb und sorgt dafür, dass sich kein Fördergut mehr im Gefahrenbereich befindet. Erst danach schließt der Förderanlagenabschluss selbsttätig und gibt den Brandabschnitt frei.
Bei getrennten Fördersystemen muss die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke, das heißt mit einem Mindestabstand von 85 Millimetern, getrennt sein oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden können. Bei ungetrennten Systemen, etwa bei Rollenbahnen, Tragkettensystemen oder schienengebundenen Anlagen, kommen spezielle Bauarten zum Einsatz, die den Schließvorgang auch ohne physische Trennung der Förderbahn ermöglichen. Die Steuerungstechnik ist dabei ein zentrales Element, das alle Komponenten koordiniert und sicherstellt, dass der Brandschutz im Ernstfall zuverlässig wirkt.
Was sind die bauaufsichtlichen Anforderungen an FAA für durchlaufende Anlagen?
Förderanlagenabschlüsse für durchlaufende Anlagen müssen über einen gültigen Verwendbarkeitsnachweis verfügen, der die konkrete Fördertechnik und die Einbausituation abdeckt. In Deutschland sind dies in der Regel eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA). Ohne einen solchen Nachweis darf ein FAA nicht verbaut werden.
Die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 ist der gängige Standard für Förderanlagenabschlüsse in Deutschland. Sie bedeutet, dass der Abschluss im Brandfall mindestens 90 Minuten lang sowohl die Raumabschlusstauglichkeit (E) als auch die Wärmedämmung (I) und die Strahlungsabschirmung (I2) gewährleistet. Ältere Systeme wurden nach der nationalen Klasse T90 zugelassen, die inhaltlich vergleichbare Anforderungen stellt.
Besonders relevant für durchlaufende Anlagen ist, dass die Zulassung die tatsächlich eingesetzte Fördertechnik ausdrücklich erfassen muss. Nicht jede Zulassung deckt alle Fördersystemtypen ab. Wer eine Anlage plant, muss daher prüfen, ob das gewählte Produkt für die spezifische Fördertechnik, die lichte Wandöffnung und die Einbaurichtung zugelassen ist. In der Schweiz gilt ergänzend die VKF-Brandschutzanwendung, die eigene Anforderungen an Förderanlagenabschlüsse stellt und von Planern bei grenzüberschreitenden Projekten berücksichtigt werden muss.
Welche Bauarten von Förderanlagenabschlüssen gibt es für den Dauerbetrieb?
Für durchlaufende Förderanlagen stehen im Wesentlichen drei Konstruktionsprinzipien zur Verfügung: der Schiebeabschluss, der Schwenkabschluss und der Abschluss für pneumatische Fördersysteme. Die Wahl der richtigen Bauart hängt von der Fördertechnik, dem verfügbaren Bauraum und den baulichen Gegebenheiten ab.
Schiebeabschlüsse (SLIDE-Prinzip)
Schiebeabschlüsse verschließen die Wandöffnung durch eine lineare Schiebebewegung. Sie eignen sich besonders für Situationen, in denen die Fördertechnik die Öffnung in einer Ebene durchläuft und der Bauraum seitlich ausreicht. Das Schiebesystem ist für eine Vielzahl von Fördertechniken zugelassen, darunter Rollenbahnen, Tragkettensysteme, Rundriemenförderer, schienengebundene Systeme und Elektrokarussellbahnen. Die zugelassenen lichten Wandöffnungen variieren je nach Zulassungsdokument und müssen im Einzelfall geprüft werden.
Schwenkabschlüsse (SWING-Prinzip)
Schwenkabschlüsse arbeiten nach dem Klappprinzip und schließen die Öffnung durch eine Schwenkbewegung. Diese Bauart bietet Vorteile, wenn der seitliche Bauraum begrenzt ist oder die Fördertechnik eine andere Geometrie erfordert. Auch Schwenkabschlüsse sind für mehrere Fördersystemtypen zugelassen und stellen eine bewährte Alternative zum Schiebesystem dar.
Abschlüsse für pneumatische Fördersysteme
Bei pneumatischen Förderanlagen gilt ein eigenes konstruktives Prinzip: Der Förderanlagenabschluss ist nach dem Prinzip der Lochverschiebung aufgebaut. Mit dem Absperrelement ist ein Distanzstück, ein sogenanntes Dichtsystem, fest verbunden, das in Form und Maß dem Leitungssystem entspricht. Für den Einbau muss das Leitungssystem getrennt werden. Das ankommende und abgehende Leitungssystem wird beidseitig mittels Flanschen oder Rohrstutzen an dem Förderanlagenabschluss befestigt. Diese Bauart gewährleistet, dass auch Rohrleitungssysteme, durch die Fördergut pneumatisch transportiert wird, im Brandfall sicher abgeschlossen werden.
Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für einen FAA erforderlich?
Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist dann erforderlich, wenn für eine spezifische Einbausituation oder Fördertechnik kein gültiger allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis vorliegt. Das ist typischerweise der Fall, wenn die Abmessungen der Wandöffnung, die Fördertechnik oder die baulichen Randbedingungen außerhalb des Geltungsbereichs der vorhandenen Zulassungen liegen.
Praxisbeispiele für ZiE-pflichtige Situationen sind etwa ungewöhnlich große lichte Öffnungen, kombinierte Fördersysteme, die in keiner Standardzulassung gemeinsam erfasst sind, oder besondere Einbaulagen wie schräge Wanddurchführungen. Auch wenn ein Bestandssystem modernisiert wird und die neue Fördertechnik nicht mehr von der ursprünglichen Zulassung gedeckt ist, kann eine ZiE notwendig werden.
Das ZiE-Verfahren wird bei der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt. Es erfordert in der Regel eine umfangreiche technische Dokumentation, häufig ergänzt durch Prüfberichte anerkannter Prüfinstitute wie der Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, des DMT Lathen oder des ift Rosenheim. Der Prozess ist aufwendig und zeitintensiv, weshalb eine frühzeitige Klärung im Planungsstadium dringend empfohlen wird. Wer bei der Auswahl eines Förderanlagenabschlusses auf Systeme mit breitem Zulassungsumfang setzt, kann ZiE-Verfahren in vielen Fällen vermeiden.
Wie läuft die Wartung und Prüfung von FAA an durchlaufenden Förderanlagen ab?
Förderanlagenabschlüsse an durchlaufenden Anlagen müssen regelmäßig gewartet und geprüft werden, um ihre Funktionstüchtigkeit im Brandfall sicherzustellen. Die Wartungspflicht ergibt sich aus dem Bauordnungsrecht, den jeweiligen Verwendbarkeitsnachweisen und den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. In der Regel ist eine jährliche Inspektion durch einen Fachkundigen vorgeschrieben.
Im Rahmen einer Wartung werden typischerweise folgende Punkte geprüft und dokumentiert:
- Mechanische Funktionsprüfung des Schließvorgangs unter realen Bedingungen
- Überprüfung aller Steuerungskomponenten, einschließlich Feststellanlage, Freifahrmodul und Notstromversorgung
- Kontrolle der Dichtungen, Führungsschienen und Antriebselemente auf Verschleiß
- Überprüfung der Auslöseeinrichtungen und der Verbindung zur Brandmeldeanlage
- Sichtprüfung auf Beschädigungen, Korrosion oder unzulässige Veränderungen am Abschluss und seiner Einbausituation
- Dokumentation aller Befunde und durchgeführten Maßnahmen im Wartungsprotokoll
Besonders bei durchlaufenden Förderanlagen ist zu beachten, dass die Wartung mit dem laufenden Produktionsbetrieb koordiniert werden muss. Da der Förderanlagenabschluss im Normalbetrieb dauerhaft offen steht und die Fördertechnik aktiv ist, erfordert eine vollständige Funktionsprüfung in der Regel eine kurze Betriebsunterbrechung. Eine vorausschauende Wartungsplanung, die Produktionsfenster berücksichtigt, ist daher ein wichtiger Bestandteil des Betreiberkonzepts.
Darüber hinaus müssen alle Änderungen an der Fördertechnik oder der baulichen Umgebung des FAA umgehend auf ihre Vereinbarkeit mit dem bestehenden Verwendbarkeitsnachweis geprüft werden. Veränderungen, die den Geltungsbereich der Zulassung berühren, können eine erneute Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde oder sogar ein neues ZiE-Verfahren erforderlich machen.
Wie abs Sicherheitstechnik bei Förderanlagenabschlüssen für durchlaufende Anlagen hilft
Als Hersteller von Förderanlagenabschlüssen seit 1978 begleitet abs Sicherheitstechnik Projekte von der ersten technischen Klärung bis zur abgeschlossenen Wartungsdokumentation. Das Unternehmen ist ausschließlich auf Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen und deren Steuerungstechnik spezialisiert, was eine besonders tiefe Fachkompetenz in genau diesem Bereich sicherstellt.
Konkret unterstützt abs Sicherheitstechnik bei folgenden Aufgaben:
- Technische Beratung zur Auswahl des richtigen Förderanlagenabschlusses für die jeweilige Fördertechnik und Einbausituation
- Prüfung, ob eine vorhandene Zulassung (ETA oder AbZ) die geplante Anwendung abdeckt oder ob eine ZiE erforderlich ist
- Projektierung, Herstellung und Montage der Systeme abs EI SLIDE, abs EI SLIDE+ und abs EI SWING sowie der bewährten T90/EI90-Systeme
- Lieferung und Integration aller Steuerungskomponenten, einschließlich Feststellanlage abs-1810, automatisches Freifahrmodul (AFM) und Notstromversorgung
- Regelmäßige Wartung und Prüfung durch eigene erfahrene Monteure, abgestimmt auf den Produktionsbetrieb
- Entwicklung und Begleitung von Sonderlösungen für Einbausituationen außerhalb des Standardzulassungsbereichs
Wenn Sie planen, eine durchlaufende Förderanlage durch einen Brandabschnitt zu führen, oder wenn Sie bestehende Förderanlagenabschlüsse prüfen, ersetzen oder warten lassen möchten, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und schildern Sie Ihre Einbausituation. Die Spezialisten von abs klären gemeinsam mit Ihnen, welche Lösung technisch und bauaufsichtlich passt.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, einen Förderanlagenabschluss für eine durchlaufende Anlage zu planen und einzubauen?
Der Zeitaufwand hängt stark davon ab, ob ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis für die geplante Einbausituation vorliegt. Bei Standardanwendungen mit vorhandener AbZ oder ETA kann die Planung und Montage innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Ist hingegen eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich, sollten Planer mehrere Monate für das Genehmigungsverfahren einkalkulieren – eine frühzeitige Einbindung des FAA-Herstellers in die Projektplanung ist daher dringend empfohlen.
Was passiert, wenn der Förderanlagenabschluss im Brandfall nicht rechtzeitig schließt, weil sich noch Fördergut im Schließbereich befindet?
Genau für dieses Szenario ist die Freifahrsteuerung als sicherheitskritische Komponente konzipiert: Sie sorgt dafür, dass der Schließbereich vor dem eigentlichen Schließvorgang zwingend freigefahren wird. Versagt diese Steuerung oder befindet sich trotzdem Fördergut im Bereich, darf der Abschluss nicht schließen, solange die Zulassung diesen Zustand nicht abdeckt. Aus diesem Grund müssen Steuerungskomponenten, Sensorik und Freifahrmodul regelmäßig geprüft und aufeinander abgestimmt sein – ein Ausfall dieser Kette kann die Brandschutzfunktion des gesamten Systems gefährden.
Kann ein bestehender Feuerschutzabschluss (z. B. ein altes T90-System) einfach durch einen modernen FAA ersetzt werden?
Nicht ohne Weiteres. Beim Austausch eines Bestandssystems muss geprüft werden, ob die neue Einbausituation – inklusive Wandöffnungsmaße, Fördertechnik und baulicher Umgebung – vollständig vom Verwendbarkeitsnachweis des neuen Produkts abgedeckt wird. Wurde die Fördertechnik seit der ursprünglichen Zulassung verändert oder erweitert, kann dies eine neue Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde erfordern. Ein spezialisierter Hersteller kann im Rahmen einer technischen Bestandsaufnahme klären, welche Lösung bauaufsichtlich zulässig und technisch sinnvoll ist.
Welche Fehler machen Planer und Betreiber bei der Auswahl eines FAA für durchlaufende Förderanlagen am häufigsten?
Ein häufiger Fehler ist die Auswahl eines Förderanlagenabschlusses, dessen Zulassung die konkret eingesetzte Fördertechnik oder die tatsächlichen Öffnungsmaße nicht abdeckt – was erst bei der behördlichen Abnahme auffällt und zu kostspieligen Nachbesserungen führt. Ebenso wird die Steuerungsintegration oft unterschätzt: FAA, Freifahrmodul, Brandmeldeanlage und Fördertechniksteuerung müssen als Gesamtsystem aufeinander abgestimmt sein. Ein dritter typischer Fehler ist die fehlende Wartungsplanung im laufenden Betrieb, die dazu führt, dass Prüffristen versäumt und Mängel zu spät erkannt werden.
Gibt es Anforderungen an den Bauraum rund um einen Förderanlagenabschluss, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen?
Ja, der verfügbare Bauraum ist ein entscheidendes Auswahlkriterium für die Bauart des FAA. Schiebeabschlüsse (SLIDE-Prinzip) benötigen ausreichend seitlichen Freiraum für die Schiebebewegung des Absperrelements, während Schwenkabschlüsse (SWING-Prinzip) bei beengten seitlichen Verhältnissen eine Alternative darstellen. Darüber hinaus müssen Wartungszugänge, die Führung von Steuerungsleitungen und die Position von Auslöseeinrichtungen bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden, um spätere bauliche Konflikte zu vermeiden.
Muss die Brandmeldeanlage direkt mit dem Förderanlagenabschluss verbunden sein, oder reicht eine indirekte Auslösung?
Die Auslösung des FAA muss zuverlässig und im Sinne der Zulassung erfolgen – in der Regel ist eine direkte signaltechnische Verbindung zwischen Brandmeldeanlage und FAA-Steuerung vorgeschrieben. Eine indirekte oder manuelle Auslösung allein erfüllt die bauaufsichtlichen Anforderungen typischerweise nicht, da im Brandfall eine automatische und unverzügliche Reaktion gefordert ist. Die genauen Anforderungen an die Auslösekette sind im jeweiligen Verwendbarkeitsnachweis beschrieben und müssen bei der Planung der Gebäudeautomation von Anfang an berücksichtigt werden.
Was gilt bei grenzüberschreitenden Projekten, etwa wenn eine Anlage sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz betrieben wird?
Bei Projekten mit Standorten in Deutschland und der Schweiz gelten unterschiedliche nationale Anforderungen, die parallel erfüllt werden müssen. Während in Deutschland AbZ oder ETA als Verwendbarkeitsnachweise anerkannt sind, schreibt die Schweiz zusätzlich die Einhaltung der VKF-Brandschutzanwendung vor, die eigene Anforderungen an Förderanlagenabschlüsse definiert. Planer sollten bereits in der frühen Projektphase klären, ob das gewählte Produkt beide Regelwerke abdeckt, und einen Hersteller einbinden, der Erfahrung mit grenzüberschreitenden Zulassungsanforderungen mitbringt.
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