Wie funktioniert die Freifahrtsteuerung bei Förderanlagenabschlüssen?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Die Freifahrtsteuerung bei einem Förderanlagenabschluss sorgt dafür, dass das Fördergut oder die Fördertechnik im Schließbereich vor dem Auslösen des Feuerschutzabschlusses sicher und vollständig aus dem Gefahrenbereich herausbewegt wird, bevor das Absperrelement schließt. Ohne diesen gesteuerten Ablauf könnte die Fördertechnik den Schließvorgang blockieren und den Brandschutz gefährden. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen zur Funktionsweise, zu den beteiligten Komponenten und zur Prüfpflicht der Freifahrtsteuerung.

Wann wird die Freifahrtsteuerung bei einem Förderanlagenabschluss ausgelöst?

Die Freifahrtsteuerung wird ausgelöst, sobald eine Brandmeldeanlage, ein Rauchmelder oder ein anderer Brandschutzauslöser ein Signal an die Steuerungsanlage des Förderanlagenabschlusses (FAA) sendet. Dieses Signal veranlasst zunächst nicht das sofortige Schließen des Absperrelements, sondern aktiviert zuerst den Freifahrtprozess, um die Fördertechnik geordnet aus dem Schließbereich zu entfernen.

In der Praxis bedeutet das: Erkennt die Brandmeldeanlage einen Brandfall, wird das Signal an die dezentral montierte Steuerungseinheit des FAA weitergeleitet. Diese initiiert dann in einer festgelegten Reihenfolge die Antriebsumschaltung, die Freifahrt und schließlich den Schließvorgang. Entscheidend ist, dass die Freifahrtsteuerung nur dann greift, wenn sich tatsächlich Fördergut oder Fördertechnik im Schließbereich befindet. Ist der Bereich frei, kann der FAA unmittelbar schließen.

Für Anlagen, bei denen die Fördertechnik im Schließbereich nicht getrennt wird, also bei sogenannten ungetrennten Fördersystemen wie Rollenbahnen, Elektro-Hängebahnen, Kreiskettensystemen oder Power-and-Free-Anlagen, ist die Freifahrtsteuerung eine technische Notwendigkeit. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Förderanlagenabschluss im Brandfall vollständig und dicht schließt und seiner Funktion als Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen gerecht wird.

Wie läuft der Freifahrtprozess technisch ab?

Der Freifahrtprozess läuft in einer definierten Sequenz ab: Nach dem Auslösesignal schaltet die Steuerungsanlage den Förderantrieb in einen kontrollierten Freifahrtmodus um, bewegt das Fördergut aus dem Schließbereich heraus, überwacht den Schließbereich auf vollständige Freigabe und gibt anschließend den Schließbefehl für das Absperrelement frei.

Konkret übernimmt die Antriebselektronik, die direkt am FAA-Antrieb montiert ist, die Umschaltung der Förderanlage. Die Fördertechnik wird dabei so gesteuert, dass sie das Fördergut gezielt aus dem Gefahrenbereich transportiert. Gleichzeitig überwacht die Schließbereichsüberwachung kontinuierlich, ob der Bereich vor dem Absperrelement tatsächlich frei ist. Erst wenn diese Freigabe vorliegt, erhält das Absperrelement den Befehl zum Schließen.

Die gesamte Steuerungslogik ist modular aufgebaut und wird dezentral, das heißt in unmittelbarer Nähe des FAA, installiert. Dieser Ansatz minimiert Signallaufzeiten und erhöht die Zuverlässigkeit des Gesamtsystems erheblich. Bei Förderanlagen, die durch feuerwiderstandsfähige Wände oder Decken geführt werden, ist diese reibungslose Abfolge die Grundvoraussetzung dafür, dass der Brandschutz im Ernstfall tatsächlich wirkt.

Welche Komponenten sind für die Freifahrtsteuerung erforderlich?

Für eine funktionsfähige Freifahrtsteuerung bei einem Förderanlagenabschluss sind mehrere Steuerungskomponenten erforderlich, die zusammen ein abgestimmtes System bilden. Zu den Kernkomponenten gehören das automatische Freifahrmodul (AFM), die Antriebselektronik am FAA-Antrieb, die Schließbereichsüberwachung sowie die Feststellanlage und eine Notstromversorgung.

Automatisches Freifahrmodul und Antriebselektronik

Das automatische Freifahrmodul (AFM) ist das zentrale Steuerungselement für den Freifahrtprozess. Es empfängt das Auslösesignal, koordiniert die Antriebsumschaltung und steuert die zeitliche Abfolge der einzelnen Prozessschritte. Die Antriebselektronik, die direkt am FAA-Antrieb sitzt, setzt die Steuerbefehle des AFM in konkrete Bewegungsabläufe der Fördertechnik um. Beide Einheiten werden in unmittelbarer Nähe des Förderanlagenabschlusses montiert, um kurze Reaktionszeiten zu gewährleisten.

Schließbereichsüberwachung, Feststellanlage und Notstromversorgung

Die Schließbereichsüberwachung prüft sensorisch, ob der Bereich vor dem Absperrelement frei von Fördergut ist. Erst bei positiver Rückmeldung wird der Schließvorgang freigegeben. Die Feststellanlage, bei abs als Modell abs-1810 seit 2020 verfügbar und mit allgemeiner Bauartgenehmigung zugelassen, hält das Absperrelement im Normalbetrieb in der geöffneten Position und gibt es im Brandfall frei. Die Notstromversorgung stellt sicher, dass alle Steuerungskomponenten auch bei Ausfall der regulären Stromversorgung funktionsfähig bleiben. Das Produktportfolio umfasst Notstromversorgungsanlagen für Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V, um unterschiedlichste Förderanlagen abdecken zu können.

Was passiert, wenn die Freifahrt nicht erfolgreich abgeschlossen wird?

Kann die Freifahrt nicht erfolgreich abgeschlossen werden, weil sich beispielsweise ein Förderobjekt im Schließbereich verklemmt oder der Antrieb ausfällt, muss das System in einen sicheren Zustand übergehen. In der Regel bedeutet das, dass der Förderanlagenabschluss dennoch schließt oder eine Störmeldung ausgelöst wird, um das Bedienpersonal zu alarmieren.

Die genaue Reaktion hängt vom Steuerungskonzept und den projektspezifischen Anforderungen ab. Grundsätzlich gilt: Der Brandschutz hat Vorrang. Ein blockierter oder nicht vollständig geschlossener FAA stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, weil der Feuerschutzabschluss seine Funktion als Barriere gegen Feuer und Rauch nicht erfüllen kann. Deshalb sind Störungsszenarien bereits in der Planungsphase zu berücksichtigen und in das Steuerungskonzept zu integrieren.

Für Anlagen, bei denen die Fördertechnik im Schließbereich getrennt werden muss, also bei getrennten Fördersystemen mit einem Mindestabstand von 85 mm im Schließbereich oder mit einer Förderbahntrennvorrichtung, reduziert sich das Risiko einer Blockade erheblich. Bei ungetrennten Systemen ist die Zuverlässigkeit der Freifahrtsteuerung und ihrer Überwachungsfunktionen entsprechend höher zu gewichten.

Welche Normen und Zulassungen gelten für die Freifahrtsteuerung?

Die Freifahrtsteuerung ist Bestandteil des Gesamtsystems Förderanlagenabschluss und unterliegt daher denselben Verwendbarkeitsnachweisen und Zulassungen wie der FAA selbst. Maßgeblich sind europäische technische Zulassungen nach der Feuerwiderstandsklasse EI2 90 sowie nationale bauaufsichtliche Zulassungen.

Für die Feststellanlage als zentrales Steuerungselement gelten eigene Zulassungen. Die abs-1810 verfügt über die allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2515 für den Einsatz an Förderanlagenabschlüssen sowie Z-6.500-2523 für Feuer- und Rauchschutzabschlüsse. Die Prüfung und Fremdüberwachung dieser Anlage erfolgt durch die VdS Schadenverhütung GmbH.

Für die Förderanlagenabschlüsse selbst gelten folgende Verwendbarkeitsnachweise:

  • T90 nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.6-1635 (abs 989)
  • EI2 90 nach europäischer technischer Zulassung ETA-16/0938 (abs EI SLIDE)
  • EI2 90 nach ETA-25/0423 (abs EI SLIDE+)
  • EI2 90 nach VKF-Brandschutzanwendung Nr. 22765 (abs EI 90 SLIDE) und Nr. 22766 (abs EI 90 SWING) für die Schweiz

Die Prüfungen der Förderanlagenabschlüsse werden durch renommierte Prüfanstalten durchgeführt, darunter die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, DMT Lathen sowie das ift Rosenheim. Die Fremdüberwachung der EI2-90- und T90-Produkte obliegt der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart.

Wie wird die Freifahrtsteuerung gewartet und geprüft?

Die Freifahrtsteuerung muss regelmäßig gewartet und funktionsgeprüft werden, um die dauerhaft zuverlässige Auslösung im Brandfall sicherzustellen. Die Wartungspflicht ergibt sich aus den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse sowie aus den Herstellervorgaben und den einschlägigen Verwendbarkeitsnachweisen.

Im Rahmen der Wartung werden alle Steuerungskomponenten auf einwandfreie Funktion geprüft: das automatische Freifahrmodul, die Antriebselektronik, die Schließbereichsüberwachung, die Feststellanlage und die Notstromversorgung. Dabei wird auch der vollständige Auslöseablauf simuliert, um sicherzustellen, dass die Freifahrtsequenz korrekt und innerhalb der vorgesehenen Zeitfenster abläuft.

Besonders wichtig ist die Prüfung der Notstromversorgung, da diese im Brandfall die einzige Energiequelle für die Steuerungsanlage sein kann. Fällt die Notstromversorgung aus, ist die gesamte Steuerungslogik nicht funktionsfähig. Für Betreiber von Produktionsstätten, Hochregallagern oder Logistikanlagen bedeutet das: Die Wartung der Freifahrtsteuerung ist kein optionaler Service, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.

Die Wartungsintervalle richten sich nach den Herstellervorgaben sowie nach den Anforderungen der zuständigen Behörden. In der Regel sind jährliche Funktionsprüfungen vorgeschrieben, bei erhöhten Anforderungen oder intensivem Anlagenbetrieb können kürzere Intervalle notwendig sein.

Wie abs Sicherheitstechnik bei der Freifahrtsteuerung für Förderanlagen unterstützt

Als auf Förderanlagenabschlüsse spezialisierter Hersteller mit Erfahrung seit 1978 bietet abs Sicherheitstechnik das vollständige Leistungsspektrum rund um die Freifahrtsteuerung aus einer Hand. Das Unternehmen entwickelt, fertigt und wartet nicht nur die Förderanlagenabschlüsse selbst, sondern auch alle zugehörigen Steuerungskomponenten. Dabei profitieren Kunden von einem dezentralen, modularen Steuerungskonzept, das speziell für die Anforderungen bahngebundener Förderanlagen entwickelt wurde.

Das Leistungsangebot von abs Sicherheitstechnik im Bereich Freifahrtsteuerung umfasst:

  • Projektierung und Auslegung der Steuerungsanlage auf Basis der spezifischen Förderanlagenkonfiguration
  • Lieferung und Montage aller Steuerungskomponenten inklusive AFM, Antriebselektronik, Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung
  • Integration der Freifahrtsteuerung in bestehende Brandmeldeanlagen und Fördersteuerungen
  • Inbetriebnahme und Funktionsprüfung des Gesamtsystems
  • Regelmäßige Wartung und Prüfung durch eigene erfahrene Monteure
  • Entwicklung von Sonderlösungen für besondere Anforderungen, einschließlich Begleitung von Prüfungen und Beantragung bauaufsichtlicher Zulassungen

Wenn Sie einen Förderanlagenabschluss mit zuverlässiger Freifahrtsteuerung für Ihre Anlage planen oder Ihre bestehende Anlage warten lassen möchten, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Beratung durch die Spezialisten in Mainz.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert der Freifahrtprozess typischerweise, und gibt es eine maximale Zeitvorgabe?

Die Dauer des Freifahrtprozesses hängt von der Länge des Schließbereichs, der Fördergeschwindigkeit und der Art der Fördertechnik ab. In der Praxis wird die maximale Freifahrtzeit projektspezifisch festgelegt und in das Steuerungskonzept integriert. Überschreitet die Freifahrt das definierte Zeitfenster, muss das System in einen sicheren Zustand übergehen – in der Regel durch eine Störmeldung und, je nach Konzept, durch ein erzwungenes Schließen des Absperrelements. Die genauen Zeitvorgaben sind im Rahmen der Projektierung mit dem Hersteller und der zuständigen Behörde abzustimmen.

Kann die Freifahrtsteuerung in eine bestehende Förderanlage nachgerüstet werden?

Ja, eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Analyse der bestehenden Förder- und Steuerungstechnik. Entscheidend ist, ob die vorhandene Antriebstechnik mit dem automatischen Freifahrmodul (AFM) kompatibel ist und ob die Schließbereichsüberwachung nachträglich sensorisch integriert werden kann. abs Sicherheitstechnik bietet hierfür eine projektspezifische Auslegung an, bei der die bestehende Anlage aufgenommen und ein passendes Steuerungskonzept entwickelt wird. In manchen Fällen sind Anpassungen an der Förderantriebstechnik oder der Steuerungsverkabelung notwendig.

Was ist der Unterschied zwischen einem getrennten und einem ungetrennten Fördersystem im Hinblick auf die Freifahrtsteuerung?

Bei getrennten Fördersystemen wird die Fördertechnik im Schließbereich physisch unterbrochen – entweder durch einen Mindestabstand von 85 mm oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung. Dadurch kann das Absperrelement schließen, ohne dass die Fördertechnik selbst bewegt werden muss, was das Blockaderisiko deutlich reduziert. Bei ungetrennten Systemen – wie Rollenbahnen, Elektro-Hängebahnen oder Kreiskettensystemen – durchläuft die Fördertechnik den Schließbereich ohne Unterbrechung, weshalb die Freifahrtsteuerung zwingend erforderlich ist und besonders hohe Anforderungen an Zuverlässigkeit und Überwachung gestellt werden.

Wie wird die Freifahrtsteuerung in die Brandmeldeanlage integriert, und welche Schnittstellen sind dabei relevant?

Die Integration erfolgt über eine elektrische Signalschnittstelle zwischen der Brandmeldeanlage (BMA) und der dezentralen Steuerungseinheit des Förderanlagenabschlusses. In der Regel wird ein potenzialfreier Auslösekontakt der BMA genutzt, der das Auslösesignal an das automatische Freifahrmodul (AFM) weitergibt. Zusätzlich kann eine Rückmeldung des Schließzustands an die BMA oder das Gebäudeleitsystem vorgesehen werden. Die genaue Schnittstellendefinition ist Bestandteil der Projektierung und muss mit dem BMA-Planer sowie dem Betreiber der Förderanlage abgestimmt werden.

Welche häufigen Planungsfehler sollten bei der Auslegung der Freifahrtsteuerung vermieden werden?

Ein häufiger Fehler ist die zu späte Einbindung des FAA-Herstellers in die Planung, wodurch Schnittstellenprobleme zwischen Fördersteuerung und Freifahrtmodul erst bei der Inbetriebnahme erkannt werden. Ebenso wird die Notstromversorgung oft unterschätzt: Wird sie nicht auf alle angeschlossenen Steuerungskomponenten ausgelegt, kann im Brandfall die gesamte Steuerungslogik ausfallen. Ein weiterer Planungsfehler ist das Fehlen eines definierten Störfallszenarios – es muss bereits in der Planungsphase festgelegt werden, wie das System reagiert, wenn die Freifahrt nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Müssen Betreiber die Wartungsnachweise der Freifahrtsteuerung dokumentieren, und wer ist dafür verantwortlich?

Ja, die Dokumentation der Wartungs- und Prüfnachweise ist gesetzlich vorgeschrieben und liegt in der Verantwortung des Betreibers der Anlage. Im Rahmen der bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Feuerschutzabschlüsse müssen alle durchgeführten Wartungen, Funktionsprüfungen und festgestellten Mängel in einem Prüfbuch oder vergleichbarem Nachweis festgehalten werden. Diese Unterlagen können im Rahmen behördlicher Kontrollen oder im Schadensfall angefordert werden. abs Sicherheitstechnik stellt nach jeder Wartung entsprechende Prüfprotokolle aus, die als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen dienen.

Gibt es Förderanlagentypen, bei denen eine Freifahrtsteuerung nicht erforderlich ist?

Eine Freifahrtsteuerung ist dann nicht zwingend erforderlich, wenn die Fördertechnik im Schließbereich vollständig getrennt ist und das Absperrelement ohne Behinderung durch die Fördertechnik schließen kann. Das ist beispielsweise bei Bandfördereranlagen mit einer Förderbahntrennvorrichtung oder einem ausreichenden Mindestabstand von 85 mm im Schließbereich der Fall. Ob eine Freifahrtsteuerung im konkreten Anwendungsfall notwendig ist, hängt jedoch immer von der spezifischen Anlagenkonfiguration, dem Fördergutstrom und den behördlichen Anforderungen ab – eine frühzeitige Klärung mit dem Hersteller und der zuständigen Baubehörde ist daher empfehlenswert.

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