Der Hauptunterschied zwischen EI2 90 und EI2 20 liegt in der Feuerwiderstandsdauer: EI2 90 bietet einen zertifizierten Feuerschutz von 90 Minuten, EI2 20 von 20 Minuten. Welche Klassifizierung für eine Förderanlage vorgeschrieben ist, hängt von der Gebäudeklasse, dem Brandabschnitt und den Anforderungen des baulichen Brandschutzkonzepts ab. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Klassifizierung, Einsatzbereiche und rechtliche Konsequenzen bei Förderanlagenabschlüssen.
Welche Feuerwiderstandsdauer steht hinter EI2 90 und EI2 20?
Die Bezeichnungen EI2 90 und EI2 20 beschreiben die Feuerwiderstandsklasse eines Feuerschutzabschlusses. Das „E“ steht für Raumabschluss (Integrität), das „I“ für Wärmedämmung (Isolation), die hochgestellte „2″ gibt die Strahlungsanforderung an, und die abschließende Zahl nennt die Mindestdauer in Minuten, für die diese Eigenschaften im genormten Brandversuch nachgewiesen wurden.
Ein Förderanlagenabschluss der Klasse EI2 90 muss also mindestens 90 Minuten lang verhindern, dass Flammen, heiße Gase und Wärmestrahlung auf die dem Brand abgewandte Seite der Wand oder Decke übergehen. Ein Abschluss der Klasse EI2 20 muss dieselben Kriterien für mindestens 20 Minuten erfüllen. Diese Zeitspanne ist kein Sicherheitspuffer, sondern die exakt geprüfte und zertifizierte Mindestleistung, die im Brandfall unter genormten Bedingungen erbracht werden muss.
Für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen ist diese Unterscheidung besonders relevant, weil Förderanlagen Brandabschnittsgrenzen kontinuierlich durchqueren und damit eine der kritischsten Schwachstellen im baulichen Brandschutz von Industrieanlagen darstellen. Die Feuerwiderstandsdauer des eingesetzten Förderanlagenabschlusses muss mindestens der geforderten Feuerwiderstandsdauer der durchbrochenen Wand oder Decke entsprechen.
In welchen Gebäude- und Anlagentypen wird EI2 90 vorgeschrieben?
EI2 90 ist in der Regel überall dort vorgeschrieben, wo Brandabschnittstrennwände oder Decken eine Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten aufweisen müssen. Das betrifft vor allem Industriebauten, Hochregallager, Produktionsstätten und Logistikzentren ab einer bestimmten Größe, Geschosszahl oder Nutzungskategorie gemäß den jeweiligen Landesbauordnungen und Sonderbauvorschriften.
Konkret trifft man auf die Anforderung EI2 90 bei Förderanlagen in folgenden Szenarien:
- Hochregallager und automatisierte Lager mit mehr als 7,5 Metern Lagerhöhe, bei denen erhöhte Brandlasten und eingeschränkte Zugänglichkeit für die Feuerwehr besondere Anforderungen an die Abschnittsbildung stellen
- Mehrstöckige Produktionsgebäude, in denen Förderanlagen Geschossdecken mit hoher Feuerwiderstandsanforderung durchqueren
- Gebäude mit erhöhter Personenbelegung oder besonderen Evakuierungsanforderungen, bei denen ein längerer Schutz für Flucht- und Rettungswege erforderlich ist
- Anlagen mit besonders hoher Brandlast, etwa in der Automobil- oder Chemieindustrie, wo Brandschutzkonzepte eine 90-minütige Abschnittsintegrität vorschreiben
- Gebäude, die unter spezifische Sonderbauvorschriften fallen, wie Verkaufsstätten- oder Industriebaurichtlinien, die F90- beziehungsweise EI2 90-Anforderungen explizit nennen
In der Schweiz gelten ergänzend die VKF-Brandschutzvorschriften, die ebenfalls Anforderungen an Förderanlagenabschlüsse definieren und für abs eigene Verwendbarkeitsnachweise vorhält. Entscheidend ist in jedem Fall das projektspezifische Brandschutzkonzept, das die Anforderungen an Brandabschnitte und damit an den jeweiligen Förderanlagenabschluss verbindlich festlegt.
Wann ist EI2 20 als Feuerschutzabschluss ausreichend?
EI2 20 ist als Feuerschutzabschluss ausreichend, wenn die zu schützende Bauteilöffnung in einer Wand oder Decke liegt, die lediglich eine Feuerwiderstandsdauer von 20 Minuten aufweisen muss. Das ist typischerweise bei leichteren Trennungen innerhalb desselben Brandabschnitts oder bei Nutzungen mit geringer Brandlast der Fall.
In der Praxis des Brandschutzes für Förderanlagen kommt EI2 20 vergleichsweise selten vor, weil Industriebauten und Logistikgebäude in der Regel höhere Anforderungen stellen. Relevante Anwendungsfälle können sein:
- Kleinere Gewerbeobjekte oder eingeschossige Produktionshallen mit geringer Brandlast, bei denen das Brandschutzkonzept lediglich eine 20-minütige Abschnittstrennung fordert
- Innerbetriebliche Trennungen zwischen Bereichen mit ähnlicher Nutzung, bei denen keine vollständige 90-Minuten-Trennung bauordnungsrechtlich vorgeschrieben ist
- Spezifische Nachrüstsituationen in Bestandsgebäuden, bei denen das genehmigte Brandschutzkonzept EI2 20 als ausreichend definiert
Wichtig: Die Entscheidung, ob EI2 20 ausreicht, liegt nicht beim Betreiber oder Planer nach eigenem Ermessen, sondern ergibt sich zwingend aus dem genehmigten Brandschutzkonzept und den anwendbaren Bauvorschriften. Eine Unterschreitung der geforderten Klasse ist baurechtlich unzulässig und kann im Schadenfall weitreichende Konsequenzen haben.
Wie unterscheiden sich EI2 90 und EI2 20 in Konstruktion und Technik?
EI2 90 und EI2 20 unterscheiden sich in erster Linie durch die Materialstärken, die Dämmschichtzusammensetzung und die Konstruktionsdetails der Absperrelemente. Ein Förderanlagenabschluss der Klasse EI2 90 muss erheblich mehr Wärme über einen dreimal längeren Zeitraum zurückhalten und erfordert daher massivere und technisch aufwendigere Bauteile.
Materialien und Aufbau
Bei EI2 90-Förderanlagenabschlüssen kommen in der Regel dickere Stahl- oder Verbundplatten zum Einsatz, die mit Dämmstoffen kombiniert werden, die auch bei extremer Hitzeentwicklung formstabil bleiben. Die Dichtungssysteme, insbesondere im Bereich der Förderöffnung, müssen so ausgelegt sein, dass sie über 90 Minuten keine heißen Gase oder Flammen durchlassen. Intumeszierende Dichtungen, die sich bei Hitze ausdehnen und Fugen schließen, spielen hier eine zentrale Rolle.
Schließmechanismus und Steuerung
Sowohl EI2 90- als auch EI2 20-Förderanlagenabschlüsse müssen im Brandfall selbsttätig schließen. Bei EI2 90-Systemen sind die Anforderungen an die Schließgeschwindigkeit, die Schließkraft und die Überwachung durch die Steuerungsanlage jedoch strenger, weil ein Versagen des Schließvorgangs bei einer 90-Minuten-Wand gravierendere Folgen hätte. Die Steuerungsanlage muss sicherstellen, dass der Abschluss auch bei Stromausfall zuverlässig schließt, weshalb Notstromversorgungsanlagen integraler Bestandteil der Gesamtlösung sind.
Bei Förderanlagen, die im Schließbereich nicht getrennt werden können, gelten zusätzliche Anforderungen: Die Fördertechnik muss entweder auf Lücke gefahren werden (mindestens 85 mm), durch eine Förderbahntrennvorrichtung getrennt werden oder ein Klappstück muss den Schließvorgang ermöglichen. Diese Anforderungen gelten unabhängig von der Feuerwiderstandsklasse, sind aber bei EI2 90 besonders sorgfältig zu planen, weil die Schließsicherheit über einen längeren Zeitraum gewährleistet sein muss.
Welche Norm regelt die Klassifizierung von EI2 90 und EI2 20 bei FAA?
Die Klassifizierung von Förderanlagenabschlüssen nach EI2 90 oder EI2 20 erfolgt auf Grundlage europäischer Prüf- und Klassifizierungsnormen, insbesondere der EN 13501-2, die das Klassifizierungsverfahren für Bauprodukte und Bauelemente hinsichtlich des Feuerwiderstands regelt. Die Prüfung selbst orientiert sich an der EN 1634-1 für Feuerschutzabschlüsse.
Für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen existieren darüber hinaus produktspezifische Zulassungen, die den Einsatz unter den besonderen Bedingungen von Förderanlagen regeln. In Deutschland erfolgt der Verwendbarkeitsnachweis über:
- Europäisch Technische Bewertungen (ETA), die auf Basis der harmonisierten europäischen Produktnormen erteilt werden und CE-Kennzeichnung ermöglichen
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für Produkte, die unter nationalen Regelungen zugelassen sind
- Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) für Sonderlösungen, die nicht durch allgemeine Zulassungen abgedeckt sind
Die Prüfungen werden von akkreditierten Prüfanstalten durchgeführt, darunter die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, das ift Rosenheim und die DMT Lathen. Fremdüberwachung stellt sicher, dass die Serienproduktion den geprüften Mustern entspricht. In der Schweiz gelten die VKF-Brandschutzvorschriften mit eigenen Anforderungen an Verwendbarkeitsnachweise für Förderanlagenabschlüsse.
Was passiert, wenn die falsche Klassifizierung eingebaut wird?
Wird ein Förderanlagenabschluss mit einer zu niedrigen Feuerwiderstandsklasse eingebaut, ist die Anlage baurechtlich nicht ordnungsgemäß. Das hat unmittelbare rechtliche, versicherungstechnische und sicherheitstechnische Konsequenzen für den Betreiber, den Planer und den ausführenden Betrieb.
Im Einzelnen drohen folgende Konsequenzen:
- Nutzungsuntersagung durch die Baubehörde: Stellt die zuständige Behörde im Rahmen einer Prüfung oder nach einem Ereignis fest, dass die vorgeschriebene Feuerwiderstandsklasse nicht eingehalten ist, kann sie den Betrieb der Anlage oder des gesamten Gebäudeteils untersagen, bis der Mangel behoben ist.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Viele Industrie- und Gebäudeversicherungen setzen die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen voraus. Ein nicht normgerechter Förderanlagenabschluss kann im Schadenfall dazu führen, dass die Versicherung die Leistung verweigert oder kürzt.
- Persönliche Haftung: Planer, Brandschutzgutachter und ausführende Unternehmen können bei nachgewiesener Pflichtverletzung zivilrechtlich und strafrechtlich haftbar gemacht werden, insbesondere wenn durch den Mangel Personenschäden entstehen.
- Kostenintensive Nachrüstung: Das Austauschen eines bereits montierten, aber falsch klassifizierten Förderanlagenabschlusses im laufenden Betrieb ist in der Regel deutlich aufwendiger und teurer als eine korrekte Planung und Ausführung von Anfang an.
Besonders kritisch ist die Situation bei Feuerschutzabschlüssen, die nachträglich eingebaut werden, etwa bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Förderanlagen. Hier wird die erforderliche Klassifizierung nicht selten unterschätzt oder aus Kostengründen reduziert, was im Brandfall fatale Folgen haben kann. Eine sorgfältige Abstimmung mit dem genehmigten Brandschutzkonzept und der zuständigen Baubehörde ist daher unerlässlich.
Wie abs Sicherheitstechnik bei der richtigen Klassifizierung von Förderanlagenabschlüssen unterstützt
Als auf Förderanlagenabschlüsse spezialisierter Hersteller mit mehr als 40 Jahren Erfahrung unterstützt abs Sicherheitstechnik Industrieunternehmen, Planer und Betreiber dabei, die technisch und rechtlich korrekte Lösung für jede Fördertechniksituation zu finden. Das Leistungsspektrum umfasst dabei weit mehr als die reine Produktlieferung:
- Technische Beratung zur Klassifizierung: abs klärt gemeinsam mit Ihnen, ob EI2 90 oder eine andere Feuerwiderstandsklasse für Ihre spezifische Wandöffnung und Fördertechnik erforderlich ist, und stimmt dies mit den Anforderungen Ihres Brandschutzkonzepts ab.
- Breites Zulassungsspektrum: Die Produkte von abs, darunter das abs EI SLIDE und das abs EI SWING, decken eine Vielzahl zugelassener Fördertechniken ab, von Rollenbahnen über Elektroeinschienenbahnen bis hin zu pneumatischen Fördersystemen, und sind nach ETA und nationalen Zulassungen zertifiziert.
- Sonderlösungen mit ZiE: Für Förderanlagen, die nicht durch Standardzulassungen abgedeckt sind, entwickelt abs individuelle Lösungen und begleitet den gesamten Zulassungsprozess bis zur Zustimmung im Einzelfall.
- Montage und Wartung aus einer Hand: Eigene erfahrene Monteure führen die fachgerechte Installation durch, und regelmäßige Wartungsverträge stellen sicher, dass Ihre Förderanlagenabschlüsse dauerhaft betriebsbereit und normkonform bleiben.
- Notstromversorgung und Steuerungstechnik: Als einziger Spezialist, der Förderanlagenabschlüsse und deren Steuerungskomponenten aus einer Hand liefert, stellt abs sicher, dass Absperrelement, Steuerung und Notstromversorgung als aufeinander abgestimmtes System funktionieren.
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen, einen bestehenden Feuerschutzabschluss nachrüsten oder ein neues Brandschutzkonzept für Ihre Industrieanlage entwickeln möchten, sprechen Sie direkt mit den Spezialisten von abs. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Beratung für Ihre spezifische Fördertechniksituation.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen EI2 90-Förderanlagenabschluss auch dort einsetzen, wo nur EI2 20 gefordert ist?
Ja, ein höher klassifizierter Abschluss darf grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo eine niedrigere Klasse gefordert ist – er übertrifft die Mindestanforderung. Allerdings sollten Sie die technischen und wirtschaftlichen Mehrkosten gegen den tatsächlichen Nutzen abwägen, da EI2 90-Systeme konstruktiv aufwendiger und schwerer sind, was sich auf die Montage und die Anforderungen an die umgebende Wandkonstruktion auswirken kann.
Wie oft muss ein Förderanlagenabschluss gewartet werden, um die Zulassung nicht zu verlieren?
Die Wartungsintervalle sind in der Regel in der jeweiligen Zulassung (ETA oder abZ) sowie in der Betriebsanleitung des Herstellers festgelegt und müssen zwingend eingehalten werden. In der Praxis ist eine jährliche Inspektion durch einen Fachbetrieb üblich, bei der Schließfunktion, Dichtungen, intumeszierende Elemente und die Steuerungsanlage auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Ein lückenlos geführtes Wartungsprotokoll ist im Schadenfall der Nachweis, dass der Betreiber seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Was passiert, wenn die Förderanlage im Brandfall ein Fördergut im Schließbereich des Abschlusses hat?
Genau für dieses Szenario schreibt die Zulassung konkrete technische Lösungen vor: Entweder muss die Förderbahn auf Lücke gefahren werden (mindestens 85 mm freier Abstand), eine Förderbahntrennvorrichtung muss das Fördergut vor dem Schließvorgang aus dem Gefahrenbereich entfernen, oder ein Klappstück muss den vollständigen Schließvorgang ermöglichen. Die Steuerungsanlage muss diese Abläufe automatisch und zuverlässig koordinieren – eine manuelle Intervention im Brandfall kann nicht vorausgesetzt werden.
Gilt die EI2-Klassifizierung auch für die Steuerungsanlage und die Notstromversorgung, oder nur für das mechanische Absperrelement?
Die EI2-Klassifizierung bezieht sich auf die Gesamtfunktion des Förderanlagenabschlusses, was bedeutet, dass auch Steuerung und Notstromversorgung so ausgelegt sein müssen, dass der Abschluss im Brandfall zuverlässig schließt und geschlossen bleibt. Ein mechanisch einwandfreies Absperrelement nützt nichts, wenn die Steuerung bei Stromausfall versagt. Aus diesem Grund müssen Absperrelement, Steuerungsanlage und Notstromversorgung als aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem betrachtet und gemeinsam zugelassen sein.
Wie läuft die Planung eines Förderanlagenabschlusses im Rahmen eines neuen Brandschutzkonzepts ab – wer muss wann eingebunden werden?
Idealerweise wird der Hersteller von Förderanlagenabschlüssen bereits in der frühen Planungsphase eingebunden, noch bevor das Brandschutzkonzept final genehmigt wird. So kann sichergestellt werden, dass die geforderte Feuerwiderstandsklasse, die Wandöffnungsmaße und die spezifische Fördertechnik durch eine vorhandene Zulassung abgedeckt sind – oder dass rechtzeitig eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beantragt wird. Eine späte Einbindung nach abgeschlossener Planung führt häufig zu kostspieligen Anpassungen an Wand, Fördertechnik oder Abschluss.
Gibt es Förderanlagetypen, für die es keine Standardzulassung gibt, und wie wird das gelöst?
Ja, insbesondere bei neuartigen Fördertechnologien, ungewöhnlichen Fördergutgeometrien oder sehr großen Öffnungsquerschnitten stoßen Standardzulassungen an ihre Grenzen. In diesen Fällen ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) oder der zuständigen obersten Baubehörde erforderlich. Der Prozess umfasst in der Regel ein Sachverständigengutachten, ergänzende Prüfungen und eine enge Abstimmung zwischen Hersteller, Planer und Behörde – er ist aufwendig, aber der einzig rechtssichere Weg für nicht standardisierte Situationen.
Welche häufigen Planungsfehler führen dazu, dass ein eingebauter Förderanlagenabschluss nachträglich ausgetauscht werden muss?
Zu den häufigsten Fehlern zählen: die Auswahl eines Abschlusses, dessen Zulassung die konkret eingesetzte Fördertechnik nicht abdeckt; eine Wandöffnung, die außerhalb der in der Zulassung definierten Maßgrenzen liegt; eine fehlende oder nicht kompatible Notstromversorgung; sowie die Unterschätzung der tatsächlich geforderten Feuerwiderstandsklasse aufgrund eines veralteten oder unvollständigen Brandschutzkonzepts. All diese Fehler lassen sich durch eine frühzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Hersteller und dem verantwortlichen Brandschutzplaner zuverlässig vermeiden.
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