Bei der Nachrüstung von Brandschutz an bestehender Fördertechnik müssen Betreiber vor allem sicherstellen, dass jede Stelle, an der eine Förderanlage eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke durchquert, mit einem zugelassenen Förderanlagenabschluss (FAA) gesichert wird. Diese Pflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen, dem jeweiligen Brandschutzkonzept sowie den einschlägigen technischen Normen und gilt unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsanlage handelt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Vorschriften, Produktauswahl, Einbauherausforderungen und Abnahmeverfahren.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten bei der Nachrüstung?
Wer eine Förderanlage durch eine Brandwand oder ein brandabschnittbildendes Bauteil führt, ist gesetzlich verpflichtet, an dieser Durchführung einen zugelassenen Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen einzubauen. Diese Anforderung ergibt sich aus den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer, aus dem individuellen Brandschutzkonzept des Gebäudes sowie aus der Industriebaurichtlinie (IndBauRL). Die Nachrüstpflicht tritt insbesondere dann ein, wenn eine Bestandsanlage umgebaut, erweitert oder einer neuen baurechtlichen Beurteilung unterzogen wird.
Konkret fordert das Bauordnungsrecht, dass Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken selbsttätig schließende Abschlüsse erhalten, die der jeweiligen Feuerwiderstandsklasse entsprechen. Für die meisten Industrieanlagen ist die Klasse EI2 90 oder T 90 maßgeblich, was einem Feuerwiderstand von mindestens 90 Minuten entspricht. Produkte müssen über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine Europäische Technische Zulassung (ETA) oder im Einzelfall über eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) verfügen. Ohne gültigen Verwendbarkeitsnachweis darf kein Förderanlagenabschluss eingebaut werden.
Betreiber sollten außerdem beachten, dass die zuständige Baubehörde oder der Brandschutzsachverständige die Nachrüstung begleiten und abnehmen muss. Eine nachträgliche Genehmigung ohne fachkundige Planung ist in der Praxis selten möglich und mit erheblichen Risiken verbunden.
Welche Typen von Feuerschutzabschlüssen eignen sich für Bestandsanlagen?
Für Bestandsanlagen kommen grundsätzlich dieselben Typen von Förderanlagenabschlüssen in Betracht wie für Neubauten, entscheidend ist jedoch, welcher Typ zur vorhandenen Fördertechnik und zur baulichen Situation passt. Die Hauptunterscheidung liegt darin, ob das Fördersystem im Schließbereich getrennt werden kann oder nicht.
Förderanlagenabschlüsse für getrennte Fördersysteme
Bei Systemen, bei denen die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke getrennt ist oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden kann, lassen sich Förderanlagenabschlüsse nach dem Schiebe- oder Schwenkprinzip einsetzen. Diese Variante bietet konstruktiv mehr Spielraum und ist häufig die wirtschaftlichere Lösung bei der Nachrüstung.
Förderanlagenabschlüsse für ungetrennte Fördersysteme
Viele Bestandsanlagen lassen eine Trennung der Fördertechnik im Schließbereich nicht zu. Hier kommen speziell entwickelte Förderanlagenabschlüsse für ungetrennte Systeme zum Einsatz, die für eine Vielzahl von Fördertechniken zugelassen sind, darunter Rollen-, Tragketten-, Rundriemen- und Gurtfördersysteme, Elektro-Hängebahnen, Kreiskettenförderer, Power-and-Free-Anlagen sowie schienengebundene Fördersysteme. Auch pneumatische Fördersysteme erfordern eine eigene Bauart: Hier wird der Förderanlagenabschluss nach dem Prinzip der Lochverschiebung konstruiert, wobei das Leitungssystem beidseitig mittels Flanschen oder Rohrstutzen am FAA befestigt wird.
Bei der Auswahl des richtigen Systems ist stets zu prüfen, welche lichten Wandöffnungen und Deckendurchbrüche die jeweilige Zulassung abdeckt, da die zugelassenen Abmessungen je nach Produkt und Zulassung variieren.
Welche technischen Herausforderungen entstehen beim Einbau in laufende Betriebe?
Der Einbau eines Förderanlagenabschlusses in einen laufenden Betrieb ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben bei der Nachrüstung von Brandschutz an Förderanlagen. Die größte Herausforderung besteht darin, die Betriebsunterbrechung so kurz wie möglich zu halten, ohne dabei die Qualität der Montage oder die Anforderungen der Zulassung zu gefährden.
Typische technische Schwierigkeiten in der Praxis sind:
- Beengte Platzverhältnisse im Wandbereich, die den Einbau des FAA und seiner Steuerungskomponenten erschweren
- Notwendigkeit, das Fördersystem temporär stillzulegen oder umzuleiten, um die Wandöffnung herzustellen oder zu erweitern
- Integration der Steuerungsanlage in bestehende Brandmeldeanlagen und Fördertechniksteuerungen, die möglicherweise aus unterschiedlichen Baujahren stammen
- Koordination von Elektro-, Bau- und Montagearbeiten unter laufendem Betrieb
- Sicherstellung, dass die Wandöffnung nach dem Einbau wieder die geforderte Feuerwiderstandsklasse erfüllt
Ein dezentrales Steuerungskonzept, bei dem alle Steuerungskomponenten direkt vor Ort in unmittelbarer Nähe des Förderanlagenabschlusses montiert werden, erleichtert die Integration erheblich. Dieses Prinzip reduziert den Verkabelungsaufwand und ermöglicht eine schnelle Inbetriebnahme auch unter erschwerten Bedingungen.
Wer ist für Planung und Ausführung der Nachrüstung verantwortlich?
Die Verantwortung für die Nachrüstung von Brandschutz an Förderanlagen liegt bei mehreren Akteuren: Der Betreiber trägt die Betreiberpflicht und ist für den rechtmäßigen Zustand seiner Anlage verantwortlich. Die Planung obliegt einem qualifizierten Brandschutzplaner oder Sachverständigen, der das Brandschutzkonzept erstellt und die Anforderungen an den Förderanlagenabschluss festlegt.
Die Ausführung selbst muss durch einen Fachbetrieb erfolgen, der nachweislich Erfahrung mit der Montage zugelassener Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen hat. Hersteller, die über eigene erfahrene Monteure verfügen und das gesamte System aus einer Hand liefern, bieten dabei den Vorteil, dass Produkt, Steuerung und Montage aufeinander abgestimmt sind und die Zulassung lückenlos eingehalten wird.
Darüber hinaus ist die zuständige Baubehörde einzubeziehen, wenn der Einbau baugenehmigungspflichtig ist oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich wird. Bei besonderen Anforderungen, etwa bei ungewöhnlichen Wandöffnungsgrößen oder speziellen Fördertechniken, kann auch die Einbindung einer anerkannten Prüfanstalt notwendig sein.
Wie läuft der Nachrüstprozess von der Planung bis zur Abnahme ab?
Der Nachrüstprozess für einen Förderanlagenabschluss folgt einem strukturierten Ablauf, der von der Bestandsaufnahme bis zur behördlichen Abnahme reicht. Ein strukturiertes Vorgehen ist entscheidend, um Verzögerungen und Nachbesserungen zu vermeiden.
- Bestandsaufnahme und Anforderungsanalyse: Erfassung der vorhandenen Fördertechnik, der Wandkonstruktion, der lichten Öffnungsmaße und des geltenden Brandschutzkonzepts
- Auswahl des geeigneten FAA-Systems: Abstimmung von Fördertechniktyp, Wandöffnungsgröße und Zulassungsanforderungen auf das passende Produkt
- Projektierung und Genehmigung: Erstellung der Montage- und Schaltpläne, ggf. Einholung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei Sonderfällen
- Bauliche Vorbereitung: Herstellung oder Anpassung der Wandöffnung durch einen Fachbetrieb
- Montage des FAA und der Steuerungsanlage: Einbau durch erfahrene Monteure, Anschluss an die Brandmeldeanlage und die Fördertechniksteuerung
- Funktionsprüfung und Inbetriebnahme: Überprüfung aller Schließfunktionen, der Freifahrsteuerung und der Notstromversorgung
- Abnahme: Abnahme durch den Brandschutzsachverständigen und ggf. die Baubehörde, Dokumentation aller Nachweise
Was gilt es bei Wartung und Prüfpflichten nach der Nachrüstung zu beachten?
Nach der Nachrüstung unterliegen Förderanlagenabschlüsse regelmäßigen Wartungs- und Prüfpflichten, die der Betreiber sicherstellen muss. Die Grundlage bildet die DIN 14677, die Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen für Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse regelt, sowie die jeweiligen Herstellervorgaben aus der Zulassung.
Folgende Punkte sind für Betreiber besonders relevant:
- Jährliche Wartung: Mindestens einmal jährlich ist eine Wartung durch einen Fachbetrieb durchzuführen, der die einwandfreie Funktion aller mechanischen und elektrischen Komponenten prüft
- Funktionsprüfung der Steuerungsanlage: Die Feststellanlage, das automatische Freifahrmodul (AFM) und die Notstromversorgung sind auf korrekte Funktion zu testen
- Dokumentation: Alle Prüfungen und Wartungsmaßnahmen sind lückenlos zu dokumentieren und für Behörden und Prüfer bereitzuhalten
- Instandhaltung bei Mängeln: Festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beheben, da ein nicht funktionsfähiger Förderanlagenabschluss eine unmittelbare Gefährdung darstellt und behördliche Konsequenzen nach sich ziehen kann
- Wiederkehrende Prüfungen durch Sachverständige: Je nach Bundesland und Brandschutzkonzept können zusätzliche wiederkehrende Prüfungen durch anerkannte Sachverständige vorgeschrieben sein
Betreiber sollten Wartungsverträge mit dem Hersteller oder einem zertifizierten Fachbetrieb abschließen, um die Prüfpflichten zuverlässig zu erfüllen und die Betriebssicherheit dauerhaft zu gewährleisten.
Wie abs Sicherheitstechnik bei der Nachrüstung von Brandschutz an Förderanlagen unterstützt
Als Hersteller von Förderanlagenabschlüssen seit 1978 begleitet abs Sicherheitstechnik Betreiber, Planer und Generalunternehmer durch den gesamten Nachrüstprozess. Das Leistungsangebot umfasst alle relevanten Schritte aus einer Hand:
- Beratung und Anforderungsanalyse: Technische Spezialisten klären gemeinsam mit Ihnen, welcher Förderanlagenabschluss zu Ihrer Fördertechnik, Wandkonstruktion und Zulassungssituation passt
- Zugelassene Systeme für nahezu alle Fördertechniken: Das Produktportfolio umfasst die Systeme abs EI SLIDE (ETA-16/0938 und ETA-25/0423), abs EI SWING sowie T90-Abschlüsse nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung, alle zertifiziert nach ISO 9001:2015 und von der DEKRA überwacht
- Sonderlösungen bei besonderen Anforderungen: Bei ungewöhnlichen Öffnungsmaßen oder speziellen Fördertechniken entwickelt abs individuelle Lösungen und begleitet die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
- Montage durch eigene erfahrene Monteure: Fachkundige Montage direkt auf Ihrer Baustelle, auch unter laufendem Betrieb
- Wartung und Service: Regelmäßige Wartung und Prüfung aller mechanischen und elektrischen Komponenten zur dauerhaften Betriebssicherheit
Wenn Sie eine bestehende Förderanlage nachrüsten müssen oder unsicher sind, ob Ihre aktuelle Lösung den geltenden Anforderungen entspricht, sprechen Sie uns an. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit abs Sicherheitstechnik auf und erhalten Sie eine fachkundige Ersteinschätzung für Ihr Projekt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann bin ich als Betreiber verpflichtet, eine bestehende Förderanlage mit einem Förderanlagenabschluss nachzurüsten?
Die Nachrüstpflicht tritt in der Regel dann ein, wenn eine Bestandsanlage baulich verändert, erweitert oder erstmals einer baurechtlichen Überprüfung unterzogen wird – etwa im Rahmen einer Betriebsprüfung oder eines Umbaus. Auch eine Nutzungsänderung des Gebäudes oder eine Aktualisierung des Brandschutzkonzepts kann die Pflicht auslösen. Im Zweifel sollten Betreiber frühzeitig einen Brandschutzsachverständigen hinzuziehen, da eine nachträgliche Genehmigung ohne fachkundige Planung mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden ist.
Was passiert, wenn ein Förderanlagenabschluss eingebaut wird, der keine gültige Zulassung für meine spezifische Fördertechnik besitzt?
Ein Produkt ohne gültigen Verwendbarkeitsnachweis für die konkrete Anwendung gilt baurechtlich als nicht zugelassen und darf nicht eingebaut werden. Im Schadensfall – etwa bei einem Brand – kann dies zu erheblichen Haftungsrisiken für den Betreiber führen, da der Versicherungsschutz erlöschen kann und behördliche Konsequenzen bis hin zur Betriebsuntersagung drohen. Prüfen Sie daher immer, ob die Zulassung des gewählten Produkts Ihren spezifischen Fördertechniktyp und die vorhandenen Öffnungsmaße ausdrücklich abdeckt.
Wie lange dauert eine typische Nachrüstung, und wie kann die Betriebsunterbrechung minimiert werden?
Die Dauer einer Nachrüstung hängt stark von der Komplexität der Anlage, den baulichen Gegebenheiten und dem gewählten FAA-System ab – von wenigen Tagen bis zu mehreren Wochen ist alles möglich. Um die Betriebsunterbrechung zu minimieren, empfiehlt sich eine detaillierte Vorabplanung inklusive Bestandsaufnahme, die Wahl eines Herstellers mit eigenem Montageteam sowie der Einsatz eines dezentralen Steuerungskonzepts, das den Verkabelungsaufwand vor Ort reduziert. Eine enge Abstimmung zwischen Fördertechnikbetreiber, Elektriker, Baugewerk und FAA-Hersteller ist entscheidend, um parallele Gewerke effizient zu koordinieren.
Kann ein Förderanlagenabschluss nachträglich an eine bereits integrierte Brandmeldeanlage angeschlossen werden, auch wenn diese älter ist?
Ja, in der Regel ist eine Integration in bestehende Brandmeldeanlagen möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Analyse der vorhandenen Steuerungsarchitektur und der Schnittstellenkompatibilität. Moderne FAA-Systeme mit dezentralem Steuerungskonzept sind darauf ausgelegt, flexibel an unterschiedliche Anlagensteuerungen angebunden zu werden, unabhängig vom Baujahr der Brandmeldeanlage. Es empfiehlt sich, einen Elektrofachbetrieb mit Erfahrung in der Brandmeldetechnik sowie den FAA-Hersteller frühzeitig gemeinsam in die Planung einzubeziehen.
Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) und einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE), und wann brauche ich eine ZiE?
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine Europäische Technische Zulassung (ETA) gilt bundesweit für ein bestimmtes Produkt innerhalb klar definierter Anwendungsgrenzen, etwa hinsichtlich Öffnungsmaßen und Fördertechniktypen. Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) wird hingegen dann benötigt, wenn die spezifische Einbausituation – zum Beispiel ungewöhnlich große Wandöffnungen oder eine nicht in der abZ gelistete Fördertechnik – außerhalb dieser festgelegten Grenzen liegt. Die ZiE muss bei der zuständigen obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt werden und erfordert in der Regel die Einbindung einer anerkannten Prüfanstalt sowie des Herstellers.
Welche häufigen Fehler sollte ich bei der Nachrüstung unbedingt vermeiden?
Zu den häufigsten Fehlern zählen: die Auswahl eines FAA-Systems ohne vorherige Prüfung der Zulassungskonformität für die vorhandene Fördertechnik, das Einleiten der Bauarbeiten ohne Einbindung eines Brandschutzsachverständigen sowie die fehlende Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde bei genehmigungspflichtigen Eingriffen. Ebenso kritisch ist die unvollständige Dokumentation der Abnahme und Wartung, da diese im Prüfungsfall oder Schadensfall lückenlos vorliegen muss. Wer diese Punkte von Beginn an strukturiert angeht und auf einen erfahrenen Hersteller mit Komplettlösung setzt, vermeidet kostspielige Nachbesserungen und rechtliche Risiken.
Wie finde ich heraus, ob meine aktuell eingebaute Lösung den geltenden Anforderungen noch entspricht?
Zunächst sollten Sie prüfen, ob für den eingebauten Förderanlagenabschluss ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis (abZ, ETA oder ZiE) vorliegt und ob dieser die konkrete Einbausituation – Fördertechniktyp, Öffnungsmaße, Wandkonstruktion – abdeckt. Darüber hinaus sollten die Wartungsdokumentation und die letzte Funktionsprüfung gesichtet werden, um sicherzustellen, dass alle Prüfpflichten nach DIN 14677 eingehalten wurden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine technische Begutachtung durch den Hersteller oder einen Brandschutzsachverständigen, der die Konformität der bestehenden Lösung mit dem aktuellen Brandschutzkonzept bewertet.
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