Für Förderanlagen in der Fertigungsindustrie, die durch Brandwände oder feuerwiderstandsfähige Wände und Decken führen, sind spezialisierte Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen, sogenannte Förderanlagenabschlüsse (FAA), gesetzlich vorgeschrieben. Diese Abschlüsse verschließen die Wandöffnung im Brandfall automatisch und stellen sicher, dass der jeweilige Brandabschnitt wirksam abgetrennt wird. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Auswahl, Planung, Zulassung und Wartung geeigneter Brandschutzlösungen für Förderanlagen in Produktions- und Industriebetrieben.
Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für Förderanlagen in Brandschutzwänden?
Überall dort, wo eine Förderanlage durch eine Brandwand oder eine feuerwiderstandsfähige Wand bzw. Decke führt, schreibt das Bauordnungsrecht die Installation eines zugelassenen Feuerschutzabschlusses vor. Die Öffnung in der Brandwand muss im Brandfall so zuverlässig und selbsttätig geschlossen werden, dass die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand erhalten bleibt. Ohne einen entsprechenden Nachweis ist der Betrieb der Anlage baurechtlich nicht zulässig.
Konkret ergibt sich die Pflicht aus den Landesbauordnungen in Verbindung mit der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie europäischen Normen wie EN 13501. Für den Einsatz in Deutschland ist in der Regel eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) erforderlich. In der Schweiz gilt die Brandschutzanwendung der VKF als maßgeblicher Verwendbarkeitsnachweis.
Typische Anforderungen im Überblick:
- Feuerwiderstandsklasse T90 oder EI2 90 für Abschlüsse in Brandwänden
- Selbsttätiges, automatisches Schließen im Brandfall ohne externe Energieversorgung
- Nachweis der Verwendbarkeit durch anerkannte Prüfstellen (z. B. MPA Stuttgart, MPA Braunschweig, ift Rosenheim)
- Regelmäßige Wartung und Prüfung durch einen qualifizierten Fachbetrieb
Wer eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchte, muss diese Anforderungen bereits in der Planungsphase berücksichtigen, da nachträgliche Anpassungen aufwendig und kostspielig sein können.
Was ist ein Förderanlagenabschluss (FAA) und wie funktioniert er?
Ein Förderanlagenabschluss (FAA) ist ein spezialisierter Feuerschutzabschluss, der die Wandöffnung sichert, durch die eine bahngebundene Förderanlage einen Brandabschnitt durchquert. Im Normalbetrieb bleibt der Abschluss geöffnet, damit die Fördertechnik ungehindert laufen kann. Sobald ein Brandmeldesignal ausgelöst wird oder die Stromversorgung ausfällt, schließt der FAA selbsttätig und trennt den Brandabschnitt zuverlässig ab.
Die Funktion basiert auf einem Zusammenspiel aus mechanischem Abschlusselement, Antriebstechnik und einer zugehörigen Steuerungsanlage. Die Steuerung übernimmt dabei mehrere Aufgaben gleichzeitig: Sie löst das Schließen des FAA aus, steuert die Freifahrt der Fördertechnik aus dem Schließbereich und überwacht die Endlagen des Abschlusselements. Ergänzt wird das System durch eine Notstromversorgung, die sicherstellt, dass der FAA auch bei Netzausfall zuverlässig schließt.
Für pneumatische Förderanlagen funktioniert das Prinzip anders: Hier wird der FAA nach dem Prinzip der Lochverschiebung konstruiert. Das Absperrelement ist mit einem Dichtsystem verbunden, das in Form und Maß dem Leitungssystem entspricht. Das Leitungssystem wird zu beiden Seiten des FAA mittels Flanschen oder Rohrstutzen befestigt, sodass im Brandfall ein druckdichter Verschluss entsteht.
Welche FAA-Typen eignen sich für welche Förderanlagen in der Fertigungsindustrie?
Welcher FAA-Typ geeignet ist, hängt in erster Linie von der Art der Fördertechnik, dem verfügbaren Bauraum und der Wandkonstruktion ab. Grundsätzlich wird zwischen Systemen für getrennte und ungetrennte Fördersysteme sowie für pneumatische Förderanlagen unterschieden.
FAA für getrennte Fördersysteme
Bei getrennten Fördersystemen muss die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke getrennt sein, mindestens 85 mm, oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung oder ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden können. Diese Konstruktionsweise ermöglicht es dem Abschlusselement, vollständig und ohne Behinderung durch die Fördertechnik zu schließen.
FAA für ungetrennte Fördersysteme
Für Anlagen, bei denen eine Trennung der Fördertechnik konstruktiv nicht möglich ist, sind FAA-Systeme geeignet, die das laufende Fördermittel beim Schließvorgang einschließen. Einsatzbeispiele aus der Fertigungsindustrie umfassen:
- Rollen-, Tragketten-, Rundriemen- und Gurtfördersysteme
- Elektrohängebahnen und Kreiskettenförderer
- Power-&-Free-Anlagen und Kratzkettenförderer
- Schienengebundene Fördersysteme
- Behälterförderanlagen und Schubbodenförderanlagen
Für pneumatische Förderanlagen gelten gesonderte Konstruktionsprinzipien, wie im vorherigen Abschnitt beschrieben. Hier kommen speziell entwickelte FAA zum Einsatz, die das Rohrleitungssystem beidseitig abdichten.
Wann ist eine Sonderlösung im Brandschutz für Förderanlagen notwendig?
Eine Sonderlösung im Brandschutz für Förderanlagen ist immer dann notwendig, wenn die baulichen oder fördertechnischen Gegebenheiten außerhalb der Zulassungsbereiche standardisierter FAA-Systeme liegen. Das betrifft etwa ungewöhnliche Wandöffnungsmaße, besondere Fördertechnikgeometrien, extreme Umgebungsbedingungen oder Kombinationen mehrerer Fördersysteme in einer Wandöffnung.
Typische Situationen, in denen eine Sonderlösung erforderlich wird:
- Lichte Wandöffnungen, die die in der Zulassung definierten Maximalmaße überschreiten
- Fördertechniken, die in keiner bestehenden Zulassung als Einsatzbeispiel aufgeführt sind
- Nachrüstung eines Feuerschutzabschlusses in einer bestehenden Industrieanlage mit beengten Platzverhältnissen
- Kombination von Brandschutz- und Rauchschutzfunktion in einer Anlage
- Besondere Anforderungen aus behördlichen Auflagen oder dem Brandschutzkonzept
In solchen Fällen ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Dieser Prozess umfasst in der Regel die Anforderungsrecherche, die Entwicklung einer technischen Lösung, die Begleitung von Prüfungen durch anerkannte Prüfinstitute und die formale Antragstellung. Erfahrung im Umgang mit Prüfanstalten wie der MPA der TU Braunschweig, der MPA der Universität Stuttgart oder dem ift Rosenheim ist dabei entscheidend.
Wie läuft die Planung und Montage einer Brandschutzlösung für Förderanlagen ab?
Die Planung einer Brandschutzlösung für Förderanlagen beginnt mit der Aufnahme der baulichen und fördertechnischen Gegebenheiten vor Ort. Auf dieser Basis wird geprüft, welcher FAA-Typ und welche Zulassung für die konkrete Situation zutrifft. Erst nach dieser Klärung kann eine technisch und rechtlich belastbare Lösung projektiert werden.
Ein typischer Planungs- und Montageprozess umfasst folgende Schritte:
- Bestandsaufnahme: Dokumentation der Wandkonstruktion, der lichten Wandöffnung, der Fördertechnik und der räumlichen Gegebenheiten
- Auswahl des geeigneten FAA-Systems: Abgleich mit den verfügbaren Zulassungen und Verwendbarkeitsnachweisen
- Projektierung: Auslegung des FAA, der Steuerungsanlage, der Freifahrsteuerung und der Notstromversorgung
- Koordination mit anderen Gewerken: Abstimmung mit Elektro-, Förder- und Bautechnik
- Montage durch eigene Fachkräfte: Installation des FAA inklusive aller Steuerungskomponenten direkt vor Ort
- Inbetriebnahme und Abnahme: Funktionsprüfung, Dokumentation und Übergabe der Prüfunterlagen
Besonders bei laufenden Produktionsbetrieben ist eine enge Terminabstimmung wichtig, um Stillstandzeiten der Förderanlage auf ein Minimum zu reduzieren. Dezentral aufgebaute Steuerungskomponenten, die direkt am FAA montiert werden, vereinfachen die Installation erheblich und reduzieren den Verkabelungsaufwand.
Wie werden Förderanlagenabschlüsse gewartet und geprüft?
Förderanlagenabschlüsse müssen regelmäßig durch einen qualifizierten Fachbetrieb gewartet und geprüft werden, um ihre Funktionsfähigkeit im Brandfall sicherzustellen. Die Pflicht zur regelmäßigen Wartung ergibt sich aus den jeweiligen Zulassungen, dem Bauordnungsrecht und den Herstellervorgaben. Ohne nachgewiesene Wartung verliert der FAA seine baurechtliche Wirksamkeit.
Typische Inhalte einer FAA-Wartung sind:
- Sichtprüfung des Abschlusselements und der mechanischen Bauteile auf Verschleiß und Beschädigungen
- Funktionsprüfung des Schließvorgangs, einschließlich Auslösung über die Brandmeldeanlage
- Prüfung der Steuerungsanlage, der Freifahrsteuerung und der Antriebsumschaltungen
- Kontrolle der Notstromversorgung und der Batteriekapazität
- Prüfung der Endlagenüberwachung und der Rückmeldungen an die Gebäudeleittechnik
- Dokumentation aller Prüfergebnisse und Ausstellung eines Wartungsnachweises
Die Wartungsintervalle sind in der Regel jährlich vorgeschrieben, können aber je nach Zulassung, Betriebsbedingungen und behördlichen Auflagen kürzer sein. Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sollten die Wartungsverträge so gestalten, dass sie auch kurzfristige Serviceeinsätze und Ersatzteilversorgung einschließen. Eine lückenlose Wartungsdokumentation ist zudem Voraussetzung für Versicherungsschutz und behördliche Abnahmen.
Wie abs Sicherheitstechnik Brandschutzlösungen für Förderanlagen umsetzt
Als Hersteller von Förderanlagenabschlüssen seit 1978 begleitet abs Sicherheitstechnik Industrieunternehmen, Planungsbüros und Generalunternehmer von der ersten Anfrage bis zur abgeschlossenen Wartung. Das Leistungsangebot ist konsequent auf Förderanlagenabschlüsse und deren Steuerungstechnik ausgerichtet, ohne Ablenkung durch branchenfremde Produkte.
Was abs konkret bietet:
- Zugelassene FAA-Systeme in den Varianten abs EI SLIDE, abs EI SWING und T90, alle nach abZ, ETA und VKF-Brandschutzanwendung zertifiziert und durch unabhängige Prüfinstitute fremdüberwacht
- Breite Zulassungsabdeckung mit mehr zugelassenen Fördertechniken in den Verwendbarkeitsnachweisen als viele Wettbewerber
- Modulare Steuerungsanlagen mit dezentralen Komponenten direkt am FAA, einschließlich Feststellanlage, automatischem Freifahrmodul (AFM), Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung
- Sonderlösungen für Projekte außerhalb standardisierter Zulassungsbereiche, inklusive Begleitung von Prüfungen und Beantragung von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
- Montage durch eigene erfahrene Monteure und langfristiger Wartungsservice aus einer Hand
- ISO 9001:2015-zertifiziertes Qualitätsmanagement, überwacht durch die DEKRA
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen müssen oder eine bestehende Anlage nachrüsten möchten, sprechen Sie direkt mit den Spezialisten von abs. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie Ihr Projekt, damit abs Ihnen schnell und verbindlich die passende Lösung benennen kann.
Häufig gestellte Fragen
Ab welcher Wandöffnungsgröße ist ein zugelassener FAA zwingend erforderlich, und gibt es Ausnahmen?
Ein zugelassener Förderanlagenabschluss ist grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn eine Förderanlage eine Brandwand oder feuerwiderstandsfähige Wand durchquert – unabhängig von der Größe der Wandöffnung. Ausnahmen sind baurechtlich nicht vorgesehen und müssen im Einzelfall mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden. Wer versucht, ohne zugelassenen FAA zu arbeiten, riskiert nicht nur behördliche Auflagen, sondern auch den Verlust des Versicherungsschutzes im Schadensfall.
Was passiert, wenn der FAA während des laufenden Produktionsbetriebs auslöst – muss die gesamte Anlage stillgelegt werden?
Wenn ein FAA im Brandfall auslöst, wird zunächst die Freifahrsteuerung aktiviert, die das Fördermittel automatisch aus dem Schließbereich herausbewegt, bevor das Abschlusselement schließt. Nach dem Schließen ist der betroffene Brandabschnitt abgetrennt, und die Förderanlage in diesem Bereich muss bis zur Freigabe durch die Feuerwehr oder den Betreiber stillstehen. Eine Wiederinbetriebnahme ist erst nach einer Überprüfung und manuellen Rückstellung des FAA möglich, weshalb ein schnell erreichbarer Wartungsservice entscheidend ist.
Wie früh im Planungsprozess sollte ein Spezialist für Förderanlagenabschlüsse einbezogen werden?
Der Spezialist für FAA sollte idealerweise bereits in der Entwurfsphase des Gebäudes oder der Förderanlage einbezogen werden, bevor Wandöffnungsmaße und Fördertechnikgeometrien festgelegt sind. Nachträgliche Anpassungen an Wand oder Fördertechnik sind erfahrungsgemäß deutlich aufwendiger und teurer als eine vorausschauende Planung. Frühzeitige Abstimmung ermöglicht zudem die optimale Auswahl des FAA-Typs und vermeidet den zeit- und kostenintensiven Weg einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE).
Welche häufigen Fehler machen Betreiber bei der Wartung von Förderanlagenabschlüssen?
Einer der häufigsten Fehler ist die Beauftragung von allgemeinen Wartungsfirmen ohne spezifische FAA-Qualifikation, da diese oft nicht alle sicherheitsrelevanten Prüfpunkte – wie die Notstromversorgung, die Freifahrsteuerung oder die Endlagenüberwachung – vollständig abdecken. Ein weiterer verbreiteter Fehler ist das Versäumen der dokumentierten Wartungsnachweise, was im Schadensfall zu Problemen mit der Versicherung und der Bauaufsicht führen kann. Betreiber sollten außerdem darauf achten, dass Wartungsverträge explizit die Ersatzteilversorgung und kurzfristige Notfalleinsätze einschließen.
Kann ein bestehender Standard-Feuerschutzabschluss (z. B. eine Brandschutztür) nachträglich durch einen FAA ersetzt werden?
Eine Standard-Brandschutztür kann in der Regel nicht einfach durch einen FAA ersetzt werden, da FAA-Systeme speziell auf die geometrischen und betrieblichen Anforderungen der jeweiligen Fördertechnik abgestimmt sein müssen. Die Wandöffnung, die Wandkonstruktion und die räumlichen Verhältnisse rund um die Öffnung müssen zunächst genau aufgenommen und mit den Zulassungsanforderungen des gewünschten FAA abgeglichen werden. Bei beengten Platzverhältnissen oder ungewöhnlichen Wandsituationen kann eine Sonderlösung mit Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich werden.
Welche Rolle spielt die Steuerungsanlage beim FAA, und warum reicht ein einfacher Auslösemechanismus nicht aus?
Die Steuerungsanlage eines FAA übernimmt weit mehr als nur das Auslösen des Schließvorgangs: Sie koordiniert die Freifahrt der Fördertechnik, überwacht die Endlagen des Abschlusselements, steuert die Antriebsumschaltung und meldet den Systemstatus an die Gebäudeleittechnik zurück. Hinzu kommt die Notstromversorgung, die sicherstellt, dass der FAA auch bei einem vollständigen Netzausfall – der im Brandfall häufig eintritt – zuverlässig schließt. Ein einfacher Auslösemechanismus ohne diese Funktionen würde weder den Zulassungsanforderungen noch den baurechtlichen Vorschriften genügen.
Gibt es FAA-Lösungen, die gleichzeitig Brandschutz- und Rauchschutzfunktionen erfüllen, und wann sind diese notwendig?
Ja, es gibt kombinierte Lösungen, die sowohl Brandschutz- als auch Rauchschutzanforderungen in einer Anlage vereinen. Solche Systeme sind notwendig, wenn das Brandschutzkonzept oder behördliche Auflagen eine Rauchabschnittsbildung zusätzlich zur Brandabschnittsbildung vorschreiben – etwa in Produktionsbereichen mit erhöhtem Personenaufkommen oder in Gebäuden mit besonderen Evakuierungsanforderungen. Da derartige Kombinationslösungen in der Regel außerhalb standardisierter Zulassungsbereiche liegen, ist hier fast immer eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich, die durch einen erfahrenen Spezialisten begleitet werden sollte.