Was ist eine bauaufsichtliche Zulassung und warum ist sie bei Förderanlagen relevant?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Eine bauaufsichtliche Zulassung ist ein behördlicher Verwendbarkeitsnachweis, der bestätigt, dass ein Bauprodukt oder Bausystem die baurechtlich geforderten Schutzziele erfüllt. Bei Förderanlagen ist sie immer dann relevant, wenn die Fördertechnik Brandabschnitte durchquert und ein zugelassener Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen eingebaut werden muss. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Zulassungspflicht, Verfahren und Risiken.

Wann ist eine bauaufsichtliche Zulassung bei Förderanlagen gesetzlich vorgeschrieben?

Eine bauaufsichtliche Zulassung ist bei Förderanlagen immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn die Fördertechnik eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke durchquert und kein geregeltes Bauprodukt nach harmonisierter Norm existiert, das diese Situation abdeckt. In diesem Fall gilt der Förderanlagenabschluss als nicht geregeltes Bauprodukt und benötigt einen Verwendbarkeitsnachweis.

Konkret ergibt sich die Pflicht aus den Landesbauordnungen in Verbindung mit den jeweiligen Industriebaurichtlinien. Sobald eine durchlaufende Fördertechnik, also eine Förderanlage, die ohne Unterbrechung durch eine Brandwand oder einen Brandabschnitt geführt wird, in einer Produktions- oder Lagerstätte eingesetzt wird, muss der Wanddurchbruch mit einem bauaufsichtlich zugelassenen Feuerschutzabschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen gesichert werden.

Das gilt für alle gängigen Fördertechniken: Rollenförderer, Kettenförderer, Elektro-Hängebahnen, Power-and-Free-Anlagen, Kreiskettenförderer sowie pneumatische Förderanlagen. Auch bei Vertikalförderern, die Brandabschnitte in der Höhe überwinden, besteht diese Anforderung. Die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 ist dabei in der industriellen Praxis der häufig geforderte Standard, der einen zuverlässigen Schutz für mindestens 90 Minuten gewährleistet.

Was ist der Unterschied zwischen einer abZ und einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE)?

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein generell gültiger Verwendbarkeitsnachweis, der für ein Produkt oder System bundesweit erteilt wird und für alle vergleichbaren Einbausituationen genutzt werden kann. Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) hingegen ist eine projektbezogene Ausnahmegenehmigung für Situationen, die durch keine bestehende Zulassung abgedeckt sind.

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)

Die abZ wird vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt und beschreibt genau, für welche Einbausituationen, Wandöffnungsmaße und Fördertechniken ein Förderanlagenabschluss verwendet werden darf. Sie gilt bundesweit und gibt Planern sowie Betreibern Rechtssicherheit, weil die Prüfung durch anerkannte Prüfinstitute wie die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig oder das ift Rosenheim bereits abgeschlossen ist. Ergänzend existieren europäische technische Zulassungen (ETA), die in mehreren europäischen Ländern gleichzeitig gültig sind.

Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

Eine ZiE ist notwendig, wenn die konkrete Einbausituation von den Festlegungen einer bestehenden abZ abweicht, zum Beispiel weil die lichte Wandöffnung größer ist als in der Zulassung vorgesehen oder weil eine besondere Fördertechnik verwendet wird, die noch nicht Bestandteil eines zugelassenen Systems ist. In diesen Fällen muss die zuständige oberste Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes die ZiE projektbezogen erteilen. Das Verfahren ist aufwendiger und erfordert eine umfangreiche technische Dokumentation sowie häufig ergänzende Prüfungen.

Wie läuft das Zulassungsverfahren für einen Förderanlagenabschluss ab?

Das Zulassungsverfahren für einen Förderanlagenabschluss umfasst mehrere aufeinanderfolgende Schritte: von der Entwicklung und Prüfung des Systems über die Antragstellung beim DIBt bis zur Erteilung und laufenden Fremdüberwachung. Es ist ein strukturierter, mehrstufiger Prozess, der in der Regel mehrere Jahre in Anspruch nimmt.

  1. Entwicklung und Konstruktion: Der Hersteller entwickelt den Förderanlagenabschluss auf Basis der baurechtlichen Anforderungen und der technischen Besonderheiten der jeweiligen Fördertechnik.
  2. Brandprüfung durch anerkannte Prüfinstitute: Das System wird unter realen Brandbedingungen geprüft, zum Beispiel an der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart oder der TU Braunschweig. Die Prüfung belegt die Feuerwiderstandsfähigkeit nach der geforderten Klasse, etwa EI2 90.
  3. Antragstellung beim DIBt: Der Hersteller stellt einen formellen Antrag auf Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung und legt alle Prüfberichte, technischen Unterlagen und Nachweise vor.
  4. Prüfung und Erteilung: Das DIBt prüft die Unterlagen und erteilt bei positivem Ergebnis die abZ mit genau definierten Anwendungsbereichen und Einbaubedingungen.
  5. Laufende Fremdüberwachung: Nach Erteilung der Zulassung wird die Produktion regelmäßig durch eine anerkannte Prüfstelle fremdüberwacht, um die gleichbleibende Qualität sicherzustellen.

Für Projekte mit besonderen Anforderungen, die außerhalb des Geltungsbereichs einer bestehenden abZ liegen, ist stattdessen ein ZiE-Verfahren einzuleiten. Dabei begleitet der Hersteller den Antragsteller durch die behördliche Prüfung, stellt die notwendigen technischen Nachweise bereit und koordiniert gegebenenfalls ergänzende Prüfungen.

Welche Risiken entstehen ohne gültige bauaufsichtliche Zulassung?

Wird ein Förderanlagenabschluss ohne gültige bauaufsichtliche Zulassung eingebaut, entstehen erhebliche rechtliche, versicherungstechnische und sicherheitstechnische Risiken. Im Brandfall kann der fehlende Verwendbarkeitsnachweis dazu führen, dass Versicherungsleistungen verweigert werden und der Betreiber persönlich haftet.

Im Einzelnen sind folgende Konsequenzen zu erwarten:

  • Baurechtliche Konsequenzen: Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann den Betrieb der Anlage untersagen oder eine Nachrüstung anordnen. In schwerwiegenden Fällen drohen Bußgelder.
  • Versicherungsrechtliche Risiken: Industrieversicherungen schließen Schäden aus, die auf den Einsatz nicht zugelassener Bauprodukte zurückzuführen sind. Ein Brandschaden an einer Anlage mit nicht zugelassenem Feuerschutzabschluss kann somit zu einem vollständigen Versicherungsausfall führen.
  • Persönliche Haftung: Betreiber, Planer und Generalunternehmer können zivilrechtlich und strafrechtlich haftbar gemacht werden, wenn durch einen fehlenden oder unwirksamen Feuerschutzabschluss Personen- oder Sachschäden entstehen.
  • Betriebsunterbrechung: Wird ein Mangel im Rahmen einer Begehung oder Prüfung festgestellt, kann die sofortige Stilllegung der betroffenen Förderanlage angeordnet werden, was zu erheblichen Produktionsausfällen führt.

Besonders in der Logistik- und Fertigungsindustrie, wo durchlaufende Fördertechnik das Rückgrat der Produktion bildet, sind diese Risiken nicht zu unterschätzen. Ein zugelassener Förderanlagenabschluss ist daher keine optionale Zusatzmaßnahme, sondern eine gesetzliche Grundvoraussetzung für den rechtmäßigen Betrieb.

Wie lange ist eine bauaufsichtliche Zulassung gültig und was passiert danach?

Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung wird in der Regel für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Hersteller einen Verlängerungsantrag beim DIBt stellen, sofern keine wesentlichen Änderungen am Produkt oder den baurechtlichen Anforderungen eingetreten sind.

Für Betreiber und Planer ist es wichtig zu verstehen, dass die Gültigkeit der abZ den Einbau betrifft, nicht zwingend den laufenden Betrieb bereits eingebauter Anlagen. Ein Förderanlagenabschluss, der zum Zeitpunkt seines Einbaus auf Basis einer gültigen Zulassung montiert wurde, bleibt grundsätzlich baurechtlich anerkannt, auch wenn die Zulassung später ausläuft. Entscheidend ist der Nachweis, dass zum Zeitpunkt des Einbaus ein gültiger Verwendbarkeitsnachweis vorlag.

Für Neuplanungen und Nachrüstungen hingegen muss stets eine zum Zeitpunkt des Einbaus gültige Zulassung vorliegen. Wer einen Feuerschutzabschluss für eine Industrieanlage nachrüstet, ist verpflichtet, ein aktuell zugelassenes System einzusetzen. Läuft eine Zulassung aus und wird sie nicht verlängert, darf das entsprechende System für neue Einbauten nicht mehr verwendet werden.

Ergänzend zur abZ existieren europäische technische Zulassungen (ETA), die in mehreren Ländern gleichzeitig anerkannt sind und ebenfalls befristete Gültigkeitszeiträume haben. Für Projekte in der Schweiz sind zudem VKF-Brandschutzanwendungen relevant, die nach schweizerischem Recht erteilt werden.

Wie abs Sicherheitstechnik Sie bei bauaufsichtlichen Zulassungen unterstützt

Als Hersteller von Feuer-Schutz-Abschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen seit 1978 begleitet abs Sicherheitstechnik Betreiber, Planer und Generalunternehmer durch den gesamten Prozess, von der ersten Anforderungsanalyse bis zur behördlich anerkannten Lösung. Das Unternehmen verfügt über eigene allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen sowie europäische technische Zulassungen (ETA) für seine Förderanlagenabschlüsse, darunter die Systeme abs EI SLIDE und abs EI SLIDE+, und arbeitet eng mit anerkannten Prüfinstituten zusammen.

Die Leistungen von abs Sicherheitstechnik im Überblick:

  • Beratung zur Zulassungssituation für Ihre spezifische Fördertechnik und Einbausituation
  • Projektierung und Lieferung von Förderanlagenabschlüssen mit gültigem Verwendbarkeitsnachweis (abZ, ETA, VKF)
  • Entwicklung und Beantragung von Sonderlösungen sowie Begleitung im ZiE-Verfahren
  • Montage durch eigene erfahrene Monteure sowie regelmäßige Wartung und Prüfung im laufenden Betrieb
  • Unterstützung bei der Dokumentation für Behörden, Versicherungen und Brandschutzkonzepte

Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen, eine bestehende Anlage nachrüsten oder ein Brandschutzkonzept für eine neue Produktionsstätte entwickeln möchten, sprechen Sie direkt mit den Spezialisten von abs Sicherheitstechnik. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Einschätzung Ihrer konkreten Situation.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich heraus, ob meine bestehende Förderanlage bereits einen bauaufsichtlich zugelassenen Feuerschutzabschluss besitzt?

Prüfen Sie zunächst die Bestandsunterlagen Ihrer Anlage: Ein zugelassenes System muss mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) gekennzeichnet sein, und der Hersteller muss eine gültige abZ oder ETA vorweisen können. Fehlen diese Nachweise oder lässt sich die Zulassungsnummer nicht beim DIBt verifizieren, sollten Sie umgehend einen Fachbetrieb wie abs Sicherheitstechnik hinzuziehen, um den baurechtlichen Status Ihrer Anlage zu klären und gegebenenfalls eine Nachrüstung einzuleiten.

Was passiert, wenn meine Wandöffnung größer ist als in der vorhandenen abZ vorgesehen – muss ich dann zwingend ein ZiE-Verfahren einleiten?

Nicht unbedingt: Zunächst sollte geprüft werden, ob ein anderer Hersteller eine abZ besitzt, die Ihre spezifischen Öffnungsmaße abdeckt. Erst wenn keine passende Zulassung am Markt verfügbar ist, ist ein ZiE-Verfahren bei der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes erforderlich. Erfahrene Hersteller wie abs Sicherheitstechnik können dabei helfen, die geeignete Zulassungssituation schnell einzuschätzen und das ZiE-Verfahren bei Bedarf vollständig zu begleiten.

Wie früh im Planungsprozess sollte ich das Thema bauaufsichtliche Zulassung berücksichtigen?

Das Thema sollte idealerweise bereits in der Entwurfsphase, spätestens jedoch in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, da die Wahl der Fördertechnik und die Dimensionierung der Wandöffnungen direkt bestimmen, welche Zulassungen infrage kommen. Eine nachträgliche Anpassung von Wandöffnungen oder Fördertechniken ist mit erheblichem Mehraufwand verbunden. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Hersteller verhindert kostspielige Planungsänderungen und sichert die Genehmigungsfähigkeit des Gesamtkonzepts.

Gilt die bauaufsichtliche Zulassung auch für Förderanlagen in Bestandsgebäuden, die umgebaut oder erweitert werden?

Ja, auch bei Umbau oder Erweiterung eines Bestandsgebäudes gilt die Pflicht, einen bauaufsichtlich zugelassenen Feuerschutzabschluss einzusetzen, sofern neue Wanddurchbrüche entstehen oder bestehende verändert werden. Für unveränderte Bestandssituationen, die zum Zeitpunkt des ursprünglichen Einbaus ordnungsgemäß zugelassen waren, besteht in der Regel kein automatischer Nachrüstungszwang – jedoch empfiehlt sich eine Überprüfung der Dokumentationslage, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Welche Unterlagen muss ich als Betreiber für Behörden und Versicherungen bereithalten?

Als Betreiber sollten Sie mindestens folgende Dokumente vorhalten: die Zulassungsurkunde (abZ, ETA oder ZiE) des eingesetzten Systems, den Einbaunachweis mit Datum und ausführendem Betrieb, das Ü-Zeichen bzw. die Leistungserklärung des Herstellers sowie Wartungs- und Prüfprotokolle aus dem laufenden Betrieb. Diese Unterlagen sind im Brandschadenfall gegenüber der Versicherung nachweispflichtig und werden bei behördlichen Begehungen oder im Rahmen von Brandschutzkonzepten regelmäßig eingefordert.

Gibt es Unterschiede bei den Zulassungsanforderungen je nach Bundesland?

Die grundlegenden Anforderungen an Verwendbarkeitsnachweise sind durch die Musterbauordnung (MBO) bundesweit einheitlich geregelt, jedoch setzen die einzelnen Landesbauordnungen diese mit leichten Abweichungen um. Relevant sind zudem die jeweiligen Industriebaurichtlinien der Länder, die unterschiedliche Anforderungen an Feuerwiderstandsklassen oder Sondernutzungen vorsehen können. Im Zweifelsfall sollte immer die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes konsultiert werden.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Planung und dem Einbau von Förderanlagenabschlüssen, die zu Problemen mit der Zulassung führen?

Zu den häufigsten Fehlern zählen: die Verwendung eines Systems außerhalb seines zugelassenen Anwendungsbereichs (z. B. falsche Fördertechnik oder zu große Wandöffnung), fehlende oder unvollständige Einbaudokumentation sowie die Beauftragung von Monteuren ohne produktspezifische Einweisung durch den Hersteller. Ein weiterer kritischer Fehler ist die nachträgliche Modifikation des eingebauten Systems ohne Rücksprache mit dem Hersteller, da dies die Zulassung erlöschen lassen kann. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Hersteller von der Planung bis zur Abnahme schützt vor diesen Risiken.

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