Was ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und wann wird sie bei Förderanlagen benötigt?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist eine behördliche Genehmigung, die dann erforderlich ist, wenn für ein Bauprodukt oder eine Baukonstruktion keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder europäische technische Bewertung existiert, die den konkreten Anwendungsfall abdeckt. Bei Förderanlagen, die durch brandabschnittsbildende Wände oder Decken geführt werden, ist die ZiE immer dann notwendig, wenn der eingesetzte Förderanlagenabschluss nicht durch eine bestehende Zulassung für die jeweilige Fördertechnik, Öffnungsgröße oder Einbausituation gedeckt ist. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um das ZiE-Verfahren für Betreiber, Planer und Errichter von Förderanlagen.

Wann ist eine ZiE bei Förderanlagen gesetzlich vorgeschrieben?

Eine Zustimmung im Einzelfall ist bei Förderanlagen gesetzlich vorgeschrieben, wenn die geplante Durchführung einer Förderanlage durch eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke nicht vollständig durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische Technische Bewertung (ETA) abgedeckt ist. In diesem Fall darf der Förderanlagenabschluss ohne ZiE nicht eingebaut werden.

Konkret entsteht diese Situation häufig, wenn die lichte Wandöffnung größer ist als in der jeweiligen Zulassung zugelassen, wenn eine Fördertechnik eingesetzt wird, die nicht im Zulassungsbescheid aufgeführt ist, oder wenn besondere bauliche Gegebenheiten vorliegen, die von den Standardanforderungen abweichen. Auch bei pneumatischen Förderanlagen, Vertikalförderern oder ungewöhnlichen Fördersystemkombinationen ist die Zulassungslage häufig nicht vollständig geklärt.

Die rechtliche Grundlage ergibt sich aus den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer, die auf die Musterbauordnung (MBO) verweisen. Demnach müssen Bauprodukte und Baukonstruktionen, für die kein geregeltes Verwendbarkeitsnachweis-Verfahren existiert, über eine ZiE der zuständigen obersten Baubehörde des Landes verfügen. Für Betreiber und Planer von Industrieanlagen mit durchlaufender Fördertechnik bedeutet das: Vor Baubeginn ist zwingend zu prüfen, ob die vorgesehenen Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen alle relevanten Anwendungsparameter durch bestehende Zulassungen abdecken.

Wie unterscheidet sich die ZiE von einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung?

Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) sowie die Europäische Technische Bewertung (ETA) sind produktbezogene Verwendbarkeitsnachweise, die für ein bestimmtes Produkt generell und für alle Bauvorhaben gelten. Die Zustimmung im Einzelfall hingegen ist eine projektbezogene Ausnahmegenehmigung, die nur für ein konkretes Bauvorhaben erteilt wird und nicht auf andere Projekte übertragbar ist.

Ein Förderanlagenabschluss mit gültiger ETA, wie etwa die ETA-16/0938 oder die ETA-25/0423, darf überall dort eingesetzt werden, wo die im Zulassungsbescheid genannten Bedingungen erfüllt sind, also zum Beispiel hinsichtlich zugelassener lichter Wandöffnungen, Fördertechniken und Einbaubedingungen. Sobald auch nur ein Parameter außerhalb dieser Grenzen liegt, greift die allgemeine Zulassung nicht mehr, und eine ZiE wird notwendig.

Ein weiterer Unterschied liegt im Verfahrensweg: Während eine abZ oder ETA vom Hersteller beantragt und von einer anerkannten Prüfstelle begleitet wird, stellt der Bauherr oder Antragsteller die ZiE direkt bei der zuständigen obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die ZiE ist damit aufwändiger, teurer und zeitintensiver als die Nutzung einer bestehenden Zulassung, weshalb es sich empfiehlt, frühzeitig zu prüfen, ob ein zertifizierter Förderanlagenabschluss mit ausreichend breitem Zulassungsumfang den konkreten Anwendungsfall bereits abdeckt.

Welche Unterlagen werden für einen ZiE-Antrag benötigt?

Für einen ZiE-Antrag bei Förderanlagen sind in der Regel technische Nachweise, Planungsunterlagen und eine fachliche Begründung erforderlich, warum kein geregeltes Verwendbarkeitsnachweis-Verfahren anwendbar ist. Der genaue Umfang richtet sich nach den Anforderungen der zuständigen obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes.

Typischerweise umfasst ein vollständiger ZiE-Antrag folgende Unterlagen:

  • Technische Beschreibung des Förderanlagenabschlusses und der geplanten Einbausituation
  • Nachweis, dass keine bestehende allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ETA den Anwendungsfall abdeckt
  • Prüfberichte und Gutachten anerkannter Prüfstellen, zum Beispiel der Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, der Universität Stuttgart, des DMT Lathen oder des ift Rosenheim
  • Detaillierte Zeichnungen der Einbaukonstruktion, einschließlich Wandöffnung, Förderanlagenabschluss und Steuerungskomponenten
  • Angaben zur eingesetzten Fördertechnik, zum Beispiel ob es sich um ein getrenntes oder ungetrenntes Fördersystem handelt
  • Beschreibung des Brandschutzkonzepts und der Integration in das Gesamtbrandschutzkonzept der Anlage
  • Nachweis über die Qualifikation des Herstellers, etwa durch eine ISO 9001:2015-Zertifizierung

Die Qualität und Vollständigkeit dieser Unterlagen entscheiden maßgeblich über die Bearbeitungsdauer und den Erfolg des Antrags. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Baubehörde und dem Hersteller des Förderanlagenabschlusses ist daher dringend empfohlen.

Wie lange dauert das ZiE-Verfahren und was kostet es?

Das ZiE-Verfahren dauert in der Praxis zwischen mehreren Wochen und mehreren Monaten, abhängig von der Komplexität des Antrags, der Auslastung der zuständigen Baubehörde und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Pauschale Zeitangaben sind schwierig, da jedes Verfahren individuell geprüft wird.

Erfahrungsgemäß sollten Bauherren und Planer bei einem ZiE-Verfahren für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit einem Vorlauf von mindestens drei bis sechs Monaten rechnen. In besonders komplexen Fällen, etwa bei neuartigen Fördertechniken oder ungewöhnlichen Einbausituationen, kann das Verfahren auch länger dauern. Dieser Zeitbedarf muss zwingend in die Projektplanung einfließen, da ohne rechtskräftige ZiE keine Abnahme des Bauvorhabens möglich ist.

Die Kosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: den behördlichen Gebühren der obersten Baubehörde, den Kosten für erforderliche Gutachten und Prüfberichte anerkannter Prüfinstitute sowie dem Aufwand für die technische Vorbereitung der Antragsunterlagen. Insgesamt können die Gesamtkosten eines ZiE-Verfahrens je nach Umfang und Komplexität erheblich sein. Allein deshalb lohnt es sich, vorab zu prüfen, ob ein Förderanlagenabschluss mit breitem Zulassungsumfang den konkreten Brandschutz-Durchbruch für die Förderanlage bereits ohne ZiE abdecken kann.

Was passiert, wenn eine Förderanlage ohne ZiE in Betrieb geht?

Wird eine Förderanlage, die durch eine brandabschnittsbildende Wand oder Decke geführt wird, ohne die erforderliche ZiE oder einen anderen gültigen Verwendbarkeitsnachweis in Betrieb genommen, liegt ein baurechtswidriger Zustand vor. Dies kann weitreichende rechtliche, versicherungsrechtliche und haftungsrechtliche Konsequenzen haben.

Im Einzelnen drohen folgende Konsequenzen:

  • Bauordnungsrechtliche Maßnahmen: Die zuständige Baubehörde kann die Nutzung der Anlage untersagen oder den Rückbau anordnen.
  • Versicherungsrechtliche Risiken: Im Schadensfall, also bei einem tatsächlichen Brand, kann die Gebäudeversicherung Leistungen verweigern, wenn nachgewiesen wird, dass vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen fehlten.
  • Persönliche Haftung: Betreiber, Bauherren und verantwortliche Planer können bei Personen- oder Sachschäden persönlich in Haftung genommen werden, wenn der fehlende Verwendbarkeitsnachweis kausal für den Schaden war.
  • Betriebsunterbrechung: Eine nachträgliche Überprüfung durch Behörden oder Versicherungen kann zu einer sofortigen Betriebsunterbrechung führen, bis der regelkonforme Zustand hergestellt ist.

Gerade in der Produktion und Logistik, wo Förderanlagen zentral für den Betriebsablauf sind, kann eine erzwungene Betriebsunterbrechung erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen. Das Nachrüsten eines Feuerschutzabschlusses für eine Industrieanlage im laufenden Betrieb ist zudem technisch aufwändiger und teurer als eine sorgfältige Planung im Vorfeld.

Wer ist für die Beantragung der ZiE verantwortlich?

Die Verantwortung für die Beantragung der ZiE liegt beim Bauherrn des jeweiligen Projekts. In der Praxis wird der Antrag jedoch häufig vom beauftragten Planungsbüro, dem Brandschutzplaner oder in enger Zusammenarbeit mit dem Hersteller des Förderanlagenabschlusses vorbereitet und eingereicht.

Die Rollenverteilung in der Praxis sieht typischerweise so aus:

  • Bauherr: Trägt die rechtliche Verantwortung und ist formaler Antragsteller gegenüber der Baubehörde.
  • Brandschutzplaner oder Architekt: Erstellt das Brandschutzkonzept, identifiziert den ZiE-Bedarf und koordiniert die Antragstellung.
  • Hersteller des Förderanlagenabschlusses: Liefert die technischen Unterlagen, Prüfberichte und Produktnachweise, die für den Antrag erforderlich sind, und kann die Begleitung von Prüfungen sowie die Beantragung bauaufsichtlicher Zulassungen unterstützen.
  • Generalunternehmer: Koordiniert die termingerechte Einbindung des ZiE-Verfahrens in den Bauzeitenplan.

Entscheidend ist, dass der ZiE-Bedarf so früh wie möglich im Projektverlauf erkannt wird. Wird die Notwendigkeit einer ZiE erst in der Ausführungsphase festgestellt, entstehen erhebliche Verzögerungen und Mehrkosten. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Hersteller von Förderanlagenabschlüssen hilft, den Zulassungsbedarf korrekt einzuschätzen und das geeignete Produkt für den jeweiligen Anwendungsfall zu wählen.

So unterstützt abs Sicherheitstechnik bei ZiE-Verfahren für Förderanlagen

abs Sicherheitstechnik ist seit 1978 auf Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen spezialisiert und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Begleitung anspruchsvoller Zulassungsverfahren. Für Projekte, bei denen bestehende Zulassungen nicht ausreichen, bietet abs umfassende Unterstützung:

  • Prüfung des Zulassungsbedarfs: abs analysiert, ob der konkrete Anwendungsfall durch eine bestehende ETA oder abZ abgedeckt ist, oder ob eine ZiE erforderlich wird.
  • Breiter Zulassungsumfang: Die abs-Systeme wie der abs EI SLIDE und der abs EI SWING decken eine Vielzahl von Fördertechniken und Öffnungsgrößen ab, was den ZiE-Bedarf in vielen Fällen von vornherein vermeidet.
  • Begleitung von Prüfungen: abs arbeitet mit anerkannten Prüfinstituten zusammen, darunter die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, das DMT Lathen und das ift Rosenheim, und kann Prüfprozesse aktiv begleiten.
  • Unterstützung bei der Antragstellung: Für Sonderlösungen, die eine ZiE erfordern, übernimmt abs die Erstellung der erforderlichen technischen Unterlagen und begleitet den Prozess von der Anforderungsrecherche bis zur behördlichen Genehmigung.
  • Individuelle Sonderlösungen: Wenn Standardprodukte nicht passen, entwickelt abs maßgeschneiderte Förderanlagenabschlüsse für besondere Einbausituationen.

Wenn Sie planen, eine Förderanlage durch eine Brandwand zu führen, und unsicher sind, ob eine ZiE erforderlich ist, sprechen Sie frühzeitig mit den Spezialisten von abs Sicherheitstechnik. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und lassen Sie Ihren konkreten Anwendungsfall unverbindlich prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine ZiE nachträglich beantragt werden, wenn die Förderanlage bereits eingebaut ist?

Ja, eine ZiE kann grundsätzlich auch nachträglich beantragt werden, jedoch ist dies mit erheblichen Risiken verbunden. Bis zur Erteilung der ZiE befindet sich die Anlage in einem baurechtswidrigen Zustand, der behördliche Maßnahmen wie eine Nutzungsuntersagung nach sich ziehen kann. Zudem ist ein nachträglicher Antrag oft aufwändiger, da die Behörde möglicherweise zusätzliche Nachweise oder Anpassungen an der bereits eingebauten Konstruktion fordert. Eine vorausschauende Planung ist daher in jedem Fall der kostengünstigere und rechtssichere Weg.

Gilt eine erteilte ZiE auch für ein baugleiches Folgeprojekt an einem anderen Standort?

Nein, eine Zustimmung im Einzelfall ist ausschließlich projektbezogen und gilt nur für das konkrete Bauvorhaben, für das sie erteilt wurde. Selbst wenn ein identischer Förderanlagenabschluss unter baugleichen Bedingungen an einem anderen Standort eingesetzt werden soll, muss für dieses neue Projekt eine separate ZiE beantragt werden. Wer mehrere gleichartige Projekte plant, sollte daher prüfen, ob sich der Aufwand lohnt, beim Hersteller eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ETA für den betreffenden Anwendungsfall anzuregen, um künftige ZiE-Verfahren zu vermeiden.

Welche Prüfinstitute sind für Gutachten im Rahmen eines ZiE-Antrags anerkannt?

Für ZiE-Anträge im Bereich Feuer-Schutz-Abschlüsse werden Gutachten und Prüfberichte von staatlich anerkannten Prüfstellen benötigt, darunter die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, das DMT in Lathen sowie das ift Rosenheim. Welche Prüfstelle konkret anerkannt wird, kann je nach Bundesland und zuständiger oberster Baubehörde variieren. Es empfiehlt sich daher, vorab mit der zuständigen Behörde abzustimmen, welche Prüfinstitute für das jeweilige Verfahren akzeptiert werden.

Was ist der häufigste Fehler, den Planer bei der ZiE-Beantragung für Förderanlagen machen?

Der häufigste und folgenreichste Fehler ist das zu späte Erkennen des ZiE-Bedarfs, oft erst in der Ausführungsphase oder kurz vor der geplanten Inbetriebnahme. Da das Verfahren mindestens drei bis sechs Monate in Anspruch nehmen kann, führt dies unweigerlich zu Bauverzögerungen und erheblichen Mehrkosten. Ein weiterer verbreiteter Fehler ist die Einreichung unvollständiger Antragsunterlagen, was die Bearbeitungsdauer durch Rückfragen der Behörde zusätzlich verlängert. Abhilfe schafft eine frühzeitige Zulassungsprüfung bereits in der Entwurfsphase, idealerweise in Abstimmung mit dem Hersteller des Förderanlagenabschlusses.

Gibt es Situationen, in denen statt einer ZiE eine andere Genehmigungsform ausreicht?

Ja, in bestimmten Konstellationen kann anstelle einer ZiE eine Zustimmung im Einzelfall durch den zuständigen Prüfsachverständigen für Brandschutz oder eine Abweichungsentscheidung der unteren Baubehörde ausreichend sein, abhängig vom jeweiligen Landesbaurecht und der Art der Abweichung. Außerdem sollte immer geprüft werden, ob eine vorhandene allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder ETA durch eine zulässige Erweiterung oder Ergänzung den Anwendungsfall doch noch abdeckt. Die genaue Einordnung sollte stets in Abstimmung mit einem qualifizierten Brandschutzplaner und der zuständigen Baubehörde erfolgen.

Muss die ZiE auch bei einer Modernisierung oder dem Austausch eines bestehenden Förderanlagenabschlusses beantragt werden?

Ja, auch bei der Modernisierung oder dem Austausch eines bestehenden Förderanlagenabschlusses ist eine ZiE erforderlich, wenn der neue Abschluss nicht durch eine gültige abZ oder ETA für den jeweiligen Anwendungsfall abgedeckt ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob für den Altbestand früher eine ZiE erteilt wurde, da diese nicht auf das neue Produkt oder die neue Einbausituation übertragbar ist. Betreiber sollten daher auch bei Sanierungsvorhaben frühzeitig die Zulassungslage des vorgesehenen Ersatzprodukts prüfen lassen.

Wie kann man den ZiE-Bedarf bei der Planung von Anfang an minimieren?

Der effektivste Weg, den ZiE-Bedarf zu minimieren, ist die frühzeitige Auswahl eines Förderanlagenabschlusses mit einem möglichst breiten Zulassungsumfang, der viele Fördertechniken, Öffnungsgrößen und Einbausituationen abdeckt. Bereits in der Entwurfsphase sollte der Hersteller einbezogen werden, um zu prüfen, ob der geplante Anwendungsfall durch eine bestehende ETA oder abZ abgedeckt ist. Wenn möglich, sollten Planungsparameter wie die lichte Wandöffnung oder die Wahl der Fördertechnik so gewählt werden, dass sie innerhalb der Grenzen einer vorhandenen Zulassung bleiben, was Zeit, Kosten und Planungsrisiken erheblich reduziert.

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