Die Schließbereichsüberwachung bei Förderanlagen im Brandfall ist ein sicherheitskritisches Steuerungsmodul, das den Bereich unmittelbar vor und hinter einem Förderanlagenabschluss kontinuierlich auf Hindernisse prüft und den Schließvorgang nur dann freigibt, wenn dieser Bereich frei von Fördergut oder Fahrzeugen ist. Ohne diese Überwachung könnte ein Förderanlagenabschluss im Brandfall auf ein Transportgut oder einen Behälter auftreffen und den Abschluss beschädigen oder den feuerwiderstandsfähigen Wanddurchbruch dauerhaft offenhalten. Die folgenden Abschnitte erläutern den Aufbau, die Funktionsweise, die rechtlichen Anforderungen und die Wartung dieser Komponente im Detail.
Welche Bauteile bilden das System der Schließbereichsüberwachung?
Das System der Schließbereichsüberwachung besteht aus Sensoren, einer Steuerungseinheit und der Verbindung zur Feststellanlage des Förderanlagenabschlusses. Die Sensoren, in der Regel Lichtschranken oder optische Tastsysteme, sind beidseitig des Abschlusses so positioniert, dass sie den gesamten Schließbereich lückenlos erfassen. Die Steuerungseinheit wertet die Sensorsignale aus und gibt den Schließbefehl frei oder hält ihn zurück.
Bei abs Sicherheitstechnik ist die Schließbereichsüberwachung ein fester Bestandteil des dezentralen Steuerungskonzepts. Alle Komponenten, darunter die Feststellanlage abs-1810, das Automatische Freifahrmodul (AFM), die Schließbereichsüberwachung selbst sowie die Notstromversorgung und die Antriebselektronik, werden direkt vor Ort in unmittelbarer Nähe des Förderanlagenabschlusses montiert. Dieser dezentrale Aufbau verkürzt Signalwege, vereinfacht die Fehlersuche und macht das System robuster gegenüber Störungen in der übergeordneten Gebäudeverkabelung.
Die modulare Bauweise hat einen weiteren praktischen Vorteil: Einzelne Komponenten lassen sich austauschen oder nachrüsten, ohne das gesamte Steuerungssystem ersetzen zu müssen. Das ist besonders relevant, wenn Förderanlagenabschlüsse in bestehende Produktionsanlagen integriert oder nachgerüstet werden.
Wie erkennt die Überwachung, ob der Schließbereich frei ist?
Die Überwachung erkennt einen freien Schließbereich dadurch, dass die im Schließbereich installierten Sensoren keine Unterbrechung ihres Signals melden. Solange ein Objekt, zum Beispiel ein Transportbehälter, ein Werkstückträger oder ein Fördermittel, den Sensorstrahl unterbricht, gilt der Bereich als belegt und der Schließvorgang wird blockiert oder das Fördergut wird zunächst freigefahren.
Technisch arbeiten die meisten Systeme nach dem Prinzip der Einweglichtschranke oder der Reflexionslichtschranke. Der Sensor sendet ein Signal aus; wird es reflektiert oder empfangen, ist der Bereich frei. Wird das Signal unterbrochen, ist ein Objekt im Schließbereich vorhanden. Dieses einfache, aber zuverlässige Prinzip ist robust gegenüber Staub, Dämpfen und den typischen Umgebungsbedingungen in Logistik- und Produktionsanlagen.
Wichtig ist, dass der Schließbereich normgerecht definiert ist. Bei getrennten Fördersystemen muss die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke, mindestens 85 Millimeter, getrennt sein oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden können. Bei ungetrennten Fördersystemen wie Rollenbahnen, Elektrohängebahnen oder Power-and-Free-Anlagen übernimmt das Automatische Freifahrmodul die Aufgabe, das Fördergut vor dem Schließen aus dem Gefahrenbereich zu bewegen.
Was passiert bei einem erkannten Hindernis im Brandfall?
Erkennt die Schließbereichsüberwachung im Brandfall ein Hindernis, löst das System zunächst eine Freifahrsteuerung aus, die das Fördergut aus dem Schließbereich herausbewegt, bevor der Förderanlagenabschluss schließt. Erst wenn der Bereich als frei gemeldet wird, gibt die Steuerung den Schließbefehl frei. Ist ein Freifahren nicht möglich, bleibt der Abschluss zunächst offen und das System meldet eine Störung.
Dieser Ablauf ist sicherheitstechnisch sorgfältig abgewogen: Ein Förderanlagenabschluss, der auf ein Hindernis trifft, kann seine Funktion als Feuer-Schutz-Abschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen nicht erfüllen, weil der Wanddurchbruch nicht vollständig verschlossen wird. Die Schließbereichsüberwachung stellt sicher, dass der Abschluss nur dann schließt, wenn er auch tatsächlich dicht schließen kann.
In der Praxis ist die Freifahrsteuerung zeitlich begrenzt. Das System versucht, das Fördergut innerhalb eines definierten Zeitfensters aus dem Schließbereich zu bewegen. Gelingt das nicht, zum Beispiel weil die Förderanlage durch den Brand bereits ausgefallen ist, wird der Schließvorgang trotzdem eingeleitet, sofern die Notstromversorgung den Antrieb des Förderanlagenabschlusses weiterhin mit Energie versorgt. Die Notstromversorgungsanlagen von abs decken Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V ab und sind auf genau diese Szenarien ausgelegt.
Welche Normen und Zulassungen gelten für die Schließbereichsüberwachung?
Die Schließbereichsüberwachung ist als Bestandteil der Feststellanlage eines Förderanlagenabschlusses zulassungsrelevant. In Deutschland gilt die allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2515 für die Feststellanlage abs-1810 in Verbindung mit Förderanlagenabschlüssen sowie Z-6.500-2523 für den Einsatz bei Feuer- und Rauchschutzabschlüssen. Die Feststellanlage wird durch die VdS Schadenverhütung GmbH geprüft und fremdüberwacht.
Für die Förderanlagenabschlüsse selbst gelten folgende Verwendbarkeitsnachweise:
- T90 nach Allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.6-1635
- EI2 90 nach Europäischer Technischer Zulassung ETA-16/0938 (abs EI SLIDE) sowie ETA-25/0423 (abs EI SLIDE+)
- EI2 90 nach VKF-Brandschutzanwendung Nr. 22765 für die Schweiz (abs EI 90 SLIDE) und Nr. 22766 (abs EI 90 SWING)
Die Prüfung der Förderanlagenabschlüsse erfolgt durch anerkannte Prüfanstalten, darunter die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, DMT Lathen und das ift Rosenheim. Die Fremdüberwachung der EI90- und T90-Produkte liegt bei der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart. Das Qualitätsmanagementsystem ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert und wird durch die DEKRA überwacht.
Wann ist eine Schließbereichsüberwachung bei Förderanlagen vorgeschrieben?
Eine Schließbereichsüberwachung ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Förderanlage durch eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke geführt wird und der Förderanlagenabschluss nicht ausschließlich durch Schwerkraft schließt. Das ist bei nahezu allen motorisch angetriebenen Förderanlagenabschlüssen der Fall. Die Zulassungsdokumente des jeweiligen Abschlusses legen fest, welche Steuerungskomponenten zwingend erforderlich sind.
Konkret ist die Schließbereichsüberwachung in folgenden Situationen vorgeschrieben:
- Bei ungetrennten Fördersystemen, bei denen Fördergut den Schließbereich im Brandfall blockieren kann
- Bei Förderanlagen, bei denen das Fördermittel (zum Beispiel Werkstückträger oder Behälter) nicht automatisch aus dem Schließbereich herausbewegt werden kann, ohne aktive Steuerung
- Überall dort, wo die Zulassung des Förderanlagenabschlusses eine Feststellanlage mit Freifahrsteuerung vorschreibt
- Bei Anlagen, die dem baulichen Brandschutz unterliegen und deren Brandabschnittsgrenzen durch Förderanlagen durchbrochen werden
Brandschutz für Förderanlagen ist kein optionales Sicherheitsmerkmal, sondern baurechtliche Pflicht. Wer eine Förderanlage durch eine Brandwand führt, ohne einen zugelassenen Feuer-Schutz-Abschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit vollständiger Steuerung einzubauen, riskiert die Nichtabnahme durch die Baubehörde und haftet im Schadensfall.
Wie wird die Schließbereichsüberwachung gewartet und geprüft?
Die Schließbereichsüberwachung wird im Rahmen der regelmäßigen Wartung des gesamten Förderanlagenabschlusses geprüft. Dabei wird funktional getestet, ob die Sensoren den Schließbereich korrekt erfassen, ob das Signal zuverlässig an die Steuerungseinheit übertragen wird und ob der Schließvorgang bei belegtem Bereich tatsächlich blockiert beziehungsweise eine Freifahrt ausgelöst wird. Die Prüfung erfolgt durch Fachpersonal mit Kenntnis der jeweiligen Zulassungsanforderungen.
Die Wartungsintervalle richten sich nach den Vorgaben der Zulassung und den Anforderungen der zuständigen Baubehörde. In der Regel ist eine jährliche Funktionsprüfung vorgesehen. Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sind verpflichtet, Wartungsnachweise zu führen und auf Verlangen der Behörden vorzulegen.
Folgende Punkte werden bei der Wartung der Schließbereichsüberwachung typischerweise kontrolliert:
- Sichtprüfung und Reinigung der Sensoren
- Funktionstest der Lichtschranken oder Tastsysteme unter realen Bedingungen
- Prüfung der Signalübertragung zur Feststellanlage
- Funktionstest des Automatischen Freifahrmoduls (AFM)
- Prüfung der Notstromversorgung und ihrer Kapazität
- Dokumentation aller Prüfergebnisse im Wartungsprotokoll
Eine lückenlose Wartungsdokumentation ist nicht nur behördliche Auflage, sondern auch Voraussetzung dafür, dass der Versicherungsschutz im Brandfall greift. Betreiber sollten sicherstellen, dass Wartungsverträge mit qualifizierten Fachbetrieben abgeschlossen werden, die mit den spezifischen Steuerungskomponenten und Zulassungsanforderungen ihrer Förderanlagenabschlüsse vertraut sind.
So unterstützt abs Sicherheitstechnik bei der Schließbereichsüberwachung für Förderanlagen
abs Sicherheitstechnik ist seit 1978 auf Förderanlagenabschlüsse und deren Steuerungstechnik spezialisiert und bietet das gesamte Leistungsspektrum rund um die Schließbereichsüberwachung aus einer Hand. Als Hersteller mit eigener Entwicklungsabteilung, eigenen Monteuren und direktem Zugang zu Prüfanstalten begleitet abs Projekte von der ersten Anforderungsanalyse bis zur abschließenden Wartung.
Das Leistungsangebot im Bereich Schließbereichsüberwachung und Steuerungstechnik umfasst:
- Projektierung und Beratung: Technische Analyse der Fördertechnik und Ermittlung der passenden Steuerungskonfiguration gemäß Zulassungsanforderungen
- Lieferung und Montage: Dezentrale Steuerungsmodule inklusive Feststellanlage abs-1810, AFM, Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung, montiert durch eigenes Fachpersonal
- Zulassungskonforme Systeme: Alle Komponenten sind aufeinander abgestimmt und im Rahmen der jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassung geprüft
- Wartung und Service: Regelmäßige Funktionsprüfungen mit Wartungsprotokoll durch erfahrene Servicetechniker
- Sonderlösungen: Individuelle Steuerungskonzepte für besondere Fördertechniken oder bauliche Gegebenheiten, einschließlich Begleitung von Zustimmungsverfahren im Einzelfall (ZiE)
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen oder eine bestehende Anlage nachrüsten müssen, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Beratung durch Spezialisten, die ausschließlich auf Förderanlagenabschlüsse und deren Steuerungstechnik fokussiert sind.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine Schließbereichsüberwachung nachträglich in eine bestehende Förderanlage eingebaut werden?
Ja, eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige technische Analyse der bestehenden Fördertechnik, der baulichen Gegebenheiten und der geltenden Zulassungsanforderungen. Entscheidend ist, dass alle nachgerüsteten Komponenten – Sensoren, Steuerungseinheit, Feststellanlage und Notstromversorgung – aufeinander abgestimmt und im Rahmen einer gültigen bauaufsichtlichen Zulassung geprüft sind. In komplexen Einzelfällen kann ein Zustimmungsverfahren im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Baubehörde erforderlich sein.
Was passiert, wenn die Sensoren der Schließbereichsüberwachung durch Staub oder Verschmutzung beeinträchtigt werden?
Verschmutzte oder fehlausgerichtete Sensoren können Fehlsignale erzeugen – entweder meldet das System fälschlicherweise einen belegten Bereich (und blockiert den Schließvorgang unnötig) oder, im schlimmsten Fall, erkennt es ein tatsächliches Hindernis nicht. Aus diesem Grund ist die regelmäßige Sichtprüfung und Reinigung der Sensoren ein fester Bestandteil der Wartung. In Produktionsumgebungen mit starker Staub- oder Dämpfeentwicklung sollten die Wartungsintervalle entsprechend verkürzt und geeignete Schutzgehäuse für die Sensoren vorgesehen werden.
Wie lange dauert der Freifahrvorgang, und was passiert, wenn das Fördergut nicht rechtzeitig aus dem Schließbereich bewegt werden kann?
Der Freifahrvorgang ist zeitlich begrenzt und läuft innerhalb eines systemseitig definierten Zeitfensters ab. Kann das Fördergut in dieser Zeit nicht aus dem Schließbereich entfernt werden – etwa weil die Förderanlage durch den Brand bereits ausgefallen ist – leitet das System den Schließvorgang trotzdem ein, sofern die Notstromversorgung den Antrieb des Abschlusses weiterhin versorgt. Dieses Verhalten ist sicherheitstechnisch so ausgelegt, dass der Brandabschnitt so gut wie möglich geschlossen wird, auch wenn ein vollständig hindernisfreier Schließvorgang nicht mehr gewährleistet werden kann.
Welche Fehler werden bei der Planung der Schließbereichsüberwachung am häufigsten gemacht?
Einer der häufigsten Planungsfehler ist die zu späte Einbindung der Steuerungstechnik in die Projektplanung: Wenn die Fördertechnik bereits festgelegt ist, lassen sich Sensorpositionen und Schließbereiche oft nur noch mit erheblichem Aufwand normgerecht integrieren. Weitere typische Fehler sind die Verwendung von Komponenten, die nicht im Rahmen der jeweiligen Zulassung geprüft sind, sowie das Fehlen einer abgestimmten Notstromversorgung. Eine frühzeitige Abstimmung mit einem spezialisierten Hersteller wie abs Sicherheitstechnik verhindert kostspielige Nachbesserungen und stellt die Zulassungskonformität von Anfang an sicher.
Gilt die Zulassungspflicht für die Schließbereichsüberwachung auch bei Umbauten oder Erweiterungen bestehender Förderanlagen?
Ja, auch bei Umbauten, Erweiterungen oder wesentlichen Änderungen einer bestehenden Förderanlage, die durch eine Brandwand geführt wird, sind die Zulassungsanforderungen vollständig einzuhalten. Jede Änderung an der Steuerungstechnik, den Sensoren oder der Feststellanlage kann die Konformität mit der bestehenden Zulassung berühren und muss mit dem Hersteller sowie gegebenenfalls mit der zuständigen Baubehörde abgestimmt werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine schriftliche Bestätigung der Zulassungskonformität durch den Systemhersteller, um im Schadensfall rechtlich abgesichert zu sein.
Wer ist für die Wartung der Schließbereichsüberwachung verantwortlich – der Anlagenbetreiber oder der Hersteller?
Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Wartung liegt beim Betreiber der Anlage, der jedoch verpflichtet ist, Wartungsarbeiten durch qualifiziertes Fachpersonal durchführen zu lassen, das mit den spezifischen Zulassungsanforderungen der eingesetzten Komponenten vertraut ist. In der Praxis empfiehlt sich der Abschluss eines Wartungsvertrags direkt mit dem Systemhersteller oder einem zertifizierten Fachbetrieb. Der Betreiber muss alle Wartungsnachweise lückenlos dokumentieren und auf Verlangen der Baubehörde oder des Versicherers vorlegen können.
Gibt es Unterschiede in den Anforderungen an die Schließbereichsüberwachung je nach Typ des Förderanlagenabschlusses (z. B. Schiebe- vs. Schwingtor)?
Ja, die konstruktiven Anforderungen an die Schließbereichsüberwachung unterscheiden sich je nach Abschlusstyp, Schließrichtung und Fördersystem. Bei einem Schiebeabschluss muss der Sensor den seitlichen Schließbereich erfassen, während bei einem Schwingtor der Bereich vor und hinter dem Abschluss relevant ist. Maßgeblich sind jeweils die Angaben in den Zulassungsdokumenten des spezifischen Förderanlagenabschlusses – diese legen exakt fest, welche Sensorpositionen, Schließbereichsmaße und Steuerungskomponenten zulässig und erforderlich sind.
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