Wie funktioniert ein Feuerschutzabschluss für Förderanlagen?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Ein Feuerschutzabschluss für Förderanlagen, fachlich als Feuer-Schutz-Abschluss im Zuge bahngebundener Förderanlagen bezeichnet, ist ein spezialisiertes Bauteil, das Wandöffnungen oder Deckendurchbrüche automatisch verschließt, sobald ein Brandmeldesignal ausgelöst wird. Er verhindert, dass Feuer und Rauch über die Förderanlage von einem Brandabschnitt in den nächsten gelangen. Die folgenden Abschnitte erklären Aufbau, Funktion, Typen, Zulassungsanforderungen und Einsatzgrenzen dieser Systeme.

Welche Bauteile bilden einen Förderanlagenabschluss?

Ein Förderanlagenabschluss besteht im Wesentlichen aus einem feuerwiderstandsfähigen Absperrelement, einem Antrieb, einer Steuerungseinheit sowie den notwendigen Sicherheits- und Überwachungskomponenten. Zusammen bilden diese Teile ein System, das im Normalbetrieb geöffnet bleibt, damit die Förderanlage durchlaufen kann, und im Brandfall zuverlässig schließt.

Das Absperrelement ist der eigentliche Feuerschutz: ein massiv gefertigtes Schiebetor, Schwenkelement oder eine vergleichbare Konstruktion, die die Wandöffnung vollständig abdichtet. Der Antrieb bewegt dieses Element beim Auslösen in die Schließposition. Die Steuerungsanlage koordiniert das Zusammenspiel aller Komponenten und empfängt Signale aus der Brandmeldeanlage des Gebäudes.

Zu den weiteren wesentlichen Bauteilen gehören:

  • Feststellanlage: Sie hält den Förderanlagenabschluss im Normalbetrieb in der geöffneten Position und gibt ihn bei Brandmeldung frei.
  • Automatisches Freifahrmodul (AFM): Es sorgt dafür, dass Fördergut, das sich im Schließbereich befindet, vor dem endgültigen Schließen aus der Gefahrenzone bewegt wird.
  • Schließbereichsüberwachung: Sie erkennt, ob der Durchgangsbereich frei ist, bevor der Abschluss vollständig schließt.
  • Notstromversorgung: Sie stellt sicher, dass der Förderanlagenabschluss auch bei Stromausfall funktionsfähig bleibt.
  • Antriebselektronik: Sie wird direkt am Förderanlagenabschluss montiert und ermöglicht eine dezentrale Steuerung in unmittelbarer Nähe des Bauteils.

Dieses modulare Konzept erlaubt es, die Steuerungskomponenten flexibel an unterschiedliche Förderanlagen und bauliche Gegebenheiten anzupassen.

Wie wird ein Feuerschutzabschluss im Brandfall ausgelöst?

Im Brandfall löst ein Signal der Brandmeldeanlage die Feststellanlage aus, die den Förderanlagenabschluss freigibt. Der Antrieb schließt daraufhin das Absperrelement automatisch und selbsttätig, ohne dass ein manueller Eingriff erforderlich ist. Das System ist so konzipiert, dass es auch bei Stromausfall zuverlässig funktioniert.

Der genaue Ablauf folgt einer festgelegten Sequenz: Zunächst empfängt die Steuerungsanlage das Brandmeldesignal. Wenn sich noch Fördergut im Schließbereich befindet, aktiviert das automatische Freifahrmodul die Förderanlage kurz, um den Bereich zu räumen. Erst danach schließt das Absperrelement vollständig. Die Schließbereichsüberwachung kontrolliert während des gesamten Vorgangs, ob der Durchgang frei ist.

Die Notstromversorgung, die Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V abdecken kann, gewährleistet, dass dieser Ablauf auch dann funktioniert, wenn die reguläre Stromversorgung im Brandfall unterbrochen wird. Nach dem Schließen bleibt der Förderanlagenabschluss in seiner Position, bis er manuell zurückgesetzt wird.

Was sind die Unterschiede zwischen FAA-Typen für verschiedene Förderanlagen?

Förderanlagenabschlüsse unterscheiden sich je nach Art des Fördersystems grundlegend in ihrer Konstruktion. Die drei Hauptkategorien sind Systeme für getrennte Fördersysteme, für ungetrennte Fördersysteme und für pneumatische Fördersysteme. Die richtige Auswahl hängt davon ab, ob und wie die Fördertechnik im Schließbereich unterbrochen werden kann.

Getrennte Fördersysteme

Bei getrennten Fördersystemen muss die Fördertechnik im Schließbereich auf Lücke getrennt sein, mindestens 85 mm, oder durch eine Förderbahntrennvorrichtung beziehungsweise ein Klappstück beim Schließvorgang getrennt werden können. Das Absperrelement kann dann vollständig schließen, ohne die Fördertechnik zu beschädigen.

Ungetrennte Fördersysteme

Viele Förderanlagen lassen sich konstruktionsbedingt nicht unterbrechen. Für diese Systeme sind speziell ausgelegte Förderanlagenabschlüsse verfügbar, die auch bei durchlaufender Fördertechnik eingesetzt werden können. Typische Einsatzbeispiele für ungetrennte Systeme sind:

  • Rollen-, Tragketten-, Rundriemen- und Gurtfördersysteme
  • Elektrohängebahnen
  • Kreiskettenförderer und Power-&-Free-Anlagen
  • Kratzkettenförderer
  • Schienengebundene Fördersysteme
  • Behälterförderer und Schubbodenförderer

Pneumatische Fördersysteme

Für pneumatische Förderanlagen gilt ein eigenes Konstruktionsprinzip: Der Förderanlagenabschluss ist nach dem Prinzip der Lochverschiebung gebaut. Mit dem Absperrelement ist ein Distanzstück, das sogenannte Dichtsystem, fest verbunden, das in Form und Maß dem Leitungssystem entspricht. Für den Einbau muss das Leitungssystem getrennt werden; das ankommende und abgehende Leitungssystem wird beidseitig mittels Flanschen oder Rohrstutzen am Förderanlagenabschluss befestigt.

Welche Normen und Zulassungen muss ein FAA erfüllen?

Ein Förderanlagenabschluss muss in Deutschland eine bauaufsichtliche Zulassung besitzen, die seine Feuerwiderstandsfähigkeit nachweist. Die relevante Feuerwiderstandsklasse für die meisten Industrieanwendungen ist EI 90 beziehungsweise EI2 90, was einem mindestens 90-minütigen Schutz gegen Feuer und Wärmedurchgang entspricht. Ohne gültige Zulassung darf ein Förderanlagenabschluss nicht verbaut werden.

Die Zulassungen werden durch anerkannte Prüfanstalten erteilt und überwacht. Zu den relevanten Prüfinstitutionen in Deutschland gehören die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, DMT Lathen und das ift Rosenheim. Die laufende Fremdüberwachung der EI 90- und T90-Produkte stellt sicher, dass die Qualität dauerhaft dem Zulassungsstand entspricht.

Für die Feststellanlagen, die den Förderanlagenabschluss im Normalbetrieb offen halten, gelten eigene Verwendbarkeitsnachweise. Diese werden in Form allgemeiner Bauartgenehmigungen ausgestellt. Wer eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchte, muss sicherstellen, dass sowohl der Abschluss selbst als auch alle Steuerungskomponenten über gültige Nachweise verfügen. In der Schweiz gelten zusätzlich die Anforderungen der VKF, unter denen ebenfalls europäische Zulassungen wie die ETA anerkannt werden.

Wer ist für Einbau und Wartung eines Feuerschutzabschlusses verantwortlich?

Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Einbau eines Förderanlagenabschlusses ist der Betreiber der Anlage gemeinsam mit dem beauftragten Fachunternehmen. Der Einbau darf ausschließlich durch qualifizierte Fachbetriebe erfolgen, die mit den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Zulassung vertraut sind. Für die laufende Wartung trägt der Betreiber die gesetzliche Verantwortung.

Die Landesbauordnungen und die jeweiligen Zulassungsdokumente schreiben regelmäßige Prüfungen und Wartungsintervalle vor. Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sind verpflichtet, die Funktionsfähigkeit ihrer Feuerschutzabschlüsse für Förderanlagen nachzuweisen und zu dokumentieren. Wird ein Förderanlagenabschluss nicht regelmäßig gewartet, verliert er seine Zulassung und damit seine rechtliche Wirksamkeit als baulicher Brandschutz.

Planungsbüros, Architekten und Generalunternehmer tragen in der Projektierungsphase die Verantwortung dafür, dass der richtige Förderanlagenabschluss für die jeweilige Fördertechnik ausgewählt und in das Brandschutzkonzept integriert wird. Eine frühzeitige Abstimmung mit spezialisierten Herstellern ist dabei entscheidend, da die baulichen Anforderungen an die Wandöffnung und die Förderanlagenkonstruktion direkt vom gewählten System abhängen.

Wann ist eine Sonderlösung beim Förderanlagenabschluss notwendig?

Eine Sonderlösung ist immer dann erforderlich, wenn die spezifische Kombination aus Fördertechnik, Wandkonstruktion, Öffnungsmaß oder Betriebsbedingungen durch keine der standardmäßig zugelassenen Bauarten abgedeckt wird. In solchen Fällen kann eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder eine individuelle Baumusterprüfung erforderlich sein.

Typische Situationen, in denen eine Sonderlösung notwendig wird, sind:

  • Lichte Wandöffnungen oder Deckendurchbrüche, die außerhalb der in den Zulassungen definierten Maße liegen
  • Fördertechniken, die in keiner Standard-Zulassung gelistet sind
  • Besondere klimatische oder betriebliche Bedingungen, etwa extreme Temperaturen oder aggressive Umgebungen
  • Nachrüstprojekte in Bestandsgebäuden mit ungewöhnlichen Wandkonstruktionen
  • Kombinationen aus mehreren Fördersystemen in einem einzigen Brandschutzabschnitt

Der Weg zur Sonderlösung umfasst in der Regel eine detaillierte Anforderungsanalyse, die Begleitung von Prüfungen durch anerkannte Prüfanstalten und die Beantragung der entsprechenden bauaufsichtlichen Nachweise. Dieser Prozess erfordert enge Zusammenarbeit zwischen dem Betreiber, dem planenden Ingenieurbüro und einem Hersteller, der über die technische Kompetenz und die Erfahrung in der Entwicklung individueller Förderanlagenabschlüsse verfügt.

Wie abs Sicherheitstechnik bei Feuerschutzabschlüssen für Förderanlagen hilft

abs Sicherheitstechnik ist seit 1978 ausschließlich auf Förderanlagenabschlüsse und deren Steuerungstechnik spezialisiert. Als Hersteller, der keine anderen Produktgruppen führt, bündelt abs alle Ressourcen in diesem einen Fachgebiet und bietet damit eine Tiefe an technischer und regulatorischer Kompetenz, die generalistisch aufgestellte Anbieter nicht erreichen können.

Das Leistungsangebot umfasst konkret:

  • Systeme für alle Förderanlagentypen: abs SLIDE (Schiebeprinzip), abs SWING (Schwenkprinzip) und das bewährte T90/EI90-System, alle nach europäischen Prüfnormen zugelassen
  • Mehr zugelassene Fördertechniken: Die Zulassungsbescheide von abs decken eine breitere Auswahl an Fördertechniken ab als die der meisten Wettbewerber
  • Vollständige Steuerungstechnik aus einer Hand: Feststellanlagen, automatische Freifahrmodule, Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung
  • Sonderlösungen mit Zulassungsbegleitung: Von der Anforderungsrecherche über Baumusterprüfungen bis zur Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
  • Wartung und Service: Regelmäßige Prüfung und Instandhaltung zur dauerhaften Aufrechterhaltung der Zulassung
  • Qualitätsmanagement nach ISO 9001:2015 mit laufender Fremdüberwachung durch anerkannte Prüfinstitutionen

Ob Sie eine neue Industrieanlage planen, eine Förderanlage durch eine Brandwand führen müssen oder einen bestehenden Feuerschutzabschluss nachrüsten oder warten lassen möchten: Nehmen Sie Kontakt mit abs Sicherheitstechnik auf und lassen Sie sich von einem technischen Spezialisten beraten, der ausschließlich auf Förderanlagenabschlüsse fokussiert ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Installation eines Förderanlagenabschlusses in einer bestehenden Anlage?

Die Installationsdauer hängt stark vom Anlagentyp, der Wandkonstruktion und dem gewählten System ab. Bei Standardlösungen in vorgeplanten Wandöffnungen kann der Einbau in wenigen Tagen abgeschlossen sein, während Nachrüstprojekte in Bestandsgebäuden – insbesondere wenn bauliche Anpassungen oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich sind – mehrere Wochen in Anspruch nehmen können. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem Hersteller und dem Fachbetrieb hilft, den Zeitplan realistisch zu planen und Betriebsunterbrechungen zu minimieren.

Was passiert, wenn der Förderanlagenabschluss im Brandfall nicht vollständig schließt, weil Fördergut im Schließbereich blockiert?

Genau für diesen Fall ist das automatische Freifahrmodul (AFM) vorgesehen: Es aktiviert die Förderanlage nach Eingang des Brandmeldesignals kurz, um verbliebenes Fördergut aus dem Schließbereich zu räumen, bevor das Absperrelement endgültig schließt. Zusätzlich überwacht die Schließbereichsüberwachung kontinuierlich, ob der Durchgang frei ist. Sollte trotzdem ein Objekt den Schließvorgang verhindern, bleibt der Abschluss in einer Sicherheitsposition und gibt ein Störsignal aus – eine vollständige Freigabe des Brandabschnitts ohne manuellen Eingriff erfolgt dann nicht.

In welchen Wartungsintervallen muss ein Förderanlagenabschluss geprüft werden, und was wird dabei kontrolliert?

Die konkreten Wartungsintervalle sind in den jeweiligen Zulassungsdokumenten sowie den Landesbauordnungen festgelegt – in der Regel sind jährliche Funktionsprüfungen durch einen qualifizierten Fachbetrieb vorgeschrieben. Bei der Wartung werden typischerweise der Schließvorgang, die Funktion des AFM, die Schließbereichsüberwachung, die Notstromversorgung, die Feststellanlage sowie alle mechanischen und elektrischen Komponenten auf Verschleiß und Funktionsfähigkeit überprüft. Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden, da der Betreiber bei einer behördlichen Prüfung den Nachweis der regelmäßigen Wartung erbringen muss.

Kann ein Förderanlagenabschluss auch nachträglich in eine bestehende Brandwand eingebaut werden, ohne die Wandstatik zu gefährden?

Ja, eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung in Abstimmung mit einem Statiker und einem auf Brandschutz spezialisierten Ingenieurbüro. Die Wandöffnung muss so dimensioniert und ausgeführt werden, dass sie den statischen Anforderungen der Brandwand entspricht und gleichzeitig die Einbaubedingungen der gewählten Zulassung erfüllt. Gerade bei ungewöhnlichen Wandkonstruktionen oder Öffnungsmaßen außerhalb der Standardzulassungen kann eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) notwendig werden.

Welche Fehler werden bei der Planung von Förderanlagenabschlüssen am häufigsten gemacht?

Einer der häufigsten Planungsfehler ist die zu späte Einbindung des Herstellers: Wenn die Wandöffnung und die Förderanlagenkonstruktion bereits festgelegt sind, lässt sich das passende System oft nur noch mit Kompromissen oder aufwendigen Sonderlösungen integrieren. Ein weiterer typischer Fehler ist die Auswahl eines Abschlusses, der nicht alle eingesetzten Fördertechniken in seiner Zulassung abdeckt – was die bauaufsichtliche Wirksamkeit des gesamten Brandschutzkonzepts gefährdet. Empfehlenswert ist daher, Hersteller und Fachplaner bereits in der frühen Projektierungsphase einzubeziehen.

Gilt eine in Deutschland erteilte Zulassung für einen Förderanlagenabschluss auch in anderen europäischen Ländern?

Nationale Zulassungen wie die deutsche allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) gelten grundsätzlich nur im jeweiligen Land. Für den grenzüberschreitenden Einsatz in Europa ist eine Europäische Technische Bewertung (ETA) relevant, die auf Basis harmonisierter europäischer Prüfnormen ausgestellt wird und in mehreren Mitgliedstaaten anerkannt werden kann. In der Schweiz gelten zusätzlich die Anforderungen der VKF, unter denen europäische Zulassungen wie die ETA ebenfalls anerkannt werden – eine Einzelfallprüfung durch die zuständige Behörde ist jedoch stets empfehlenswert.

Wie unterscheidet sich das abs SLIDE-System vom abs SWING-System, und wann wird welches eingesetzt?

Das abs SLIDE-System arbeitet nach dem Schiebeprinzip: Das Absperrelement fährt seitlich in die Wandöffnung ein, was besonders bei beengten Platzverhältnissen senkrecht zur Wandebene vorteilhaft ist. Das abs SWING-System hingegen nutzt ein Schwenkprinzip, bei dem das Element in einem Bogen in die Schließposition bewegt wird – diese Bauart eignet sich oft besser, wenn der seitliche Verfahrweg für ein Schiebeelement nicht zur Verfügung steht. Die Entscheidung hängt von den baulichen Gegebenheiten, der Art der Fördertechnik und den spezifischen Anforderungen der Zulassung ab; eine Beratung durch den Hersteller hilft, das optimale System für die jeweilige Situation zu bestimmen.

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