Für eine Förderanlage, die durch eine Brandwand oder eine feuerwiderstandsfähige Wand geführt wird, ist in Deutschland grundsätzlich die Feuerwiderstandsklasse EI 90 vorgeschrieben. Das bedeutet, der eingesetzte Förderanlagenabschluss muss im Brandfall mindestens 90 Minuten lang sowohl die Integrität (E) als auch die Wärmedämmung (I) der Wand aufrechterhalten. Diese Anforderung gilt für alle Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen, die in feuerwiderstandsfähige Trennbauteile eingebaut werden. Die folgenden Abschnitte erläutern, welche Normen gelten, was die Klasse EI 90 konkret bedeutet, wie die Zulassung funktioniert und wer die Verantwortung trägt.
Welche Normen und Vorschriften regeln den Brandschutz an Brandwänden?
Den Brandschutz an Brandwänden regeln in Deutschland primär die Musterbauordnung (MBO) und die jeweiligen Landesbauordnungen, ergänzt durch die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) sowie produktspezifische Zulassungen nach europäischem und nationalem Recht. Für Durchbrüche in Brandwänden gilt: Jede Öffnung muss durch einen zugelassenen Feuerschutzabschluss gesichert werden, der die Feuerwiderstandsfähigkeit der Wand vollständig wiederherstellt.
Wenn eine Förderanlage durch eine Brandwand führt, greift zusätzlich die Norm DIN 4102-5 bzw. die europäische Klassifizierungsnorm EN 13501-2. Diese Normen legen fest, wie Feuerschutzabschlüsse zu prüfen und zu klassifizieren sind. Für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen kommen neben allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) auch Europäische Technische Zulassungen (ETA) und, für den Schweizer Markt, VKF-Brandschutzanwendungen zum Einsatz.
Entscheidend ist: Eine Förderanlage, die durch eine Brandwand oder eine feuerbeständige Trennwand geführt wird, darf nicht einfach mit einem handelsüblichen Brandschutztor abgedichtet werden. Es sind speziell entwickelte und geprüfte Förderanlagenabschlüsse erforderlich, die auf die jeweilige Fördertechnik abgestimmt sind.
Was bedeutet die Feuerwiderstandsklasse EI 90 für Förderanlagen?
Die Feuerwiderstandsklasse EI 90 bedeutet, dass ein Bauteil oder ein Abschluss im genormten Brandversuch mindestens 90 Minuten lang zwei wesentliche Kriterien erfüllt: E (Raumabschluss/Integrität), also kein Durchschlagen von Flammen oder heißen Gasen, und I (Wärmedämmung), also keine unzulässige Erwärmung auf der dem Brand abgewandten Seite. Für Förderanlagen bedeutet dies, dass der Abschluss auch im geschlossenen Zustand der thermischen und mechanischen Belastung eines 90-minütigen Normbrandes standhalten muss.
Der Index EI2 90 präzisiert die Anforderung weiter: Das tiefgestellte „2“ gibt an, dass die Wärmedämmung von der kälteren Seite aus gemessen wird, was der Standardanforderung für Wände entspricht. Für Förderanlagenabschlüsse ist diese Unterscheidung relevant, weil die Geometrie des Durchbruchs und die Fördertechnik selbst die Wärmeübertragung beeinflussen können.
In der Praxis heißt das: Ein Förderband, eine Elektrohängebahn oder ein schienengebundenes Fördersystem, das durch eine Brandwand geführt wird, muss an dieser Stelle durch einen Förderanlagenabschluss der Klasse EI2 90 gesichert sein. Produkte ohne diese Klassifizierung sind an Brandwänden nicht zulässig.
Welche Feuerwiderstandsklasse gilt speziell für Förderanlagenabschlüsse (FAA)?
Für Förderanlagenabschlüsse (FAA) ist in Deutschland die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 die maßgebliche Anforderung, wenn die Förderanlage durch eine Brandwand oder eine feuerbeständige Trennwand geführt wird. Ältere Zulassungen nach DIN 4102 verwendeten die Bezeichnung T 90, die inhaltlich vergleichbare Anforderungen stellte, aber nach der europäischen Harmonisierung durch die EI-Klassifizierung abgelöst wurde.
Für Wände mit geringeren Anforderungen, etwa feuerhemmende Trennwände (EI 30 oder EI 60), können entsprechend niedrigere Klassen ausreichen. Die konkret geforderte Klasse ergibt sich immer aus dem Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes und den baurechtlichen Vorgaben der zuständigen Baubehörde.
Wichtig für Planer und Betreiber: Der Förderanlagenabschluss muss nicht nur die richtige Feuerwiderstandsklasse aufweisen, sondern auch für die eingesetzte Fördertechnik zugelassen sein. Die Zulassung muss ausdrücklich das jeweilige Fördersystem umfassen, sei es ein Rollenförderer, eine Elektrohängebahn, ein Kreiskettenförderer, ein Power-&-Free-System oder eine pneumatische Förderanlage. Eine Zulassung, die nur bestimmte Fördertechniken abdeckt, darf nicht auf andere übertragen werden.
Wie wird ein Förderanlagenabschluss geprüft und zugelassen?
Ein Förderanlagenabschluss wird durch akkreditierte Prüfanstalten im genormten Brandversuch geprüft und anschließend durch eine bauaufsichtliche Stelle zugelassen. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der EN 1634-1 (Feuerwiderstandsprüfung für Türen und Abschlüsse) in Verbindung mit produktspezifischen Prüfmethoden für Förderanlagenabschlüsse. Erst nach bestandener Prüfung und Fremdüberwachung darf das Produkt mit einer gültigen Zulassung auf dem Markt eingesetzt werden.
Prüfung durch unabhängige Prüfanstalten
Die Brandversuche werden von unabhängigen, akkreditierten Prüfanstalten durchgeführt. In Deutschland sind das unter anderem die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, das DMT Lathen und das ift Rosenheim. Diese Stellen prüfen sowohl die mechanische Funktion als auch das thermische Verhalten des Abschlusses unter Brandbedingungen.
Zulassung und Fremdüberwachung
Nach bestandener Prüfung erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder es wird eine Europäische Technische Zulassung (ETA) beantragt. Zusätzlich unterliegen zugelassene Produkte einer laufenden Fremdüberwachung, die sicherstellt, dass die Serienproduktion den geprüften Eigenschaften entspricht. Für Feststellanlagen, die den Förderanlagenabschluss im Brandfall auslösen, sind gesonderte Verwendbarkeitsnachweise, zum Beispiel eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG), erforderlich.
Was passiert, wenn der Förderanlagenabschluss nicht der vorgeschriebenen Klasse entspricht?
Wenn ein Förderanlagenabschluss nicht der vorgeschriebenen Feuerwiderstandsklasse entspricht oder keine gültige Zulassung für die eingesetzte Fördertechnik besitzt, liegt ein baurechtswidriger Zustand vor. Im Brandfall kann die fehlende oder falsche Absicherung dazu führen, dass Feuer und Rauch ungehindert durch die Brandwand in angrenzende Brandabschnitte übergreifen und so Menschenleben gefährden sowie Sachschäden massiv ausweiten.
Aus haftungsrechtlicher Sicht trägt der Betreiber der Anlage die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand der Brandschutzabschlüsse. Behörden können bei Kontrollen oder nach einem Schadensfall die sofortige Nachrüstung oder Stilllegung der Anlage anordnen. Darüber hinaus kann ein nicht normgerechter Abschluss den Versicherungsschutz gefährden: Viele Industrieversicherungen knüpfen ihre Leistungspflicht an die Einhaltung der baurechtlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen.
Auch bei Bestandsanlagen, bei denen nachträglich eine Förderanlage durch eine Brandwand geführt wird oder bei denen die ursprüngliche Zulassung ausgelaufen ist, besteht Handlungsbedarf. In solchen Fällen kann ein Förderanlagenabschluss nachgerüstet werden, sofern die baulichen Gegebenheiten dies zulassen. Für besonders komplexe Situationen, in denen kein Serienprodukt passt, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen.
Wer ist verantwortlich für die Auswahl und Wartung des richtigen Abschlusses?
Die Verantwortung für die Auswahl des richtigen Förderanlagenabschlusses liegt gemeinsam bei Planern, Errichtern und Betreibern. Planer und Architekten legen im Brandschutzkonzept fest, welche Feuerwiderstandsklasse an welcher Stelle erforderlich ist. Der Errichter ist dafür verantwortlich, ein zugelassenes Produkt einzubauen, das sowohl die geforderte Klasse als auch die spezifische Fördertechnik abdeckt. Der Betreiber trägt die dauerhafte Betreiberverantwortung und muss sicherstellen, dass der Abschluss funktionsfähig bleibt.
Für die laufende Wartung gilt: Förderanlagenabschlüsse sind sicherheitsrelevante Bauteile und müssen regelmäßig durch Fachkundige geprüft und gewartet werden. Die Prüfintervalle und Wartungsanforderungen ergeben sich aus der jeweiligen Zulassung sowie aus den allgemeinen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Vorgaben der zuständigen Baubehörde. Eine lückenlose Dokumentation der Prüfungen ist Pflicht und im Schadensfall entscheidend für die Haftungsfrage.
Facility-Manager und Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sollten zudem sicherstellen, dass bei baulichen Veränderungen an der Förderanlage oder an der Brandwand die Zulassung des Abschlusses weiterhin gilt. Jede Änderung an der Fördertechnik im Schließbereich, etwa ein Wechsel des Fördersystems oder eine Anpassung der Öffnungsgeometrie, kann die Zulassung berühren und muss mit dem Hersteller oder einem Brandschutzfachmann abgeklärt werden.
Wie abs Sicherheitstechnik bei Förderanlagen durch Brandwände unterstützt
abs Sicherheitstechnik ist seit 1978 ausschließlich auf Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen spezialisiert und bietet das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand. Das Unternehmen entwickelt, fertigt, montiert und wartet Förderanlagenabschlüsse mit gültigen Zulassungen für eine besonders breite Palette an Fördertechniken, darunter Rollenförderer, Elektrohängebahnen, Kreiskettenförderer, Power-&-Free-Anlagen, schienengebundene Systeme und pneumatische Förderanlagen.
Was abs Sicherheitstechnik konkret bietet:
- EI2 90-Förderanlagenabschlüsse mit aktuellen Europäischen Technischen Zulassungen (ETA-16/0938, ETA-25/0423) sowie VKF-Zulassung für die Schweiz
- T 90-Abschlüsse nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für Bestandsprojekte
- Steuerungsanlagen und Feststellanlagen (abs-1810) mit eigener Bauartgenehmigung, abgestimmt auf den jeweiligen Förderanlagenabschluss
- Sonderlösungen und ZiE-Begleitung für Projekte mit besonderen baulichen oder fördertechnischen Anforderungen, einschließlich Beantragung bauaufsichtlicher Zulassungen
- Wartung und Service durch eigene erfahrene Monteure, mit lückenloser Dokumentation für Betreiber und Behörden
- Fachkundige Beratung durch technische Spezialisten im Vertrieb, die das Projekt von der Planung bis zur Abnahme begleiten
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen müssen oder einen bestehenden Abschluss nachrüsten oder ersetzen möchten, sprechen Sie direkt mit den Experten von abs Sicherheitstechnik. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine technisch und rechtlich fundierte Beratung für Ihr Projekt.
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