Für Förderanlagen, die durch Brandwände oder feuerwiderstandsfähige Decken führen, gelten in Europa sowohl harmonisierte EU-Normen als auch nationale Vorschriften. Maßgeblich sind insbesondere die Normenreihe EN 1634 für die Feuerwiderstandsprüfung sowie die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, die den Rahmen für Verwendbarkeitsnachweise und CE-Kennzeichnung vorgibt. Daneben bleiben nationale Bauordnungen und Zulassungsverfahren relevant, weil nicht jede Fördertechnik durch harmonisierte Normen vollständig abgedeckt ist. Die folgenden Abschnitte erläutern die wichtigsten Normen, Feuerwiderstandsklassen und Sonderfälle, die Sie als Planer, Betreiber oder Errichter kennen müssen.
Welche EN-Normen regeln Feuerschutzabschlüsse in Förderanlagen?
Feuerschutzabschlüsse in Förderanlagen werden in Europa primär nach der Norm EN 1634-1 geprüft, die das Verfahren zur Bestimmung des Feuerwiderstands von Türen, Toren und Abschlüssen festlegt. Ergänzend gilt EN 13501-2 für die Klassifizierung des Feuerwiderstands von Bauprodukten. Für Förderanlagenabschlüsse (FAA) sind diese Normen die Grundlage jeder bauaufsichtlichen Zulassung.
Konkret bedeutet das: Ein Förderanlagenabschluss, der eine Öffnung in einer Brandwand schließt, muss nachweislich den Anforderungen der EN 1634-1 standhalten. Geprüft wird dabei, ob der Abschluss im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch über einen definierten Zeitraum verhindert. Die Prüfung erfolgt durch akkreditierte Prüfinstitute, etwa die Materialprüfanstalt der TU Braunschweig, die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, DMT Lathen oder das ift Rosenheim.
Für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen ist zusätzlich relevant, dass die Zulassungen produktspezifisch ausgestellt werden. Eine Europäisch Technische Zulassung (ETA) nach EN 15269 ermöglicht es Herstellern, ihre Produkte mit einem CE-Zeichen zu versehen und europaweit zu vertreiben. Ohne eine solche Zulassung oder einen gleichwertigen nationalen Verwendbarkeitsnachweis darf ein Förderanlagenabschluss bauaufsichtlich nicht eingesetzt werden.
Was unterscheidet nationale Brandschutznormen von europäischen?
Europäische Normen, insbesondere harmonisierte EN-Normen, legen einheitliche Prüf- und Klassifizierungsverfahren fest, schaffen aber keinen automatischen Rechtsanspruch auf den Einbau in einem bestimmten Land. Nationale Brandschutznormen und Bauordnungen regeln dagegen, welche Anforderungen an einem konkreten Gebäude oder einer Anlage tatsächlich gelten. Beide Ebenen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.
In Deutschland beispielsweise schreiben die Landesbauordnungen vor, wo Brandabschnitte zu bilden sind und welche Feuerwiderstandsklassen gefordert werden. Die Musterbauordnung (MBO) und die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) geben dabei den Rahmen vor, den die einzelnen Bundesländer in ihr Landesrecht übernehmen. Ein Förderanlagenabschluss muss daher nicht nur die europäische Prüfnorm erfüllen, sondern auch den Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung entsprechen.
In der Schweiz gilt ein eigenes System: Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) gibt Brandschutzvorschriften heraus, nach denen Produkte separat zugelassen werden müssen. Für Förderanlagenabschlüsse existieren dort eigene VKF-Brandschutzanwendungsnummern, die neben einer ETA stehen und für den Schweizer Markt zwingend erforderlich sind.
Welche Feuerwiderstandsklassen sind für Förderanlagen vorgeschrieben?
Für Fördertechnik, die durch brandabschnittsbildende Wände oder Decken führt, ist in der Regel die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 vorgeschrieben. Das bedeutet, der Förderanlagenabschluss muss 90 Minuten lang sowohl die Integrität (E) als auch die Wärmedämmung (I) gewährleisten, wobei das hochgestellte „2″ angibt, dass die Wärmedämmung nur auf der dem Feuer abgewandten Seite geprüft wird. Für bestimmte Anwendungen kann auch T 90 als nationale Klassifizierung gefordert sein.
Die konkrete Anforderung ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des jeweiligen Gebäudes und der Nutzungsart. In Industriebauten mit hoher Brandlast, wie Hochregallagern oder Produktionsstätten, ist EI2 90 der Standard. Bei geringerer Brandlast oder in bestimmten Gebäudeklassen können niedrigere Klassen ausreichen, was jedoch im Einzelfall durch den Brandschutzplaner festzulegen ist.
Wichtig zu verstehen ist, dass die Feuerwiderstandsklasse immer für den gesamten Abschluss inklusive seiner Einbausituation gilt. Ein Förderanlagenabschluss, der für eine bestimmte Wandstärke und Öffnungsgröße zugelassen ist, verliert seinen Verwendbarkeitsnachweis, wenn er außerhalb der geprüften Parameter eingebaut wird. Deshalb ist die genaue Abstimmung zwischen Zulassungsumfang und Einbausituation entscheidend, wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen.
Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) statt einer Norm erforderlich?
Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist erforderlich, wenn kein allgemeiner Verwendbarkeitsnachweis, also weder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) noch eine Europäisch Technische Zulassung (ETA), für die geplante Anwendung existiert. Das ist bei Fördertechnik häufig der Fall, wenn besondere Fördersysteme, ungewöhnliche Öffnungsgeometrien oder spezifische Einbaubedingungen vorliegen, die außerhalb des Geltungsbereichs vorhandener Zulassungen liegen.
Die ZiE wird von der zuständigen obersten Bauaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Das Verfahren erfordert in der Regel umfangreiche technische Unterlagen, gutachterliche Stellungnahmen und häufig auch Prüfberichte anerkannter Prüfinstitute. Der Aufwand ist erheblich, weshalb eine ZiE nur dann sinnvoll ist, wenn keine standardisierte Lösung die technischen Anforderungen erfüllt.
Typische Anwendungsfälle im Bereich der Fördertechnik sind etwa Durchbrüche für Sonderförderanlagen, kombinierte Feuer- und Rauchschutzanforderungen oder Anlagen mit ungewöhnlichen Querschnitten. In solchen Fällen ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsichtsbehörde und einem spezialisierten Brandschutzplaner unerlässlich, um das Genehmigungsverfahren nicht zu verzögern.
Wie wirkt sich die Bauproduktenverordnung auf Brandschutzprodukte aus?
Die Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011, kurz BauPVO, regelt die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt. Sie schreibt vor, dass Produkte, für die eine harmonisierte europäische Norm oder eine Europäisch Technische Zulassung (ETA) existiert, mit einem CE-Zeichen versehen werden müssen, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für Feuerschutzabschlüsse, einschließlich Förderanlagenabschlüssen, hat dies unmittelbare praktische Konsequenzen.
Ein CE-gekennzeichneter Förderanlagenabschluss mit ETA belegt, dass das Produkt nach einheitlichen europäischen Prüfverfahren bewertet wurde und die deklarierten Leistungsmerkmale nachweislich erfüllt. Das erleichtert den grenzüberschreitenden Einsatz, etwa in Österreich oder anderen EU-Mitgliedstaaten, erheblich. Gleichzeitig entbindet die CE-Kennzeichnung nicht von der Pflicht zur Einhaltung nationaler Bauordnungsanforderungen, die über die BauPVO hinausgehen können.
Für Betreiber und Planer bedeutet das: Bei der Auswahl eines Feuerschutzabschlusses für eine Förderanlage sollten Sie stets prüfen, ob das Produkt eine gültige ETA oder abZ besitzt und ob der Geltungsbereich dieser Zulassung Ihre spezifische Fördertechnik und Einbausituation abdeckt. Nur dann ist der Brandschutz beim Durchbruch eines Förderbands rechtssicher abgesichert.
Welche Normen gelten für Steuerungen und Notstromversorgung im Brandschutz?
Steuerungsanlagen und Notstromversorgungen für Feuerschutzabschlüsse in Förderanlagen unterliegen eigenen normativen Anforderungen. Maßgeblich sind insbesondere DIN 14677 für die Instandhaltung von Feststellanlagen sowie die Anforderungen aus den jeweiligen Zulassungsbescheiden der Feuerschutzabschlüsse selbst, die die zulässigen Steuerungskomponenten und deren Ausführung verbindlich festlegen.
Feststellanlagen und Freifahrsteuerungen
Feststellanlagen, die Feuerschutzabschlüsse im geöffneten Zustand halten und im Brandfall auslösen, müssen nach DIN EN 54 und den produktspezifischen Zulassungsbedingungen ausgeführt werden. Sie benötigen eine eigene bauaufsichtliche Genehmigung, zum Beispiel in Form einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG). Freifahrsteuerungen, die sicherstellen, dass Fördergut vor dem Schließen des Abschlusses aus dem Schließbereich herausbewegt wird, sind funktional in das Steuerungskonzept zu integrieren und müssen mit dem zugelassenen Feuerschutzabschluss kompatibel sein.
Notstromversorgung für Förderanlagen
Die Notstromversorgung stellt sicher, dass Feuerschutzabschlüsse und ihre Steuerungen auch bei Netzausfall funktionieren. Anforderungen an Spannungsbereiche, Überbrückungszeiten und Batteriekapazitäten ergeben sich aus den Zulassungsunterlagen des jeweiligen Abschlusses sowie aus den einschlägigen Normen für Sicherheitsstromversorgungen, insbesondere DIN VDE 0108 und DIN EN 50171. Für Förderanlagen werden Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V abgedeckt, je nach Antriebstechnik und Systemanforderung.
Wie abs Sicherheitstechnik bei europäischen Brandschutznormen für Förderanlagen unterstützt
Seit 1978 entwickelt und fertigt abs Sicherheitstechnik Förderanlagenabschlüsse und die dazugehörige Steuerungstechnik. Das Unternehmen verfügt über umfangreiche Verwendbarkeitsnachweise für seine Produkte, darunter eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (T90, Z-6.6-1635), Europäisch Technische Zulassungen (ETA-16/0938 und ETA-25/0423 für die Systeme abs EI SLIDE und abs EI SLIDE+) sowie VKF-Brandschutzanwendungsnummern für den Schweizer Markt. Die Fremdüberwachung der EI2 90- und T90-Produkte erfolgt durch die Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart, die Feststellanlagen werden durch VdS Schadenverhütung GmbH geprüft und überwacht.
Als spezialisierter Hersteller bietet abs Sicherheitstechnik folgende Leistungen, die direkt auf die normativen Anforderungen einzahlen:
- Beratung zur Auswahl des normativ passenden Förderanlagenabschlusses für Ihre spezifische Fördertechnik, einschließlich bahngebundener, pneumatischer und ungetrennter Fördersysteme
- Klärung, ob eine vorhandene ETA oder abZ Ihre Einbausituation abdeckt, oder ob eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich ist
- Entwicklung und Begleitung von Sonderlösungen inklusive Anforderungsrecherche, Prüfbegleitung und Beantragung bauaufsichtlicher Zulassungen
- Lieferung und Montage normkonformer Steuerungsanlagen, Feststellanlagen und Notstromversorgungen als aufeinander abgestimmtes Gesamtsystem
- Regelmäßige Wartung und Instandhaltung nach DIN 14677 durch eigene erfahrene Monteure
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen möchten und sicherstellen wollen, dass der eingesetzte Feuerschutzabschluss alle relevanten europäischen und nationalen Normen erfüllt, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Beratung zu Ihrem konkreten Projekt.
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen muss ich als Planer vor dem Einbau eines Förderanlagenabschlusses zusammenstellen?
Vor dem Einbau sollten Sie mindestens die gültige Zulassung des Produkts (ETA oder abZ), das Brandschutzkonzept des Gebäudes, die Einbaupläne mit Wandstärken und Öffnungsgeometrien sowie die Nachweise zur Kompatibilität der Steuerungsanlage bereithalten. Stellen Sie sicher, dass die Einbausituation – insbesondere Wanddicke, Öffnungsmaße und Fördersystemtyp – vollständig im Geltungsbereich der vorliegenden Zulassung liegt. Weichen einzelne Parameter ab, ist frühzeitig zu klären, ob eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) erforderlich wird, um Projektverzögerungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn ein Förderanlagenabschluss außerhalb seiner zugelassenen Parameter eingebaut wird?
Wird ein Förderanlagenabschluss außerhalb der in der Zulassung definierten Parameter eingebaut – etwa bei abweichenden Wandstärken, größeren Öffnungsquerschnitten oder nicht geprüften Fördersystemtypen – verliert er seinen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis. Das bedeutet, der Brandschutz gilt rechtlich als nicht nachgewiesen, was im Schadensfall zu erheblichen Haftungsrisiken für Planer, Errichter und Betreiber führen kann. In solchen Fällen ist entweder eine angepasste Produktlösung oder eine ZiE bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde einzuholen.
Wie oft muss ein Förderanlagenabschluss gewartet werden, und wer darf die Wartung durchführen?
Gemäß DIN 14677 sind Feststellanlagen und zugehörige Feuerschutzabschlüsse mindestens einmal jährlich durch Fachkundige zu warten und instand zu halten. Die Wartung darf ausschließlich durch Fachbetriebe durchgeführt werden, die über die notwendige Sachkunde und Zertifizierung verfügen. Nach jeder Wartung ist ein Wartungsprotokoll zu erstellen und aufzubewahren, das im Rahmen von Bauabnahmen oder behördlichen Kontrollen vorgelegt werden muss.
Kann ein in Deutschland zugelassener Förderanlagenabschluss ohne Weiteres auch in Österreich oder der Schweiz eingebaut werden?
Ein Produkt mit Europäisch Technischer Zulassung (ETA) und CE-Kennzeichnung kann grundsätzlich in allen EU-Mitgliedstaaten, also auch in Österreich, eingesetzt werden – vorausgesetzt, die nationalen Bauordnungsanforderungen des jeweiligen Landes werden ebenfalls erfüllt. Für die Schweiz gilt ein eigenständiges System: Dort ist zusätzlich zur ETA eine VKF-Brandschutzanwendungsnummer zwingend erforderlich, da die Schweiz nicht Mitglied der EU ist und eigene Zulassungsverfahren über die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) betreibt. Planer und Betreiber sollten daher stets länderspezifisch prüfen, welche Nachweise im Zielmarkt verlangt werden.
Welche typischen Fehler werden bei der Planung von Förderdurchbrüchen durch Brandwände gemacht?
Zu den häufigsten Planungsfehlern zählen das nachträgliche Anpassen von Öffnungsmaßen oder Wandaufbauten, ohne die Zulassung erneut zu prüfen, sowie die fehlende Abstimmung zwischen dem Feuerschutzabschluss-Hersteller und dem Fördertechnikplaner in frühen Projektphasen. Ebenfalls unterschätzt wird oft die Notwendigkeit einer normkonformen Freifahrsteuerung, die sicherstellt, dass sich kein Fördergut im Schließbereich befindet, wenn der Abschluss im Brandfall auslöst. Eine enge Koordination aller Gewerke bereits in der Entwurfsphase reduziert kostspielige Nachbesserungen und Genehmigungsrisiken erheblich.
Woran erkenne ich, ob ein Feuerschutzabschluss für eine Förderanlage tatsächlich normkonform ist?
Ein normkonformer Förderanlagenabschluss verfügt über eine nachvollziehbare Zulassungsdokumentation – entweder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder eine Europäisch Technische Zulassung (ETA) mit CE-Kennzeichnung. Prüfen Sie, ob das Produkt einer laufenden Fremdüberwachung durch ein akkreditiertes Institut unterliegt und ob die Klassifizierung (z. B. EI² 90) durch einen Prüfbericht eines anerkannten Prüfinstituts belegt ist. Fehlen diese Nachweise oder ist der Geltungsbereich der Zulassung unklar, sollten Sie vor dem Einbau unbedingt Rücksprache mit dem Hersteller oder einem spezialisierten Brandschutzplaner halten.
Was ist bei kombinierten Feuer- und Rauchschutzanforderungen an Förderdurchbrüchen zu beachten?
Wenn ein Förderdurchbruch nicht nur Feuerschutz (E, I), sondern auch Rauchschutz (S) gewährleisten muss, steigen die Anforderungen an den Abschluss und seine Steuerung erheblich. In solchen Fällen sind spezielle Produkte erforderlich, die sowohl für die Feuerwiderstandsklasse als auch für die Rauchdichtigkeitsklasse nach EN 13501-2 geprüft und zugelassen sind. Da kombinierte Feuer-Rauchschutzlösungen für Förderanlagen häufig nicht durch Standardzulassungen abgedeckt sind, ist eine frühzeitige Abstimmung mit dem Hersteller und gegebenenfalls die Einleitung eines ZiE-Verfahrens dringend empfohlen.
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