Wer Förderanlagen in Großbritannien betreibt oder dort Brandschutzprodukte in Verkehr bringen möchte, steht seit dem Brexit vor einer zentralen Frage: Gilt die CE-Kennzeichnung noch, oder ist eine UKCA-Zulassung erforderlich? Gerade für Hersteller und Planer von Feuerschutzabschlüssen im Zuge bahngebundener Förderanlagen ist diese Unterscheidung entscheidend, denn sie beeinflusst nicht nur die Marktzulassung, sondern auch die gesamte Projektplanung und Dokumentation. Dieser Beitrag erklärt, was die UKCA-Kennzeichnung bedeutet, wann sie für Förderanlagen relevant wird und welche Anforderungen dabei zu beachten sind.
UKCA vs. CE: Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
Die UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) ist das britische Pendant zur europäischen CE-Kennzeichnung und wurde nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU eingeführt. Beide Kennzeichnungen signalisieren, dass ein Produkt die jeweils geltenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllt. Der entscheidende Unterschied liegt im territorialen Geltungsbereich: Die CE-Kennzeichnung gilt für den europäischen Binnenmarkt, die UKCA-Kennzeichnung ausschließlich für den britischen Markt, also England, Wales und Schottland. Nordirland folgt weiterhin weitgehend den EU-Vorschriften und erfordert in vielen Fällen die CE-Kennzeichnung.
Für Hersteller, die bislang ausschließlich mit CE-zertifizierten Produkten gearbeitet haben, bedeutet dies: Eine CE-Kennzeichnung allein reicht für den britischen Markt grundsätzlich nicht mehr aus. Beide Kennzeichnungssysteme verlangen zwar ähnliche technische Nachweise, unterscheiden sich jedoch in den anerkannten Prüfstellen und Zulassungsverfahren. Während für die CE-Kennzeichnung europäische notifizierte Stellen zuständig sind, müssen für die UKCA-Zulassung britisch anerkannte Konformitätsbewertungsstellen, sogenannte UK Approved Bodies, eingebunden werden.
Wann Förderanlagen eine UKCA-Zulassung benötigen
Eine UKCA-Zulassung wird immer dann erforderlich, wenn Produkte auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden sollen und unter eine der regulierten Produktgruppen fallen. Für Förderanlagenabschlüsse, also Feuerschutzabschlüsse, die Förderanlagen durch feuerwiderstandsfähige Wände oder Decken führen, sind vor allem die britischen Bauproduktvorschriften (Construction Products Regulation UK) sowie die Maschinenrichtlinie in ihrer britischen Entsprechung relevant.
Konkret betroffen sind Projekte, bei denen:
- Förderanlagenabschlüsse in Gebäuden auf britischem Territorium eingebaut werden sollen,
- ein Hersteller aus dem EU-Raum seine Produkte direkt auf dem UK-Markt anbieten möchte,
- ein britischer Generalunternehmer oder Betreiber zertifizierte Brandschutzlösungen für seine Anlage benötigt,
- oder wenn bestehende Anlagen modernisiert werden und dabei neue Komponenten zum Einsatz kommen, die der UKCA-Pflicht unterliegen.
Wichtig: Wer Förderanlagenabschlüsse lediglich für den europäischen Markt produziert und liefert, benötigt keine UKCA-Kennzeichnung. Die Zulassung ist ausschließlich dann notwendig, wenn das Produkt tatsächlich auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wird. Für Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, empfiehlt sich eine parallele Zulassungsstrategie.
Anforderungen und Prüfprozesse für die UKCA-Kennzeichnung
Der Prozess zur Erlangung der UKCA-Kennzeichnung ähnelt strukturell dem CE-Verfahren, unterscheidet sich jedoch in wesentlichen Details. Zunächst muss geprüft werden, welche britischen Produktvorschriften auf den jeweiligen Förderanlagenabschluss zutreffen. Für Brandschutzprodukte ist in der Regel eine Konformitätsbewertung durch ein UK Approved Body erforderlich, da es sich um sicherheitsrelevante Bauprodukte handelt, die nicht im Selbstauskunftsverfahren zertifiziert werden können.
Technische Dokumentation und Prüfnachweise
Die technische Dokumentation für die UKCA-Zulassung umfasst in der Regel Prüfberichte, Leistungserklärungen und Konformitätsnachweise, die von einem anerkannten britischen Prüfinstitut ausgestellt wurden. Prüfberichte europäischer Stellen können unter bestimmten Umständen anerkannt werden, wenn die Prüfung vor dem Stichtag des Brexits durchgeführt wurde. Für neue Produkte oder Produktvarianten gilt diese Übergangsregelung jedoch nicht mehr.
Leistungserklärung und Kennzeichnungspflicht
Analog zur EU-Leistungserklärung (Declaration of Performance) ist für die UKCA-Kennzeichnung eine britische Leistungserklärung auszustellen. Diese muss auf Englisch vorliegen und die relevanten britischen technischen Normen referenzieren. Die UKCA-Kennzeichnung selbst muss auf dem Produkt, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten angebracht sein, bevor das Produkt auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht wird.
Auswirkungen auf Planung, Projektierung und Dokumentation
Für Planungsbüros, Ingenieurbüros und Generalunternehmer, die Projekte mit Bezug zum britischen Markt betreuen, hat die UKCA-Pflicht direkte Auswirkungen auf die Projektstruktur. Bereits in der frühen Planungsphase muss geklärt werden, ob die vorgesehenen Förderanlagenabschlüsse über eine gültige UKCA-Kennzeichnung verfügen oder ob eine entsprechende Zulassung noch beantragt werden muss. Wird dies zu spät erkannt, kann es zu erheblichen Verzögerungen im Projektablauf kommen.
Besonders relevant ist die Frage der Dokumentation: Alle Nachweise, Prüfberichte und Leistungserklärungen müssen vollständig und konsistent vorliegen, bevor der Einbau erfolgt. Behörden und Bauaufsichtsstellen in Großbritannien verlangen diese Unterlagen im Rahmen der Genehmigungsverfahren. Förderanlagenabschlüsse müssen dabei nicht nur die technischen Anforderungen erfüllen, sondern auch lückenlos dokumentiert sein, um die Zulassung nicht zu gefährden.
Darüber hinaus sollten Planer beachten, dass britische Normen und Klassifizierungen teilweise von den europäischen abweichen. Während in Deutschland und Europa die Klassifizierungen nach EN 13501-2 gelten, etwa EI2 90, orientiert sich das britische System an eigenen Normenwerken, die zwar auf ähnlichen Grundlagen basieren, jedoch gesondert nachgewiesen werden müssen.
Sonderlösungen und Zulassungen bei besonderen Anforderungen
In der Praxis gibt es Projekte, bei denen Standardprodukte mit vorhandenen Zulassungen nicht ausreichen. Dies gilt insbesondere für ungewöhnliche Wandöffnungsgeometrien, spezielle Fördertechniken oder Anlagen mit besonderen betrieblichen Anforderungen. In solchen Fällen ist eine individuelle Zulassung erforderlich, die auf die spezifische Einbausituation zugeschnitten ist.
Im deutschen und europäischen Kontext entspricht dies der Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ). Im britischen System existieren vergleichbare Instrumente, die es ermöglichen, Produkte auch dann zuzulassen, wenn sie nicht vollständig unter eine harmonisierte Norm fallen. Dieser Prozess erfordert enge Zusammenarbeit mit den zuständigen britischen Behörden sowie eine sorgfältige technische Vorbereitung der Antragsunterlagen.
Für Unternehmen, die bereits Erfahrung mit europäischen Sonderzulassungsverfahren haben, ist der Übergang zum britischen Äquivalent zwar aufwendig, aber strukturell vergleichbar. Entscheidend ist, frühzeitig zu planen und die notwendigen Prüfungen rechtzeitig einzuleiten, da die Bearbeitungszeiten bei britischen Zulassungsstellen 2026 je nach Produktkategorie mehrere Monate betragen können. Wer zudem in der Schweiz tätig ist, sollte beachten, dass dort wiederum eigene Anforderungen gelten, etwa die VKF-Brandschutzanwendung, die parallel zur europäischen ETA-Zulassung nachgewiesen werden muss.
Wie abs Sicherheitstechnik bei UKCA-Zulassungen für Förderanlagen unterstützt
Als spezialisierter Hersteller von Förderanlagenabschlüssen mit mehr als 45 Jahren Erfahrung im Projektgeschäft unterstützt abs Sicherheitstechnik Kunden, die ihre Brandschutzlösungen auch auf dem britischen Markt einsetzen möchten. Das Leistungsspektrum umfasst dabei alle relevanten Schritte:
- Beratung zur Zulassungsstrategie: Prüfung, ob und in welchem Umfang eine UKCA-Kennzeichnung für das geplante Projekt erforderlich ist.
- Technische Dokumentation: Bereitstellung vollständiger Unterlagen für Zulassungsverfahren, einschließlich Prüfberichten und Leistungserklärungen.
- Sonderlösungen: Entwicklung individueller Förderanlagenabschlüsse für besondere Einbausituationen, inklusive Begleitung von Prüfverfahren und Zulassungsanträgen.
- Projektbegleitung: Unterstützung von der Anforderungsanalyse über die Projektierung bis zur Montage und Wartung.
abs Sicherheitstechnik ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert und steht für technisch und rechtlich passende Systeme, die auf die tatsächlichen Anforderungen des jeweiligen Marktes abgestimmt sind. Wenn Sie ein Projekt mit britischem Marktbezug planen oder Fragen zur UKCA-Zulassung für Ihre Förderanlagenabschlüsse haben, nehmen Sie Kontakt auf und erhalten Sie eine fundierte Beratung durch unsere technischen Spezialisten.
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