Welche Brandschutzanforderungen gelten für Behältertransportanlagen?

Dr.-Ing. Christian Albrecht ·

Für Behältertransportanlagen, die Brandabschnitte durchqueren, gelten dieselben bauordnungsrechtlichen Brandschutzanforderungen wie für alle anderen bahngebundenen Förderanlagen: An jedem Durchbruch durch eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke ist ein zugelassener Förderanlagenabschluss (FAA) einzubauen, der die Öffnung im Brandfall selbsttätig verschließt. Diese Pflicht ergibt sich aus den Landesbauordnungen sowie den einschlägigen Industriebaurichtlinien und gilt unabhängig davon, ob es sich um eine neue Anlage oder eine nachträgliche Installation handelt. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen rund um Zulassungen, Feuerwiderstandsklassen, Steuerungstechnik und Prüfpflichten.

Welche gesetzlichen Grundlagen regeln den Brandschutz bei Förderanlagen?

Den Brandschutz bei Förderanlagen regeln in Deutschland primär die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer, ergänzt durch die Industriebaurichtlinie (IndBauRL) sowie die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR). Sobald eine Förderanlage eine Brandwand oder einen Brandabschnitt durchquert, schreiben diese Vorschriften vor, dass die Durchgangsöffnung durch einen zugelassenen Feuerschutzabschluss gesichert sein muss.

Konkret verpflichten die Landesbauordnungen Bauherren und Betreiber dazu, Öffnungen in feuerwiderstandsfähigen Wänden und Decken auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken und durch geeignete Abschlüsse zu sichern. Die Industriebaurichtlinie präzisiert diese Anforderungen für gewerbliche und industrielle Gebäude, in denen durchlaufende Fördertechnik besonders häufig vorkommt. Für Behältertransportanlagen bedeutet das: Jede Stelle, an der die Anlage einen Brandabschnitt überquert, ist als sicherheitsrelevanter Durchbruch zu behandeln.

Auf europäischer Ebene liefern die Normen der EN-Reihe, insbesondere EN 16034 und die zugehörigen Prüfnormen für Feuerschutzabschlüsse, die technischen Anforderungen für die Zulassung von Produkten. Europäische technische Zulassungen (ETA) wie die ETA-16/0938 oder die ETA-25/0423 belegen, dass ein Produkt diese Normen erfüllt und damit in den Mitgliedstaaten verwendet werden darf. In der Schweiz gelten ergänzend die Brandschutzvorschriften der VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen), unter denen beispielsweise die VKF-Brandschutzanwendung Nr. 22765 Gültigkeit hat.

Was ist ein Förderanlagenabschluss (FAA) und wann ist er vorgeschrieben?

Ein Förderanlagenabschluss (FAA) ist ein spezialisierter Feuerschutzabschluss, der Wandöffnungen sichert, durch die bahngebundene Förderanlagen Brandabschnitte durchqueren. Er verschließt diese Öffnung im Brandfall automatisch und selbsttätig, sodass Feuer und Rauch nicht in den angrenzenden Brandabschnitt übertreten können. Die vollständige Bezeichnung lautet Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen.

Ein FAA ist immer dann vorgeschrieben, wenn eine Förderanlage, also etwa eine Behältertransportanlage, eine Rollenbahn, eine Elektro-Hängebahn oder ein Kreiskettenförderer, durch eine feuerwiderstandsfähige Wand oder Decke geführt wird. Die Pflicht zur Absicherung ergibt sich unmittelbar aus den Landesbauordnungen: Eine Brandwand darf nur dann durchbrochen werden, wenn die Öffnung durch einen bauaufsichtlich zugelassenen Abschluss gesichert ist. Fehlt dieser Abschluss, ist die Brandabschnittsbildung rechtlich und technisch unwirksam.

Für Behältertransportanlagen gilt dabei, dass sie zu den sogenannten ungetrennten Fördersystemen zählen können, bei denen die Fördertechnik im Schließbereich nicht unterbrochen wird. In solchen Fällen muss der FAA so konstruiert sein, dass er die Wandöffnung auch dann zuverlässig verschließt, wenn die Anlage weiterläuft oder im Brandfall gestoppt wird. Förderanlagenabschlüsse für bahngebundene Systeme müssen hierfür spezifische Zulassungsanforderungen erfüllen, die über die Anforderungen an herkömmliche Feuerschutztüren weit hinausgehen.

Welche Feuerwiderstandsklassen müssen Behältertransportanlagen erfüllen?

Feuerschutzabschlüsse an Behältertransportanlagen müssen in der Regel die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 (früher: T90) erfüllen. Das bedeutet, der Abschluss muss im Brandfall mindestens 90 Minuten lang sowohl die Rauchdichtheit als auch die Wärmedämmung und den Feuerwiderstand gewährleisten. Welche Klasse konkret erforderlich ist, hängt von der Feuerwiderstandsklasse der durchbrochenen Wand oder Decke ab.

Die Feuerwiderstandsklasse EI2 90 ist im industriellen Bereich der häufigste Anforderungswert, da Brandwände und Abschnittswände in Industriebauten in aller Regel für 90 Minuten ausgelegt sind. Der Index „EI2“ beschreibt dabei die Kriterien Raumabschluss (E), Wärmedämmung (I) und die spezifische Prüfbedingung für Abschlüsse (2). Ältere Bezeichnungen wie T90 werden in der Praxis noch verwendet, entsprechen aber inhaltlich der modernen EI2-90-Klassifikation.

In Sonderfällen, etwa bei besonders hohen Brandlasten oder speziellen behördlichen Auflagen, können auch höhere Anforderungen gestellt werden. Ebenso ist es möglich, dass im Rahmen eines Brandschutzkonzepts abweichende Feuerwiderstandsklassen festgelegt werden, wenn kompensatorische Maßnahmen vorgesehen sind. Für Behältertransportanlagen in der Logistik, der Lebensmittelindustrie oder der Automobilproduktion ist EI2 90 jedoch der Regelfall, den ein zugelassener FAA nachweislich erfüllen muss.

Wie funktioniert die Auslösung und Steuerung eines Förderanlagenabschlusses im Brandfall?

Im Brandfall wird ein Förderanlagenabschluss durch eine Feststellanlage ausgelöst, die mit der Brandmeldeanlage des Gebäudes verbunden ist. Erkennt ein Rauchmelder oder Wärmemelder im Bereich der Förderanlage einen Brand, gibt die Feststellanlage ein elektrisches Signal, das den FAA selbsttätig in die Schließstellung bringt. Der Schließvorgang erfolgt motorisch oder durch Federkraft, je nach Systemausführung.

Feststellanlage und Freifahrsteuerung

Die Feststellanlage hält den FAA im Normalbetrieb in der geöffneten Stellung, damit die Förderanlage ungehindert durchlaufen kann. Sobald ein Brandmeldersignal eingeht, wird die Haltevorrichtung freigegeben und der Abschluss schließt. Moderne Steuerungskonzepte arbeiten dezentral: Alle Steuerungskomponenten, also Feststellanlage, automatisches Freifahrmodul (AFM), Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung, werden direkt am FAA montiert, was kurze Signalwege und eine hohe Ausfallsicherheit gewährleistet.

Freifahrfunktion und Schließbereichsüberwachung

Damit der FAA bei einem Schließvorgang keine Transportbehälter oder Fördergüter einklemmt, ist in der Regel eine Freifahrsteuerung vorgesehen. Diese sorgt dafür, dass sich noch im Schließbereich befindliche Fördergüter vor dem endgültigen Schließen aus dem Gefahrenbereich herausbewegen. Die Schließbereichsüberwachung erkennt, ob der Bereich frei ist, und gibt das endgültige Schließsignal erst dann frei, wenn keine Kollision droht. Für Anlagen ohne Trennmöglichkeit im Schließbereich sind spezielle konstruktive Lösungen erforderlich, die im Zulassungsbescheid des jeweiligen FAA geregelt sind.

Die Notstromversorgung stellt sicher, dass alle Steuerungsfunktionen auch bei einem Stromausfall im Brandfall zuverlässig arbeiten. Notstromversorgungsanlagen für Förderanlagen werden für Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V ausgelegt, um die unterschiedlichen Antriebssysteme der Fördertechnik abzudecken.

Wann ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) für eine Behältertransportanlage erforderlich?

Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist immer dann erforderlich, wenn für eine Behältertransportanlage kein allgemein zugelassener Förderanlagenabschluss eingesetzt werden kann, weil die spezifische Fördertechnik, die Wandöffnungsgeometrie oder die baulichen Gegebenheiten außerhalb des Geltungsbereichs bestehender Zulassungen liegen. In diesem Fall muss die zuständige oberste Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes die Verwendung des nicht geregelten Produkts oder der Sonderlösung genehmigen.

Typische Anlässe für eine ZiE bei Förderanlagen sind ungewöhnliche Öffnungsabmessungen, neuartige Fördertechniken, die noch nicht in einem Zulassungsbescheid erfasst sind, oder besondere konstruktive Anforderungen, die sich aus dem spezifischen Betriebsablauf ergeben. Auch wenn eine Anlage nachgerüstet werden soll und die vorhandene Wandkonstruktion nicht den Standardmaßen der verfügbaren Zulassungen entspricht, kann eine ZiE notwendig werden.

Das Verfahren zur Beantragung einer ZiE ist aufwendig: Es erfordert eine detaillierte technische Dokumentation, in der Regel begleitende Prüfungen durch eine anerkannte Prüfanstalt sowie eine enge Abstimmung mit der Baubehörde. Alternativ zur ZiE kann in bestimmten Fällen auch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine Europäische technische Zulassung (ETA) als Verwendbarkeitsnachweis dienen, sofern die konkrete Anwendung vom Geltungsbereich abgedeckt wird.

Welche Wartungs- und Prüfpflichten gelten für Feuerschutzabschlüsse an Förderanlagen?

Feuerschutzabschlüsse an Förderanlagen unterliegen einer regelmäßigen Wartungs- und Prüfpflicht, die sich aus den Landesbauordnungen, den jeweiligen Zulassungsbedingungen und den einschlägigen Normen ergibt. In der Regel ist mindestens eine jährliche Inspektion und Funktionsprüfung durch einen Fachkundigen vorgeschrieben, um die dauerhafte Betriebssicherheit des FAA zu gewährleisten.

Die Wartung umfasst sowohl die mechanischen als auch die elektrischen Komponenten des Förderanlagenabschlusses. Dazu gehören die Prüfung der Schließfunktion, die Überprüfung der Feststellanlage und der Freifahrsteuerung, die Kontrolle der Notstromversorgung sowie die Inspektion aller beweglichen Teile auf Verschleiß und Beschädigungen. Festgestellte Mängel müssen umgehend behoben werden, da ein defekter FAA die Brandabschnittsbildung gefährdet und im Schadensfall haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Die Ergebnisse jeder Wartung und Prüfung sind zu dokumentieren und für Behörden und Versicherungen bereitzuhalten. Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sollten zudem sicherstellen, dass Änderungen an der Fördertechnik, etwa der Austausch von Förderkomponenten oder die Erweiterung der Anlage, nicht dazu führen, dass der FAA außerhalb seines zugelassenen Anwendungsbereichs betrieben wird. In solchen Fällen ist eine erneute Prüfung der Zulassungskonformität erforderlich.

Wie abs Sicherheitstechnik bei Brandschutzanforderungen für Behältertransportanlagen unterstützt

Als Spezialist für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit über 45 Jahren Erfahrung bietet abs Sicherheitstechnik das gesamte Leistungsspektrum aus einer Hand, das Betreiber von Behältertransportanlagen für die normkonforme Umsetzung ihrer Brandschutzanforderungen benötigen. Das Unternehmen ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert und arbeitet ausschließlich mit zugelassenen Systemen, die von anerkannten Prüfanstalten wie der MPA Braunschweig, der MPA Stuttgart, dem DMT Lathen und dem ift Rosenheim geprüft wurden.

  • Zugelassene Systemserien: abs SLIDE (ETA-16/0938, ETA-25/0423, VKF Nr. 22765), abs SWING (VKF Nr. 22766) und T90-Systeme (Z-6.6-1635) in der Feuerwiderstandsklasse EI2 90, zugelassen für eine Vielzahl von Fördertechniken einschließlich Behälterförderanlagen
  • Individuelle Sonderlösungen: Entwicklung und Fertigung maßgeschneiderter FAA für Anwendungen außerhalb bestehender Zulassungen, inklusive Begleitung von Prüfungen und Unterstützung bei der Beantragung einer ZiE
  • Steuerungstechnik: Dezentrale Steuerungskonzepte mit Feststellanlage abs-1810, automatischem Freifahrmodul, Schließbereichsüberwachung und Notstromversorgung für alle gängigen Spannungsbereiche
  • Montage und Wartung: Durchführung durch eigene, erfahrene Monteure sowie regelmäßige Wartung und Prüfung aller mechanischen und elektrischen Komponenten
  • Beratung: Fachkundige Unterstützung bei der Projektierung, der Auswahl des richtigen Systems und der Abstimmung mit Planungsbüros, Architekten und Behörden

Wenn Sie eine Behältertransportanlage planen, nachrüsten oder die Konformität Ihrer bestehenden Anlage prüfen lassen möchten, wenden Sie sich direkt an die Spezialisten von abs Sicherheitstechnik. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und erhalten Sie eine fachkundige Beratung, die Ihre spezifischen Anforderungen berücksichtigt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ein herkömmlicher Feuerschutzabschluss (z. B. eine Brandschutztür) als Ersatz für einen FAA verwendet werden?

Nein, ein herkömmlicher Feuerschutzabschluss wie eine Brandschutztür ist für den Einsatz an Förderanlagen nicht geeignet und bauaufsichtlich nicht zulässig. FAA sind speziell für den Betrieb im Zuge bahngebundener Fördersysteme entwickelt und zugelassen – sie müssen sowohl den laufenden Förderbetrieb ermöglichen als auch im Brandfall zuverlässig schließen, ohne Fördergüter einzuklemmen. Diese kombinierten Anforderungen an Öffnungsgeometrie, Freifahrsteuerung und Schließmechanik können Standardabschlüsse konstruktiv nicht erfüllen.

Was passiert, wenn bei einer Betriebsprüfung oder im Brandfall festgestellt wird, dass kein zugelassener FAA vorhanden ist?

Fehlt ein bauaufsichtlich zugelassener FAA an einem Brandabschnittsdurchbruch, ist die gesamte Brandabschnittsbildung an dieser Stelle rechtlich und technisch unwirksam. Das kann im Schadensfall zu erheblichen haftungsrechtlichen Konsequenzen für Betreiber und Bauherren führen, einschließlich des Verlustes von Versicherungsleistungen. Behörden können zudem die Stilllegung der Anlage bis zur ordnungsgemäßen Nachrüstung anordnen.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine bestehende Behältertransportanlage nachträglich mit einem FAA ausrüsten möchte?

Zunächst sollte geprüft werden, ob die Wandöffnung und die Fördertechnik in den Geltungsbereich einer bestehenden Zulassung (z. B. ETA oder abZ) fallen – in diesem Fall ist eine direkte Nachrüstung mit dem zugelassenen System möglich. Entsprechen die baulichen Gegebenheiten nicht den Standardmaßen, ist frühzeitig die Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE) einzuplanen, da dieses Verfahren Zeit und eine detaillierte technische Dokumentation erfordert. Es empfiehlt sich, einen spezialisierten FAA-Hersteller bereits in der Planungsphase einzubinden, um aufwendige Umbauten oder Verzögerungen zu vermeiden.

Müssen alle Förderanlagendurchbrüche in einem Gebäude mit einem FAA der Klasse EI2 90 gesichert werden, oder gibt es Ausnahmen?

Die erforderliche Feuerwiderstandsklasse richtet sich immer nach der Klassifizierung der jeweiligen Wand oder Decke, die durchbrochen wird – der FAA muss mindestens die gleiche Feuerwiderstandsdauer wie das Bauteil selbst aufweisen. Durchbrüche in Trennwänden ohne Feuerwiderstandsanforderung benötigen keinen FAA, während Brandwände und Abschnittswände in Industriebauten typischerweise EI2 90 erfordern. Abweichende Anforderungen können sich aus einem genehmigten Brandschutzkonzept ergeben, das kompensatorische Maßnahmen vorsieht.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ), einer Europäischen technischen Zulassung (ETA) und einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE)?

Eine abZ ist eine nationale Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) für ein bestimmtes Produkt oder System und gilt ausschließlich in Deutschland. Eine ETA ist eine europäische Zulassung, die auf Basis harmonisierter Normen erteilt wird und die Verwendung in allen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Die ZiE ist dagegen keine Produktzulassung, sondern eine behördliche Einzelfallgenehmigung für eine spezifische Anwendung, die außerhalb des Geltungsbereichs bestehender Zulassungen liegt – sie ist aufwendiger zu beantragen und gilt nur für das konkrete Projekt.

Wie beeinflusst eine Erweiterung oder Umrüstung der Förderanlage die Zulassungskonformität des vorhandenen FAA?

Jede Änderung an der Fördertechnik – etwa der Austausch von Förderkomponenten, eine Erhöhung der Fördergeschwindigkeit oder eine Vergrößerung der Transportbehälter – kann dazu führen, dass der vorhandene FAA außerhalb seines zugelassenen Anwendungsbereichs betrieben wird. In diesem Fall ist zwingend zu prüfen, ob die Änderungen noch vom bestehenden Zulassungsbescheid abgedeckt sind; andernfalls muss der FAA ausgetauscht oder eine neue ZiE beantragt werden. Betreiber sollten daher vor jeder Anlagenmodifikation den FAA-Hersteller konsultieren und die Konformitätsprüfung dokumentieren.

Welche Unterlagen sollten Betreiber für Behörden und Versicherungen dauerhaft bereithalten?

Betreiber sollten mindestens folgende Dokumente jederzeit verfügbar halten: den Zulassungsbescheid (abZ, ETA oder ZiE) des eingesetzten FAA, die Einbaudokumentation mit Nachweis der zulassungskonformen Montage, alle Wartungs- und Prüfprotokolle der vergangenen Jahre sowie Nachweise über die regelmäßige Funktionsprüfung der Steuerungskomponenten inklusive Notstromversorgung. Diese Unterlagen sind im Schadensfall entscheidend für die Geltendmachung von Versicherungsleistungen und dienen als Nachweis der Betreiberpflichten gegenüber Bauaufsichtsbehörden.

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