Für Förderanlagenabschlüsse gibt es grundsätzlich zwei Schließprinzipien: das Schiebeprinzip (SLIDE) und das Schwenkprinzip (SWING). Welche Variante zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Förderanlage, den baulichen Gegebenheiten und den normativen Anforderungen ab. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Schließvarianten, Auslösemechanismen und Zulassungsanforderungen für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen.
Wie schließt ein Feuerschutzabschluss in einer Förderanlage im Brandfall?
Ein Förderanlagenabschluss schließt im Brandfall selbsttätig und automatisch, sobald die Brandmeldeanlage oder ein Rauchmelder ein Signal auslöst. Die Steuerungsanlage unterbricht daraufhin den Betrieb der Förderanlage, fährt das Fördergut aus dem Schließbereich heraus und gibt den Abschluss zum Schließen frei. Der gesamte Vorgang läuft ohne manuellen Eingriff ab.
Technisch gesehen besteht der Schließvorgang aus mehreren aufeinander abgestimmten Schritten. Zunächst erkennt die Feststellanlage das Brandsignal. Anschließend übernimmt die Freifahrsteuerung die Kontrolle über die Förderanlage und sorgt dafür, dass kein Fördergut den Schließweg blockiert. Erst wenn der Schließbereich frei ist, schließt der Förderanlagenabschluss die Wandöffnung vollständig und bildet damit eine feuerwiderstandsfähige Barriere zwischen den Brandabschnitten.
Die Steuerungskomponenten, bestehend aus Feststellanlage, automatischem Freifahrmodul (AFM), Schließbereichsüberwachung und Antriebselektronik, sind modular aufgebaut und werden direkt vor Ort in unmittelbarer Nähe des Förderanlagenabschlusses montiert. Diese dezentrale Anordnung verkürzt Reaktionszeiten und erhöht die Zuverlässigkeit des gesamten Systems.
Welche Schließprinzipien unterscheidet man bei Förderanlagenabschlüssen?
Bei Förderanlagenabschlüssen unterscheidet man zwei grundlegende Schließprinzipien: das Schiebeprinzip und das Schwenkprinzip. Beim Schiebeprinzip (SLIDE) bewegt sich der Abschluss linear entlang der Wand in die Öffnung hinein. Beim Schwenkprinzip (SWING) dreht sich der Abschluss um eine seitliche Achse und klappt in die Wandöffnung.
Das Schiebeprinzip (SLIDE)
SLIDE-Abschlüsse eignen sich besonders für Wandöffnungen, bei denen der Schließkörper seitlich neben der Öffnung geparkt wird. Sie können sowohl horizontal als auch vertikal schließen und lassen sich an eine Vielzahl von Förderanlagentypen anpassen. Das Schiebeprinzip ist in vielen Industriebereichen die bevorzugte Lösung, weil es platzsparend und technisch robust ist. Der abs EI SLIDE ist nach der Europäischen Technischen Bewertung ETA-16/0938 sowie der aktuellen ETA-25/0423 (abs EI SLIDE+) zugelassen und erreicht die Feuerwiderstandsklasse EI² 90.
Das Schwenkprinzip (SWING)
SWING-Abschlüsse schließen durch eine Drehbewegung und bieten sich an, wenn die baulichen Verhältnisse keinen seitlichen Parkraum zulassen oder wenn die Geometrie der Wandöffnung eine schwenkende Bewegung begünstigt. Der abs EI SWING ist ebenfalls für die Feuerwiderstandsklasse EI² 90 zugelassen und in der Schweiz unter der VKF-Brandschutzanwendung Nr. 22766 anerkannt.
Was ist der Unterschied zwischen einseitigem und beidseitigem Abschluss?
Ein einseitiger Abschluss verschließt die Wandöffnung von einer Seite aus, während ein beidseitiger Abschluss zwei Schließkörper einsetzt, die von beiden Seiten gleichzeitig oder nacheinander in die Öffnung fahren. Die Wahl hängt von der lichten Weite der Öffnung, der Förderanlagenkonfiguration und den Zulassungsanforderungen ab.
Bei großen Wandöffnungen, etwa bei breiten Förderbändern oder mehrspurigen Förderanlagen, ist ein beidseitiger Abschluss häufig die technisch sinnvollere Lösung. Er ermöglicht es, auch sehr breite Durchbrüche in feuerwiderstandsfähigen Wänden normkonform zu verschließen, ohne dass ein einzelner Schließkörper übermäßig dimensioniert werden muss. Einseitige Abschlüsse hingegen kommen bei schmaleren Öffnungen oder dann zum Einsatz, wenn nur auf einer Seite ausreichend Parkraum vorhanden ist.
In der Praxis sind beide Varianten in den Zulassungsbescheiden für Förderanlagenabschlüsse abgebildet. Die jeweils zugelassenen lichten Wandöffnungen und Deckenöffnungen sind in den entsprechenden bauaufsichtlichen Zulassungen und Europäischen Technischen Bewertungen festgelegt und müssen bei der Planung zwingend eingehalten werden.
Wann ist eine Notstromversorgung für den Schließvorgang vorgeschrieben?
Eine Notstromversorgung für den Schließvorgang eines Förderanlagenabschlusses ist immer dann erforderlich, wenn der Abschluss im Brandfall auch bei Ausfall der regulären Stromversorgung zuverlässig schließen muss. Das ist in der Regel bei allen Förderanlagenabschlüssen der Fall, die in sicherheitsrelevante Brandabschnitte integriert sind.
Im Brandfall kann die allgemeine Stromversorgung eines Gebäudes frühzeitig ausfallen. Ein Förderanlagenabschluss, der in diesem Moment nicht schließt, erfüllt seine Schutzfunktion nicht. Deshalb schreiben die einschlägigen Normen und Zulassungen vor, dass die Steuerungsanlage und der Antrieb des Abschlusses über eine Notstromversorgung abgesichert sein müssen.
Die Notstromversorgungsanlagen von abs decken Spannungsbereiche von 24 V bis 500 V ab und sind damit für nahezu alle gängigen Förderanlagentypen geeignet. Sie werden als Teil des modularen Steuerungssystems direkt am Förderanlagenabschluss installiert und gewährleisten, dass der Schließvorgang auch bei einem Netzausfall zuverlässig ausgeführt wird.
Welche Schließvariante eignet sich für welchen Förderanlagentyp?
Die Wahl der Schließvariante richtet sich in erster Linie nach der Art der Förderanlage, der Geometrie der Wandöffnung und den räumlichen Gegebenheiten. Bahngebundene Förderanlagen, pneumatische Förderanlagen und Vertikalförderer stellen jeweils unterschiedliche Anforderungen an den Förderanlagenabschluss.
- Bahngebundene Förderanlagen (z. B. Rollenbahnen, Kettenförderer): Hier kommen sowohl SLIDE- als auch SWING-Abschlüsse zum Einsatz. Die Entscheidung hängt von der Breite der Förderstrecke und dem verfügbaren Parkraum neben der Wandöffnung ab.
- Pneumatische Förderanlagen: Bei Rohrpostanlagen oder pneumatischen Rohrleitungssystemen sind speziell dimensionierte Abschlüsse erforderlich, die auf die runden oder ovalen Querschnitte der Leitungen abgestimmt sind. Auch hier sind Sonderlösungen möglich.
- Vertikalförderer und Hebebühnen: Vertikale Wandöffnungen erfordern Abschlüsse, die sich in der Vertikalebene bewegen. SLIDE-Varianten mit vertikaler Schließrichtung sind hier häufig die geeignete Lösung.
- Durchlaufende Fördertechnik über mehrere Brandabschnitte: Wenn eine Förderanlage mehrere Brandwände durchquert, muss an jeder Durchführung ein eigenständiger Förderanlagenabschluss installiert werden, der unabhängig von den anderen Abschlüssen funktioniert.
Entscheidend ist in jedem Fall, dass die gewählte Schließvariante innerhalb der zugelassenen lichten Öffnungsmaße liegt und dass die Steuerungsanlage auf den jeweiligen Förderanlagentyp abgestimmt ist. Planungsbüros und Betreiber sollten diese Anforderungen frühzeitig in das Brandschutzkonzept einarbeiten, um kostspielige Nachrüstungen zu vermeiden.
Welche normativen Anforderungen gelten für die Schließfunktion von FAA?
Für die Schließfunktion von Förderanlagenabschlüssen gelten in Deutschland und Europa klar definierte normative Anforderungen. Grundlage sind die bauaufsichtlichen Zulassungen, die Europäischen Technischen Bewertungen (ETA) sowie die jeweiligen nationalen Brandschutzvorschriften. In Deutschland sind die Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) oder die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) maßgeblich.
Die Feuerwiderstandsklasse EI² 90 ist der zentrale Leistungsnachweis für Förderanlagenabschlüsse. Sie besagt, dass der Abschluss im Brandfall mindestens 90 Minuten lang sowohl die Integrität (E) als auch die Wärmedämmung (I) aufrechterhalten muss. Der Index „2“ kennzeichnet dabei, dass die Anforderungen von der dem Feuer abgewandten Seite geprüft wurden.
Folgende Zulassungen und Normen sind für die Schließfunktion besonders relevant:
- ETA-16/0938 und ETA-25/0423: Europäische Technische Bewertungen für den abs EI SLIDE und abs EI SLIDE+, gültig für Wandöffnungen mit EI² 90.
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-6.6-1635: Zulassung für T90-Förderanlagenabschlüsse nach deutschem Baurecht.
- VKF-Brandschutzanwendungen Nr. 22765 und Nr. 22766: Schweizer Anerkennungen für den abs EI SLIDE und den abs EI SWING.
- Allgemeine Bauartgenehmigung Z-6.500-2515 und Z-6.500-2523: Zulassungen für die Feststellanlage abs-1810, die als Steuerungskomponente für Förderanlagenabschlüsse und Feuer- und Rauchschutzabschlüsse eingesetzt wird.
Darüber hinaus schreiben die Normen vor, dass Förderanlagenabschlüsse regelmäßig gewartet und geprüft werden müssen, um die dauerhafte Funktionstüchtigkeit der Schließfunktion sicherzustellen. Betreiber von Produktions- und Lagerstätten sind verpflichtet, diese Wartungsintervalle einzuhalten und zu dokumentieren. Bei besonderen Anforderungen, die durch Standardzulassungen nicht abgedeckt werden, ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Baubehörde zu beantragen.
Wie abs Sicherheitstechnik bei der Wahl der richtigen Schließvariante hilft
Als Spezialist für Feuer-Schutz-Abschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen mit über 45 Jahren Erfahrung unterstützt abs Sicherheitstechnik Planungsbüros, Industrieunternehmen und Betreiber bei der Auswahl, Projektierung und Umsetzung der passenden Schließvariante. Das Leistungsangebot umfasst:
- Technische Beratung zur Auswahl zwischen SLIDE, SWING und T90/EI90-Systemen auf Basis der konkreten Förderanlagensituation
- Projektierung und Planung unter Berücksichtigung der geltenden Zulassungen und bauaufsichtlichen Anforderungen
- Herstellung und Montage durch eigene erfahrene Monteure direkt auf der Baustelle
- Entwicklung von Sonderlösungen für besondere Anforderungen, einschließlich Begleitung von Prüfungen und Beantragung von Zustimmungen im Einzelfall (ZiE)
- Regelmäßige Wartung und Service zur Sicherstellung der dauerhaften Schließfunktion
Wenn Sie eine Förderanlage durch eine Brandwand führen müssen oder einen bestehenden Förderanlagenabschluss nachrüsten oder ersetzen möchten, sprechen Sie abs Sicherheitstechnik direkt an. Nehmen Sie Kontakt auf und schildern Sie Ihre Anforderungen, damit das Fachteam eine technisch und rechtlich passende Lösung für Ihre Anlage entwickeln kann.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert der Schließvorgang eines Förderanlagenabschlusses im Brandfall typischerweise?
Die genaue Schließzeit hängt von der Öffnungsgröße, dem Schließprinzip und der Konfiguration der Freifahrsteuerung ab. In der Praxis ist der gesamte Vorgang – von der Brandsignalerkennung über die Freifahrt des Förderguts bis zum vollständigen Verschluss der Wandöffnung – auf wenige Sekunden bis Minuten ausgelegt. Entscheidend ist, dass die Schließzeit innerhalb der in der jeweiligen Zulassung festgelegten Grenzwerte liegt, da diese Werte Teil des Nachweises der Feuerwiderstandsklasse EI² 90 sind.
Was passiert, wenn sich beim Brandfall noch Fördergut im Schließbereich befindet?
Genau für diesen Fall ist das automatische Freifahrmodul (AFM) vorgesehen: Es erkennt, dass der Schließbereich belegt ist, und steuert die Förderanlage so, dass das Fördergut vor dem Schließvorgang aus dem Gefahrenbereich herausbewegt wird. Erst wenn die Schließbereichsüberwachung meldet, dass der Weg frei ist, gibt das System den Abschluss zum Schließen frei. Sollte das Fördergut aus technischen Gründen nicht rechtzeitig freigefahren werden können, muss das Brandschutzkonzept entsprechende Rückfallszenarien vorsehen, die mit der zuständigen Baubehörde abgestimmt sind.
Kann ein bestehender Förderanlagenabschluss nachgerüstet werden, wenn sich die Anforderungen der Förderanlage ändern?
Eine Nachrüstung ist grundsätzlich möglich, jedoch muss sie sorgfältig geprüft werden. Änderungen an der Förderanlage – etwa eine veränderte Bandbreite, eine neue Fördergutart oder ein höheres Transportgewicht – können dazu führen, dass die bestehende Zulassung des Abschlusses nicht mehr greift. In solchen Fällen ist eine erneute Abstimmung mit dem Hersteller und gegebenenfalls eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bei der zuständigen Baubehörde erforderlich. abs Sicherheitstechnik begleitet Betreiber bei der Bewertung und Umsetzung solcher Anpassungen.
Welche typischen Fehler werden bei der Planung von Förderanlagenabschlüssen gemacht?
Einer der häufigsten Planungsfehler ist, den Förderanlagenabschluss zu spät in das Brandschutzkonzept einzubeziehen – oft erst dann, wenn die baulichen Gegebenheiten bereits festgelegt sind und kaum noch Spielraum für die optimale Schließvariante besteht. Weitere typische Fehler sind das Unterschätzen des benötigten Parkraums für den Schließkörper, das Vernachlässigen der Notstromversorgung sowie die Auswahl einer Schließvariante außerhalb der zugelassenen lichten Öffnungsmaße. Eine frühzeitige Einbindung eines spezialisierten Herstellers wie abs Sicherheitstechnik in die Planungsphase hilft, diese Fehler zu vermeiden.
In welchen Abständen müssen Förderanlagenabschlüsse gewartet werden, und wer darf die Wartung durchführen?
Die Wartungsintervalle sind in den jeweiligen Zulassungen und nationalen Brandschutzvorschriften geregelt; in der Regel ist mindestens eine jährliche Inspektion vorgeschrieben. Die Wartung darf nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden, das mit dem spezifischen System vertraut ist – idealerweise durch den Hersteller selbst oder durch von ihm autorisierte Servicetechniker. Betreiber sind verpflichtet, die durchgeführten Wartungen lückenlos zu dokumentieren, da diese Nachweise im Brandschadenfall oder bei behördlichen Prüfungen vorgelegt werden müssen.
Gilt die Feuerwiderstandsklasse EI² 90 auch für den Abschluss inklusive seiner Steuerungsanlage, oder nur für den Schließkörper selbst?
Die Feuerwiderstandsklasse EI² 90 bezieht sich auf den gesamten Abschluss als System – also auf den Schließkörper in Kombination mit der zugehörigen Steuerungsanlage, der Feststellanlage und den weiteren Komponenten, die im Zulassungsbescheid definiert sind. Ein Schließkörper allein erfüllt die Anforderungen nicht, wenn er mit nicht zugelassenen Steuerungskomponenten betrieben wird. Deshalb ist es wichtig, ausschließlich Komponenten einzusetzen, die gemeinsam in der Zulassung – etwa der ETA-16/0938 oder ETA-25/0423 – aufgeführt sind.
Was ist eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) und wann wird sie für einen Förderanlagenabschluss benötigt?
Eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) ist eine behördliche Genehmigung, die dann erforderlich ist, wenn die spezifische Einbausituation oder die technischen Anforderungen nicht vollständig durch eine bestehende allgemeine Zulassung (abZ oder aBG) abgedeckt werden – zum Beispiel bei ungewöhnlichen Öffnungsgeometrien, besonders großen lichten Weiten oder speziellen Fördergütern. Der Antrag wird bei der zuständigen obersten Baubehörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt und erfordert in der Regel detaillierte technische Nachweise. abs Sicherheitstechnik unterstützt Betreiber und Planungsbüros bei der Vorbereitung und Einreichung solcher Anträge.
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