abs erlangt allgemeine Bauartgenehmigung für die Feststellanlage abs-1810 – Z-6.500-2515

Nachdem die Geräte und Gerätekombinationen zugelassen wurden erlangt die abs eine allgemeine Bauartgenehmigung (abG) – Z-6.500-2515 für die Errichtung der Feststellange „abs-1810“ für Feuerschutzabschlüsse im Zuge bahngebundener Förderanlagen.