Förderanlagenabschlüsse (FAA)

Die Entwicklung und Herstellung von Förderanlagenabschlüssen sind neben den Steuerungsanlagen unser Spezialgebiet und Hauptgeschäftsfeld. Wir freuen uns, Sie über Förderanlagenabschlüsse auf den folgenden Seiten informieren zu dürfen.

Schließrichtungen

Aufgrund verschiedenster Einbausituationen kommen im Bereich der Förderanlagenabschlüsse eine Vielzahl von Schließrichtungen zur Anwendung. Gerne beraten wir Sie, um für Ihre Anwendung die wirtschaftlichste Ausführung zu wählen. In unserem Downloadbereich können Sie sich einen Überblick über die von uns angebotenen Schließrichtungen verschaffen und die Anschlussmaße den Maßblättern entnehmen.

 

Getrennte Fördertechnik

 

Die Fördertechnik wird im Schließbereich auf Lücke getrennt. Hierzu kann die Fördertechnik durch ein Klappstück oder eine Förderbahntrennvorrichtung unterbrochen werden.

 

Ungetrennte Fördertechnik

 

Das Fördersystem durchdringt den Schließbereich ungetrennt.

Einsatzbeispiele für Förderanlagenabschlüsse:

 

  • Rollen-, Tragketten-, Rundriemen- und Gurtfördersysteme
  • Elektrohängebahnen
  • Kreiskettenförderer
  • Power-&-Free-Anlagen
  • Kratzkettenförderer
  • Schienengebundene Fördersysteme (z. B. QVW)
  • Behälterförderanlagen
  • Schubbodenförderer u.a.
  • Fahrerlose Transportsysteme (FTS)

Förderbahnabdichtung:

Ungetrennt durchlaufende Förderbahnen müssen zusätzlich abgedichtet werden. Dies geschieht i. d. R. durch Dichtblöcke am Absperrelement (beweglich) und an den Förderbahnen (stationär). Die dabei zwangsläufig verbleibenden Restöffnungen werden im Brandfall ausgeschäumt.

Pneumatische Fördertechnik

Anwendungsbereich

Pneumatische Fördersysteme oder lufttechnische Absaugsysteme, die mit Spänen, Fasern, Reststoffen usw. beaufschlagt sind, und deshalb einen freien Rohr- oder Kanalquerschnitt erfordern.

 

Dichtsystem für Rohr- und Kanalverbindung

Der Förderanlagenabschluss ist nach dem Prinzip der „Lochverschiebung“ konstruiert. Mit dem Absperrelement ist ein Distanzstück (Dichtsystem) fest verbunden, das in Form und Maß dem Leitungssystem entspricht. Für den Einbau des Feuerschutzabschlusses ist das Leitungssystem zu trennen. Das ankommende und abgehende Leitungssystem wird beidseitig mittels Flansche oder Rohrstutzen an dem Förderanlagenabschluß befestigt. Die Verbindung zwischen dem Leitungssystem wird durch ein dazwischen fahrendes Distanzstück (geöffneter Zustand) hergestellt. Um eine absolut druckdichte Verbindung herzustellen, ist das Distanzstück beidseitig mit durch Druckluft aufblasbaren Dichtlippen versehen. Bei Handauslösung/Brandmeldung werden die Dichtlippen drucklos und ziehen sich zusammen, das Distanzstück fährt nun mit genügend Spiel aus dem Leitungssystem und wird durch das Absperrelement, das den Brandschutz gewährleistet, ersetzt.

Durch feuerbeständige (F 90) Decken oder Wände geführte Förderanlagen bedürfen für die Verschlüsse der entstandenen Öffnungen in diesen sogenannte Feuerschutzabschlüsse in entsprechender Feuerwiderstandsklasse (T 90). Als Systemlösung bestehen diese Förderanlagenabschlüsse sowohl aus einer Schließvorrichtung, Rahmen und Absperrelement sowie gegebenenfalls einem Antrieb.

Kontaktieren Sie uns jederzeit gern per Telefon, Email oder Kontaktformular für eine persönliche Beratung und ein individuelles Angebot – wir freuen uns auf Ihre Herausforderung!