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Förderanlagenabschlüsse sind hochwertige Sicherheitseinrichtungen, die sowohl Bauteil des Gebäudes als auch Maschinenbauteil im Zusammenwirken mit der Fördertechnik sind.
Während des Förderbetriebes sollen Förderanlagenabschlüsse zuverlässig arbeiten, im Brandfall ihre eigentliche Brandschutzaufgabe erfüllen. Daraus resultiert eine baurechtlich vorgeschriebene periodische Überwachung auf permanente Funktionsbereitschaft für den Brandfall bei gleichzeitiger Notwenigkeit zur regelmäßigen Wartung des Maschinenbauteils, um einen störungsfreien Förderbetrieb sicherzustellen.
Der Gesetzgeber hat Auflagen zur Überprüfung und Wartung im Rahmen der bauaufsichtlichen Zulassung für Förderanlagenabschlüsse erlassen (siehe Ziffer 5 unserer bauaufsichtlichen Zulassung).
Als Hersteller sind wir gleichzeitig autorisiert, diese Auflagen für den Betreiber durch turnusmäßige Wartungen zu erfüllen und die Ergebnisse der Überprüfungen in Wartungsbüchern festzuhalten. Am Förderanlagenabschluss selbst wird eine Prüfplakette angebracht. Die terminliche Einhaltung der vorgeschriebenen jährlichen Funktionsprüfungen werden durch unsere Wartungs- und Serviceabteilung im Rahmen uns erteilter Wartungsaufträge überwacht und koordiniert.
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