Fachbegriffe
Auslösevorrichtung
Die Auslösevorrichtung verarbeitet die von den Brandmeldern abgegebenen Signale und löst bei Überschreiten eines bestimmten Schwellenwertes einer Brandkenngröße die angeschlossene Feststellvorrichtung aus.
Brandmelder
Brandmelder sind die Teile einer Feststellanlage, die eine geeignete physikalische und/oder chemische Kenngröße zur Erkennung eines Brandes in dem zu überwachenden Bereich ständig oder in aufeinander folgenden Zeitintervallen messen und an die Auslösevorrichtung melden.
Energieversorgung
Die Energieversorgung dient der elektrischen Versorgung von Brandmeldern, Auslösevorrichtungen, Feststellvorrichtungen und ggf. Zusatzeinrichtungen.
Feststellvorrichtung
Feststellvorrichtungen sind Vorrichtungen, die die zum Schließen erforderliche Energie in gespeichertem Zustand halten. Gebräuchliche Feststellvorrichtungen sind elektromagnetische Systeme wie Haftmagnete, Magnetventile und Magnetkupplungen.
Feststellanlagen (FStA)
sind Geräte oder Gerätekombinationen, die geeignet sind die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Falle eines Brandes oder anderweitiger Auslösung werden offenstehende Abschlüsse selbsttätig durch die Schließmittel geschlossen. Eine Feststellanlage besteht aus mindestens einem Brandmelder, einer Auslösevorrichtung, einer Feststellvorrichtung und einer Energieversorgung.
Freiräumeinrichtung
Einrichtung, die dem Freihalten bzw. Freiräumen der Schließbereiche der Förderanlagenabschlüsse dient.
Fördergüter
Waren, Materialien, Stoffe, die mit Förderanlagen in speziellen Behältern oder direkt transportiert, befördert bzw. bewegt werden.
Anmerkung: Während z. B. Waren Gegenstände mit größeren Abmessungen sind, können Materialien oder Stoffe von großvolumigen Gegenständen bis zu kleinsten Partikeln wie Spänen oder Schwebstoffen reichen.
Förderanlage
Ortsfeste oder bewegliche Förderbahnen einschließlich pneumatischer sowie hydraulischer Förderanlagen zur Verrichtung von Transportarbeiten auf festgelegten Förderwegen.
Förderanlagenabschluss
Gesteuerte Abschlüsse mit definierter Grundstellung, die im Brandfall Öffnungen von feuerwiderstandsfähigen, raumabschließenden Bauteilen wie Wände und Decken verschließen, durch die Förderanlagen und bahngebundene Transportsysteme hindurch geführt werden.
Anmerkung: Förderanlagenabschlüsse bestehen u. a. aus mit den Bauteilen (Wänden oder Decken) fest verbundenen Teilen (z. B. Rahmen, Führungsschienen, Laufschienen), einem oder mehreren beweglichen Teilen (z. B. Schieber, Klappen, Flügel) sowie den zur Befestigung, Führung, Handhabung, Öffnen, Schließen und Freiräumen notwendigen Einrichtungen, Beschlägen und Verriegelungen.
Förderbahn
Einrichtungen und Medien, die die Fördergüter führen und ggf. auch fortbewegen.
Funktionsgerechtes Schließen
Das automatische und sichere Verschließen der Öffnung im Brandfall, unter Berücksichtigung aller möglicher Störeinflüsse.
Meldergruppe (früher: Melderlinie)
Meldergruppe ist die Zusammenfassung von Brandmeldern, für die an der Anzeigeeinrichtung eine eigene Anzeige für Meldungen und Störungen vorgesehen ist.
Die Meldergruppe kann auch aus nur einem Melder bestehen.
Schließrichtung
Bewegungsrichtungen von beweglichen Teilen der Förderanlagenabschlüsse in die „geschlossenen Stellungen”
Schließbereich
Bereiche, die zum Schließen der Förderanlagenabschlüsse freizuräumen bzw. freizuhalten sind.
Schließmittel
Schließmittel sind Geräte, die dazu geeignet sind bewegliche Abschlüsse gegebenenfalls auch nach Ausfall von Fremdenergie selbsttätig zu schließen. Gebräuchliche Geräte sind
- Türschließer mit hydraulischer Dämpfung (TS) nach DIN 18263 Teil 1 bis 3
- Automatik-Türschließer (ATS)
- Kontergewichtsanlagen
- Federseilrollen (in Federn gespeicherte Energie)
Verankerung
Befestigungsmittel der Förderanlagenabschlüsse, mit denen diese Systeme an den Bauteilen der Bauwerke funktionsgerecht befestigt sind.